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VB Proggen nicht als ProjThema ??


blue-sofa

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Ein Bekannter, der in diesem Winter seine Prüfung macht, hat von seiner Prüfungskommission zu hören bekommen, dass VB6 proggen genau so sinnvoll ist wie HTML proggen - also gar nicht.

Habe ich da etwas verpasst ?

Proggen unter VB ist doch in Ordnung als Abschlußprojekt, gell ???

Das verwirrt mich alles !!

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Das kann (und darf) eigentlich nicht sein.

So weit ich weiß haben die Anforderungen des Betriebes bei dem Projekt auch für die Prüfer Priorität. Wenn der Betrieb eine Programmiersprache vorschreibt, dann dürfen die Prüfer daran gar keine Kritik üben.

VB ist nicht eine so tolle Programmiersprache, aber das ist meine Meinung, auch andere sind berechtigt und für einige Projekte ist VB halt passend.

Wenn der Rest (sprich Projektphasen etc) nicht vergessen wird, dann kann das eigentlich gar kein Problem bei der Prüfung sein.

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Das HTML nicht erlaubt ist, ist ja verständlich. Denn man nehme zB: Dreamweaver und mit ein paar Mausklicks ist schon eine komplette Seite ertellt. :rolleyes:

Das aber VB nicht möglich ist, kann ich nicht nachvollziehen :confused:. VB ist zwar IMHO nicht so mächtig wie zB: C++, aber für manche Anwendungen mehr als optimal geeignet.

Einige meiner Kollegen hatten ihr Projekt mit VB und sogar VBA gemacht.

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Original geschrieben von timmi-bonn

Wieso das denn nicht? Man kann in VB genau so strukturiert programmieren, wie in allen anderen Programmiersprachen auch.

Sehe ich genauso.

Und selbst bezüglich HTML meine ich, daß das Niveau der Anforderungen den Ausschlag geben sollte und nicht die gewählte Programmiersprache (dieses dürfte bei HTML aber schwer fallen).

Gegen ein paar Mausklicks (und fertig) - das mag es auch woanders geben (warum programmiere ich sonst?), aber wenn man definitiv nicht mehr macht, dann wird das Ergebnis (welches es zu bewerten gilt) entsprechend sein.

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Gestern hat es ein weiteres Gespräch zwischen der IHK und meinem Freund gegeben. Dabei kam heraus, dass VB in Ordnung ist, aber er solle auf gar keinen Fall unter 4 Seiten Quellcode ankommen. Das wäre albern und würde der Prüfungskommision sicher nicht gefallen.

Ich finde es einen Hammer sowas am Telefon zu besprechen. Das riecht für mich nach Willkür !

Oder hat die IHK eine geheime Richtschnur wieviel Quellcode in 70 Std. zu schaffen sind ?? Wer weiß, wer weiß ???:confused: :confused:

Merkwürdig ist es Allemal.....

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Original geschrieben von blue-sofa

[...]auf gar keinen Fall unter 4 Seiten Quellcode ankommen. Das wäre albern und würde der Prüfungskommision sicher nicht gefallen.

Was soll denn der Schwachsinn? :eek: :confused:

Meinen die DinA4 Seiten, oder was? Ich hatte gerade mal eine DinA4 Seite Code geschrieben. Wenn das Programm, dass man entwickeln soll, mit wenig Codezeilen realisiert werden kann, ist das doch OK.

Also manche haben Vorstellungen :rolleyes: .

Sorry, für den etwas aggressiven Schreibstil. Kommt nicht mehr vor.

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Naja, VB hängt nunmal der Geruch des "Point und click" Systems an :D

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Mehrzahl der Teilnehmer die VB in ihrem Projektantrag angaben, extrem einfache Applikationen als Projekt durchsetzten wollten.

Ich habe bisher ehrlich gesagt auch nur einen Teilnehmer gesehen der in VB vernünfig programmiert hat.

(was nicht heißt dass das nicht funktioniert.... insbesondere in .net ist das sehr gut möglich)

Seltsamerweise ist das bei denjenigen die C++ benutzen anders.

Hier ist in der Mehrzahl der Fälle ein objektorientierter Ansatz vorhanden.

Du solltest in deinem Antrag die eigentliche Problematik darstellen, denn diese ist Grundlage der Genehmigung.

In welcher Sprache du das hinterher umsetzt ist nicht wirklich relevant.

Gruß

Holger

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Original geschrieben von blue-sofa

Wo sind da die Richtlinien ???

Die macht jede IHK, jeder PA und jeder Prüfer für sich aus.

Ein Beispiel?

Mein ehem. Dozent und mein Prüfer waren im selben PA. Die IHK - Vorgabe für die Seitenanzahl der Doku war max. 15 + Anhang. Mein Dozent erlaubte seinen Prüflingen diese Anzahl, mein Prüfer jedoch verlangte max. 10 Seiten + Anhang.

Soviel zu "Richtlinien" ;) .

Um aber einem evtl. Punktabzug entgegenzuwirken, sollte man sich detailierte Info's von seinem zugewiesenen Prüfer holen. Wenn möglich schriftlich, dann hat man was in der Hand, falls es doch Ärger geben sollte.

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