jackx Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Hallo ich bin Umschüler(FISI) und habe nun von meiner zuständigen Kammer eine Rechnung über die Prüfungsgebühren bekommen. Muß ich die selber zahlen?...oder ist das Arbeitsamt bzw. mein Ausbilder dafür zuständig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Eigentlich zahlt das Arbeitsamt diese Gebühren. Ich habe auch eine Umschulung gemacht, bekam aber keine Rechnung von der IHK zugesendet. Kontaktiere am besten deinen Sachbearbeiter beim AA und deinen Ausbilder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jackx Geschrieben 27. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 hmmm....mein Ausbilder zuckt nur mit den Schultern.....der kennt sich da leider nichz aus. AA werde ich mal anlaufen. Noch ne kleine Zwischenfrage. Berufsschule nicht mit gemacht, brauchte ich nicht....über 27 Jahre alt!! Habe alles im "Selbststudium" erlernt, hatte dafür in der Woche immer die ofiziellen Schultage frei. Nun haben die mir den gesamten Urlaub gestrichen.....ist so etwas erlaubt? Ich glaube mein Ausbilder macht was er will!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Hallo, im BBIG §7 steht, dass der Auszubildende für die Berufsschule freigestellt werden muss. Ich weiss, Du bist ein Umschüler, aber da Du ja am Berufsschulunterricht nicht teilgenommen hast, ist auch keine Freistellung notwendig. Oder irre ich mich da. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von jackx ich bin Umschüler(FISI) und habe nun von meiner zuständigen Kammer eine Rechnung über die Prüfungsgebühren bekommen. Muß ich die selber zahlen?...oder ist das Arbeitsamt bzw. mein Ausbilder dafür zuständig? Davon ausgehend, dass Du erstmalig an der Prüfung teilnimmst und Deine Umschulung über das Arbeitsamt gefördert ist: SGB III Leistungen an Arbeitnehmer Sechster Abschnitt Förderung der beruflichen Weiterbildung § 80 Lehrgangskosten Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.[...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von jackx Noch ne kleine Zwischenfrage. Berufsschule nicht mit gemacht, brauchte ich nicht....über 27 Jahre alt!! Habe alles im "Selbststudium" erlernt, hatte dafür in der Woche immer die ofiziellen Schultage frei. Nun haben die mir den gesamten Urlaub gestrichen.....ist so etwas erlaubt? Ich glaube mein Ausbilder macht was er will!!!! Etwas ungenau. ;-) Du machst eine betriebliche Umschulung? Wie ist die gefördert? Wer streicht Dir Deinen Urlaub? Was für einen Vertrag hast Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jackx Geschrieben 27. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 ich mache eine Betriebliche Umschulung. Ich habe während meiner Umschulungszeit den Betrieb gewechselt, und auch das Berufsfeld. Vorher habe ich ITS-Kaufmann gelernt. Nachdem ich gewechselt habe(mußte) wurde ich auch in der Schule in eine andere Klasse versetzt. Da ich mit den Lehrinhalten aber schon wesentlich weiter war habe ich von meinem Recht gebrauch gemacht nicht am Berufsschulunttericht teil zu nehmen. Ich habe mich im Selbststudium und einem Berg Bücher an meine Ausbildung gesetzt. Neulich wurde mir dann mitgeteilt(ich habe nach Urlaub gefragt) das mir der gesamte Jahresurlaub gestrichen wurde(28 Tage)....mit der Begründung die Berufsschultage währen Freizeit??????, weil ich ja am Unterricht nicht teilgenommen habe. Noch was zu meinem Ausbildungsbetrieb. Beim Wechsel in den Betrieb war extra ein IHK Mensch da der sich das angesehen hat. Ich bin der Meinung das der Betrieb nicht wirklich ausbilden kann da kein fachkompetenter Ausbilder da ist....also die "freien" Tage wiederum genutzt um diese defiziete auf zu arbeiten. Habs aber auch so fast alles hinbekommen. GH1 78% in der Winterprüfung GH2....leider nicht so gut, nur 48% Wiso....eine 3(genau kann ich mom nicht sagen da die Unterlagen zu Hause sind) (muß ich eigentlich zur mündlichen Ergänzungsprüfung?) Was ist nun mit meinem Urlaub? Bin noch ca. einen Monat, bis zum 29 Januar im Betrieb.... Danke für die schnellen Antworten(top Board)....hat mir der IHK-Mensch empfohlen diese Seite hier!!!! :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von jackx Neulich wurde mir dann mitgeteilt(ich habe nach Urlaub gefragt) das mir der gesamte Jahresurlaub gestrichen wurde(28 Tage)....mit der Begründung die Berufsschultage währen Freizeit??????, weil ich ja am Unterricht nicht teilgenommen habe. Heisst das, Du warst an den Berufsschultagen statt dessen nicht im Betrieb? Und wenn ja, war das mit dem Betrieb so vereinbart? (muß ich eigentlich zur mündlichen Ergänzungsprüfung?) Dazu gibst Du Deine genauen Punktzahlen am besten in den Notenrechner, dann weisst Du es genau. Prüfungspage --> Notenrechner Was ist nun mit meinem Urlaub? Offen ist immernoch, was mit dem Betrieb für die Tage vereinbart war, an denen Du eigentlich Berufschule gehabt hättest. Wieso hast Du überhaupt noch Deinen kompletten Jahresurlaub? Zur Übertragbarkeit des Jahresurlaubs aus dem Bundesurlaubsgesetz: § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. [...] (4) ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von jackx Beim Wechsel in den Betrieb war extra ein IHK Mensch da der sich das angesehen hat. Ich bin der Meinung das der Betrieb nicht wirklich ausbilden kann da kein fachkompetenter Ausbilder da ist.... Also die IHK achtet schon sehr genau darauf, dass in dem Betrieb ein fachlich und persönlich geeigneter Ausbilder vorhanden ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von palvoelgyi Also die IHK achtet schon sehr genau darauf, dass in dem Betrieb ein fachlich und persönlich geeigneter Ausbilder vorhanden ist. Das sollte in der Regel so sein, lässt sich aber von niemand hier für alle IHKn allgemeingülltig beantworten. Da wir auch nicht beurteilen können, wie die Kompetenz des Ausbilders von jackx ist sollte das auch nicht Gegenstand der Diskussion hier werden, es ist ja auch nicht eigentliche Frage. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Öhm zum einen mal, warum solltest du mit 27 Jahren nicht mehr in die BS müssen? Ich bin 32 und trotzdem gegangen. Jeder unentschuldigte Tag wird mit Kürzung von AG vom AA bestraft. Bin allerdings auch in keiner betrieblichen Umschulung gewesen sondern in ner normalen. Ach ja zur Prüfungsgebühr. Die übernimmt normalerweise das AA. Es sei denn z.B. folgendes. Die Umschulung dauert noch bis Ende Januar. Solltest du vorher, also nach deiner theorethischen Prüfung einen Arbeitsplatz kriegen, wie jetzt z.B. mal zum 1. Dezember, dann ist die Umschulung abgebrochen und du mußt die Prüfungsgebühren selbst zahlen. Versteh den Sinn zwar auch nicht, da ja das AA froh sein sollte, das jemand weg von der Straße ist, wird aber so in Rosenheim gehandhabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 27. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2003 Original geschrieben von Manitu71 Öhm zum einen mal, warum solltest du mit 27 Jahren nicht mehr in die BS müssen? Ich bin 32 und trotzdem gegangen. Jeder unentschuldigte Tag wird mit Kürzung von AG vom AA bestraft. Weil er (wahrscheinlich) nicht mehr Schulpflichtig ist. Je nach Bundesland schwankt die Dauer der Schulpflicht. In BaWü sind es z.B. 9 Jahre "normale" Schulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht. Nach Ablauf der Schulpflicht kann man sich (evt. nach Erfüllung weiterer Kriterien) von der Berufsschule befreien lassen. Inwieweit die Befreiung außer nach Bundesland auch noch IHK- oder Arbeitsamt-abhängig ist weiß ich nicht. Ich persönlich habe nach dem ersten Jahr in Absprache mit IHK und AA auf die Berufschule verzichtet. Allerdings waren die Berufsschultage für mich Arbeitstage im Praktikumsbetrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 28. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 @jackx War es mit deinem Ausbildungsbetrieb so abgesprochen, dass du anstatt zur Berufsschule zu gehen, zu hause bleibst und dort den Stoff lernst?? Dass du nicht zur Berufsschule gegangen bist, bedeutet nämlich nicht automatisch an diesen Tagen frei zu haben. Normalerweise hättest du statt dessen in den Betrieb gehen müssen, es sei denn, das war mit deinem Betrieb so abgesprochen. Warum hast du am Ende des Jahres noch deinen vollständigen Jahresurlaub? Ich kann mich da nur bimei anschließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jackx Geschrieben 28. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 ich noch weil ich ihn einfach noch nicht genommen habe.....im Frühjahr hatte ich 2 Wochen...dann hier und da mal nen Tag. Berufsschule: Der Betrieb hat mir sogar freie Wahl gelassen welchen Tag ich als Lerntag nehme. Im Betrieb ist leider niemand der sich mit den PC´s auseinandersetzt....meistens schleppe ich irgendwelche Fernseher oder repariere irgendwelche Telefone. Will mich ja auch nicht über den Ausbildungsbetrieb beschweren, habe das ja ganz gut alleine hin bekommen..Mein Chef ist ansonsten echt in Ordnung..es geht mir einzig und alleine um den Urlaub. Ich will das im Betrieb einfach nur noch mal ansprechen weil ich mal dringend etwas Erholung brauche.... Noch was: 10 Jahre Hauptschule(Abschluß 10a in NRW) 1 Jahr BGJ zur Vorbereitung auf die Ausbildung Ausbildung zum Gas-Wasser Installateuer....2,5 Jahre im dualen Bildungssystem(Berufsschule und Betrieb also) Mehrere Jahre im Handwerk Umschulung begonnen....ITS-Kfm....1,5 Jahre BS Dann Betrieb und Fachrichtung(FiSi) gewechselt(mein Chef hatte keine Zeit mehr für mich da er an Schulen unterrrichtet) Neue Klasse in der BS(1 Lehrjahr) nach 15 Jahren Schule bin ich da noch Schulpflichtig? Noch mal Danke für die vielen Infos, werde das wie gesagt ganz in Ruhe noch mal im Betrieb durchsprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 28. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 nach 15 Jahren Schule bin ich da noch Schulpflichtig? Nein, bist du nicht. Aber es stellt sich immer die Frage, ob es besonders klug ist auf die BS zu verzichten, da man sich dort sehr gut mit den Mitschülern über verschiedene Bereiche der Ausbildung austauschen kann. Insbesondere in der Prüfungszeit kann das sehr nützlich sein. Besonders, wenn der Betrieb nicht sonderlich viel Ahnung von dem Ganzen hat. Aber schlussendlich muss das jeder selber wissen. Wenn du mit deinem Betrieb vorher abgesprochen hast, dass du anstatt zur Berufsschule zu gehen, einen Lerntag pro Woche zu hause verbringst, kann er dir nicht einfach den ganzen Resturlaub für das Jahr streichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 Original geschrieben von Sandrin Wenn du mit deinem Betrieb vorher abgesprochen hast, dass du anstatt zur Berufsschule zu gehen, einen Lerntag pro Woche zu hause verbringst, kann er dir nicht einfach den ganzen Resturlaub für das Jahr streichen. Es sei denn, der Arbeitgeber geht streng nach Bundesurlaubsgesetz (s.o.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jackx Geschrieben 28. Dezember 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 ist wohl das Treffendste....es wurde ja vereinbart..... THX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 28. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2003 Ich würde das auf jeden Fall noch mal im Betrieb abklären. Ein Gespräch ist in solchen Fällen sowieso immer ratsam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sturmflut Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Bei mir ist im Betrieb auch niemand, der einen Fachinformatiker ausbilden könnte. Ausbildungsleiterin ist die Frau des Chefs, laut Qualifikation "Betriebswirtin VWA". Das sind so Leute denen man erst PowerPoint beibringen muss. Die Firma darf dieses Jahr erstmals Fachinformatiker ausbilden und hat eine Art "Ausbilderdiplom" von der IHK Südlicher Oberrhein erhalten, weil 30% der Angestellen Azubis sind. Dass die IHK wirklich geprüft hat kann ich kaum bestätigen, wahrscheinlich ist ein Unternehmen mit mehr als 20 Computern per default quialifiziert. Für einen Wechsel ists leider zu spät, hier im Umkreis gibts nicht mal mehr für 2004/2005 Ausbildungsplätze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Original geschrieben von jackx Habe alles im "Selbststudium" erlernt, hatte dafür in der Woche immer die ofiziellen Schultage frei. Hast Du das schriftlich? Sonst sieht's mau aus! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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