beetFreeQ Geschrieben 31. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2003 Moin! Ich hab da mal ein Problem: Meine Freundin und ich sind im April zusammengezogen. Sie hat ihren alten Telefonanschluß gekündigt, so daß der Vertrag im Mai ausläuft. Allerdings hatten wir zum 1. April den Anschluß bereits sperren lassen. Bei der Kündigung hat sie auch gleich die neue Adresse angegeben und der Mensch von der Telefongesellschaft hat's auf einem Zettel notiert. Wir haben uns danach natürlich keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Wir hatten allerdings auch keinen Nachsendeantrag gestellt - immerhin war die neue Adresse allen bekannt gegeben. Nun sind wir bereits ein weiteres Mal umgezogen (diesmal mit Nachsendeantrag) und haben vor kurzem nun eine Rechnung bekommen, die uns sehr stutzig macht. Es scheint so, als hätte die Telefongesellschaft die Adresse verschlampt und wohl weiterhin die Rechnungen an die alte Adresse geschickt. Nun haben sie ein Inkassobüro beauftragt, das Geld von uns zu holen. Dieses Inkassobüro hat wohl unsere aktuelle Adresse ausfindig gemacht und eine Rechnung über den noch offenen Restbetrag plus Zinsen und vor allem Bearbeitungsgebühren des Inkassobüros geschickt. Daß wir die noch offenen Telefonrechnungen zahlen müssen, ist mir klar - und die Zinsen wären IMO auch noch ok, aber ich sehe nicht wirklich ein, die Gebühren für das Inkassobüro zu zahlen, nur weil die Telefongesellschaft die Rechnungen weiterhin an die falsche Adresse geschickt hat (und da müssten sie die Rechnungen ja eigentlich zurückbekommen haben, sofern die Post nicht auch noch geschlafen hat...). Weiß jemand von euch, wie da die rechtliche Lage aussieht? Sind wir verpflichtet, alles zu zahlen, oder nicht? Müssen wir beweisen, daß wir die Rechnungen nicht bekommen haben oder die Telefongesellschaft das Gegenteil? Ach ja, noch was: Auf den Rechnungen steht außerdem jeweils eine Gebühr von 6,18€ drauf, die wir jeweils zahlen müssen, weil wir als Zahlungsart Überweisung gewählt haben - ist das rechtlich ok? Normalerweise sollten einem doch keine Nachteile entstehen dürfen, wenn man die Rechnungen selbst bezahlen will statt per Einzug zu bezahlen, oder? Bin für jede Hilfe dankbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beebof Geschrieben 31. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2003 Original geschrieben von beetFreeQ Moin! Ach ja, noch was: Auf den Rechnungen steht außerdem jeweils eine Gebühr von 6,18€ drauf, die wir jeweils zahlen müssen, weil wir als Zahlungsart Überweisung gewählt haben - ist das rechtlich ok? Normalerweise sollten einem doch keine Nachteile entstehen dürfen, wenn man die Rechnungen selbst bezahlen will statt per Einzug zu bezahlen, oder? Doch, das geht. Es machen zumindest viele Firmen so. Es ist ja auch für die aufwendiger, zu überprüfen, ob die Zahlungen tatsächlich eingegangen sind, wodurch diese Gebühr zu rechtfertigen ist. Zu dem Rest klann ich dir leider nicht weiterhelfen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 2. Januar 2004 Teilen Geschrieben 2. Januar 2004 Hallo, ich glaube, das Beste, was Du tun kannst, ist einen Anwalt einzuschalten. Bevor Du Dir Stress ohne Ende antust, lass Dich lieber beraten. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die erste Beratung auch sehr günstig - wenn nicht sogar kostenlos. Frag ruhig mal nach. Bei Rechnungen/Inkasso etc von Telekomunternehmungen wäre ich sehr vorsichtig was die "gängigen" Hausrezepte angeht, lieber Nummer sicher und Ärger vom Hals. Versuch macht kluch..... , T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
datensurfer Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 wenn es in deinem Vertrag so drin steht ist es rechtens. Viele Telefongesellschaften erheben eine Gebühr sobald man keine Einzugsermächtigung erteielt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 6. Januar 2004 Teilen Geschrieben 6. Januar 2004 Denke mal da wäre ein Besuch beim Verbraucherschutz in Deiner Gegend durchaus sinnvoll (ist m.E. auch sinnvoller als gleich einen Anwalt einzuschalten) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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