Gast Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 DISCLAIMER: Keine politischen, religiösen, weltanschaulichen Beiträge. Bitte gegebenenfalls schliessen. Ich habe mal eine technische Frage zu der neuen Praxisgebühr. Warum wird nicht folgendes Verfahren benutzt? Wenn man zum Arzt geht muss man ja (im Normalfall) pro Quartal eine Versichertenkarte vorlegen, über die der Arzt dann mit der Krankenkasse abrechnet. Warum ist es nicht möglich auch über diesem Weg die Praxisgebühr (je nach Ineinspruchnahme) einzuziehen, die dann die Krankenkasse sich wiederrum von dem Patienten einholt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boro Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 Du meinst also das die Patienten am Jahresende eine Rechnung von der Krankenkasse über maximal 40 € erhält, oder ? Ich kann mir vorstellen das dies für die Patienten am einfachen ist, aber für die Krankenkassen bedeutet dies erheblichen Mehraufwand da sie die Praxisgebühr vom Versicherten einfordern müssen. Das kostet Personalstunden und Porto. Somit wird ein Teil der eingesparten Arztkosten direkt wieder ausgegeben. Außerdem würde es dann so ähnlich wie mit der Zuzahlung bei Krankenhaustagen laufen. Wenn man die nicht im Krankenhaus selbst bezahlt muss der Betrag von der Krankenkasse eingefordert werden. Und hier ist es oft so das gerade kleine Beträge wie z.B. 30-40 € gar nicht bezahlt werden und die Krankenkasse den Betrag auch nicht eintreiben lassen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 Original geschrieben von Boro Ich kann mir vorstellen das dies für die Patienten am einfachen ist, aber für die Krankenkassen bedeutet dies erheblichen Mehraufwand da sie die Praxisgebühr vom Versicherten einfordern müssen. Das kostet Personalstunden und Porto. Ich denke auch, dass man es bei einem einfachen Verfahren belassen sollte und nicht riesig alles umstellen muss. Sonst erleben wir so ein Chaos wie bei der LKW-Maut o. dem Dosenpfand. Und 10 Euro bar bezahlen ist auch nicht schlimmer, als in nem Geschäft wenn man einkauft, oder? Peace Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eye-Q Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 Die Abrechnung muss ja nicht per Karte geschehen, es sollte meiner Meinung nach nur so sein, dass der Nachweis, dass man in diesem Quartal schon beim Arzt war und deswegen nicht mehr bezahlen braucht, auf der Karte gespeichert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 Da ich nebenbei beim Arzt arbeite kann ich folgende Info geben: Das Praxisprogramm was in der Praxis wo ich nebenbei arbeite eingesetzt wird speichert sehr wohl, ob die Gebühr für diesen Patienten in dem betreffenden Quartal bereits bezahlt worden ist oder nicht. Allerdings wird dies in der Patientenakte und nicht auf der Karte vermerkt, was auch vollkommen seine richtigkeit hat, da es sich um eine Praxisgebühr und nicht um eine Arztgebühr handelt. Eine Intention davon ist, daß man nicht zu seinem Hausarzt geht, danach zu einem anderen Allgemeinmediziner mit demselben Problem, danach zum nächsten usw. usw. usw. Es würde also wenig bringen dies auf der Karte zu vermerken, da dann dort gepeichert werden müsste, bei welchem Arzt man in dem betreffenden Quartal schon war. Im Zweifelsfalle (z.B. bei chronisch Kranken) reicht da dann der Speicherplatz auf der Karte gar net aus. Ausserdem wäre das doch sinnlos wie oben beschrieben.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boro Geschrieben 3. Januar 2004 Teilen Geschrieben 3. Januar 2004 Original geschrieben von dgr243 Es würde also wenig bringen dies auf der Karte zu vermerken, da dann dort gepeichert werden müsste, bei welchem Arzt man in dem betreffenden Quartal schon war. Im Zweifelsfalle (z.B. bei chronisch Kranken) reicht da dann der Speicherplatz auf der Karte gar net aus. Richtig. Außerdem würde das zum "gläsernden Patienten/Kunden" führen und kann aus Datenschutzgründen schon nicht gewollt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von dgr243 Eine Intention davon ist, daß man nicht zu seinem Hausarzt geht, danach zu einem anderen Allgemeinmediziner mit demselben Problem, danach zum nächsten usw. usw. usw. Du bekommst wenn du bezahlst eine Quittung. Diese Quittung musst du einfach zum nächsten Arzt mitnehmen und dort nichts mehr bezahlen. Es handelt sich nur nach dem Gesetz und den Medien um eine Praxisgebühr. Die Empfänger der Gebühr sind die Krankenkassen, nicht die Arztpraxis. Und du musst nur einmal pro Quartal 10Euronen bezahlen, egal welche Praxis. Ich fände es daher nciht falsch das ganze auf der Karte zu vermerken. Mit gläserner Patient hat das nichts zu tun, es wird ja nur festgehalten, dass derjenige in einem Quartal schon beim Arzt war, worauf die Quittung ja auch schliessen läßt. Ausserdem solltet ihr alle Rechnungen bei vom Arzt verschriebenen Meidkamenten sammeln. Wenn die Selbstbeteiligung am Ende des Jahres nämlich einen gewissen Betrag des Einkommens übersteigt kann die Differenz von der KK zurückverlangt werden. Beim Finanzamt kann es dann auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Es mag ja ganz sinnvol sein, dass damit Leute, die wegen jedem furz zum Arzt rennen gebremst werden sollen. Es gibt aber andere, die müssen zum Arzt und somit auch wenn es ihnen blendend geht immer wieder 10 Euro bezahlen. Ich rede dabei von Frauen, die z.B. die Pille nehmen. Die müssen auf jeden Fall immer wieder zur Untersuchung, und da es sich nicht um Vorsorge handelt müssen sie dafür auch bezahlen, auch wenn sie sonst das Jahr über kerngesund sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von JesterDay Ich rede dabei von Frauen, die z.B. die Pille nehmen. Die müssen auf jeden Fall immer wieder zur Untersuchung, und da es sich nicht um Vorsorge handelt müssen sie dafür auch bezahlen, auch wenn sie sonst das Jahr über kerngesund sind. und auch wenn sie mal nicht zur untersuchung müssen (meistens 1 bis 2 mal im jahr), dann müssen sie auch die gebühr bezahlen, wenn sie sich nur das rezept ausstellen lassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tinsel Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 sollten solche ärzte nicht von der praxis gebühr ausgeschlossen bleiben zu mindest war das mal geplant Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von LINK und auch wenn sie mal nicht zur untersuchung müssen (meistens 1 bis 2 mal im jahr), dann müssen sie auch die gebühr bezahlen, wenn sie sich nur das rezept ausstellen lassen... Bist du dir da sicher? Das kann ich mir kaum vorstellen... immerhin braucht man ein solches Rezept 4mal im Jahr (im Normalfall) und bezahlt dann die Pille auch selbst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von Containy Ich denke auch, dass man es bei einem einfachen Verfahren belassen sollte und nicht riesig alles umstellen muss. Sonst erleben wir so ein Chaos wie bei der LKW-Maut o. dem Dosenpfand. Und 10 Euro bar bezahlen ist auch nicht schlimmer, als in nem Geschäft wenn man einkauft, oder? Peace Containy Einfach ist es für uns, nicht aber für die Arztpraxen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boro Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von JesterDay Ausserdem solltet ihr alle Rechnungen bei vom Arzt verschriebenen Meidkamenten sammeln. Wenn die Selbstbeteiligung am Ende des Jahres nämlich einen gewissen Betrag des Einkommens übersteigt kann die Differenz von der KK zurückverlangt werden. Ja, und zwar 2 % des Bruttojahreseinkommen abzüglich Freibetrag bzw. plus Einkommen von Familienangehörigen/Lebenspartner die im gleichen Haushalt leben.) Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von Containy Und 10 Euro bar bezahlen ist auch nicht schlimmer, als in nem Geschäft wenn man einkauft, oder? Nein, für jemand der arbeitet sind 10 Euro kein belastendes Geld, aber hast du schon mal an Schüler und Studenten gedacht? Die müssen diese Betrag ab 18 auch zahlen. Und für Frauen werden die 40 € auch fällig wenn sie nur ihre Pillenrezepte holen wollen ( Quelle : http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1074288.html#absatz11) Ich habe Gott sei Dank einen Apotheker bei dem ich mein Rezept das ganze Jahr verwenden kann (da ich ihn privat kenne) Aber ich werde es mir in Zukunft gut überlegen ob ich noch zum Arzt gehe, oder warte bis das nächste Quartal startet.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Bist du dir da sicher? Ja, für jegliche Leistung, die du vom Arzt bekommst, musst du einmal im Jahr die 10 Euro bezahlen. Zu dieser Leistung des Arztes gehört auch das Ausstellen eines Rezeptes. Ich habe vorhin noch einen Bericht darüber im Fernsehen gesehen, deswegen bin ich mir diesbezüglich sehr sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von MacBig Einfach ist es für uns, nicht aber für die Arztpraxen... Naja soo schwer wird es für die auch nicht werden, höchstens am Anfang in der Eingewöhnungsphase. [WERBUNG] Aber wenn sie die richtige Praxissoftware benutzen müssen sie nur die Bankkarte des Patienten durch ein Terminal ziehen und fertig. [/WERBUNG] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von Sandrin Ja, für jegliche Leistung, die du vom Arzt bekommst, musst du einmal im Jahr die 10 Euro bezahlen. Zu dieser Leistung des Arztes gehört auch das Ausstellen eines Rezeptes. Ich habe vorhin noch einen Bericht darüber im Fernsehen gesehen, deswegen bin ich mir diesbezüglich sehr sicher. Das hab ich wiederum ganz anders gehört. Auf dem "Flyer" den wir in der Praxis zur Patienteninformation vom Verband der KVs bekommen haben stand das so drauf, daß der zehner nur zu zahlen ist, wenn es sich nicht um eine Vorsorgeuntersuchung oder das reine Ausstellen eines Folgerezeptes (was bei der Antibabypille ja der Fall ist) handelt. Werde Dienstag wo ich wieder in die Praxis muss mal einen Flyer mitnehmen und abtippen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von Hasi Bist du dir da sicher? Das kann ich mir kaum vorstellen... immerhin braucht man ein solches Rezept 4mal im Jahr (im Normalfall) und bezahlt dann die Pille auch selbst ja, wie du es bereits herausgefunden hast... ausserdem war ich letzten Freitag, um besagtes Rezept zu holen, da waren die 10 € fällig hatte ich selbst nicht gedacht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Original geschrieben von Hasi Nein, für jemand der arbeitet sind 10 Euro kein belastendes Geld, aber hast du schon mal an Schüler und Studenten gedacht? Die müssen diese Betrag ab 18 auch zahlen. Und für Frauen werden die 40 � auch fällig wenn sie nur ihre Pillenrezepte holen wollen ( Quelle : http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1074288.html#absatz11) Mir ging es hierbei nicht um die 10 Euro, denn das ist nunmal so und darüber kann man nun auch vergebens streiten. Sondern mir gings um das bar bezahlen, oder das irgendwie über die Versichertenkarte zu regeln! Grüßli, Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Öhm ich lese nur immer was von 40 € im Jahr.Fakt ist doch, wenn ich zum Hausarzt im Quartal gehe und die 10 € zahle, ich im selben Quartal, deswegen trotzdem beim Zahnarzt auch meine 10 € blechen muß. Soviel ich weiß, wird nur bei Überweisungen von einer weiteren 10€ Gebühr abgesehn. Quartal 1 --> Hausarzt --> 10 € --> Überweisung --> Chirurg Quartal 1 --> Hausarzt --> 10 € --> Chirurg --> 10 € = 20 € oder hab ich das verkehrt verstanden. Zumindestens stand es so bei uns in Zeitung drinnen. Aber anscheinend schreibt da jeder was anderes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Das hast du falsch verstanden. Du musst nicht erst zu deinem Hausarzt um mit einer Überweisung zum Facharzt zu gehen. Du kannst auch sofort zum Facharzt. Und du musst nur einmal im Quartal 10 Euro Gebühr bezahlen. Du bekommst dann eine Quittung, die du bei jedem Arztbesuch vorzeigen musst. 10 Euro * 4 = 40 Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Ergänzung: Was den Zahnarzt angeht, bin ich mir da allerdings nicht so ganz sicher. Für alle anderen Fachärzte gilt das so wie ich es geschrieben habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 4. Januar 2004 Teilen Geschrieben 4. Januar 2004 Ich frag morgen mal auf der Arbeit nach und sag euch dann wie es genau ablaufen wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 5. Januar 2004 Teilen Geschrieben 5. Januar 2004 Original geschrieben von Sandrin Das hast du falsch verstanden. Du musst nicht erst zu deinem Hausarzt um mit einer Überweisung zum Facharzt zu gehen. Du kannst auch sofort zum Facharzt. Und du musst nur einmal im Quartal 10 Euro Gebühr bezahlen. Du bekommst dann eine Quittung, die du bei jedem Arztbesuch vorzeigen musst. 10 Euro * 4 = 40 Euro. nein er hatte Recht!! Die wollen ja das du dich überweisen lässt! Falls nicht wieder 10 € http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2004/1020843.html Praxisgebühr Versicherte müssen je Arzt und Quartal 10 Euro Praxisgebühr entrichten. Bezahlt werden muss in bar - vor der Behandlung! Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Wird ein Patient von einem Arzt an einen anderen überwiesen, ist keine erneute Gebühr fällig. Das gilt auch für Gynäkologen und Augenarzt. Allerdings müssen Überweisung und Arztbesuch im gleichen Quartal erfolgen. Anders ist es beim Zahnarzt: Hier muss jeweils beim ersten Besuch im Quartal die Gebühr entrichtet werden - unabhängig von allen Überweisungen. also PRO Arzt 10 € weitere Quelle http://www.aerztekammer-bw.de/15/praxisgebuehr.html Überweisung zum Facharzt Wer in einem Quartal unterschiedliche Fachärzte aufsucht, sollte sich vom Hausarzt Überweisungen ausstellen lassen. Andernfalls fallen für jeden Besuch beim Facharzt ohne Überweisungsschein weitere 10 Euro an. Quittung erhälst du nur um am Ende des Jahres was zurück zu bekommen, und zwar wenn du über 2% deines Bruttoeinkommens kommst (1% bei chronisch Kranken) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 5. Januar 2004 Teilen Geschrieben 5. Januar 2004 Alles nicht so einfach was ;-) Also ich als Frau + Verhütung (3 Monatsspritze) muss mindestes 40 Euro zahlen... da ich 4 mal im Jahr ein Rezept benötige und zwar in jedem Quartal... die Spritze zu bekommen ist dann wieder eine Private Leistung die schon letztes Jahr nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt wurde.. also Zahle ich 4 x 10 Euro bei der Frauenärztin (wegen der Rezepte) + 4 mal 5 Euro die Spritze Also schon mal insgesamt 60 Euro im Jahr... Sollte ich die 10 Euro direkt bei meiner Frauenärztin zahlen und dann noch eine normale Erkältung bekommen MUSS ich bei meinem Hausarzt wieder 10 Euro zahlen... den es ist eine ARZT – Gebühr und bei meinem Hausarzt war ich ja dann noch nicht... egal ob ich bei dem Facharzt Frauenarzt schon gezahlt habe... da hilft mir die Quittung nämlich dann auch nicht... Es geht nämlich auch darum Leute davon abzuhalten ohne ihren Hausarzt aufgesucht zu haben direkt zum Facharzt zu gehen... So Frauentypischen Fälle wurden dabei leider nicht bedacht... und somit zahle ich immer den Höchstbetrag im Jahr... und Leider darf die Frauenärztin mir das Medikament auch nicht auf ein Rezept 4 mal aufschreiben... Lustig ist die Untersuchung die ein mal im Jahr bei der Frauenärztin sein muss die ist 10 Euro – FREI weil es eine Vorsorgeuntersuchung ist (die mir als Frau ja auch Gesetzlich aufgezwungen ist sonst darf die Ärztin mir gar keine weiteren Verhütungsmittel verschreiben... ) Also wenn man zu einem Facharzt geht ohne eine Überweisung vom Hausarzt zu haben zahlt man die 10 Euro für das Quartal... wenn man zu einem 2. Facharzt geht wieder ohne Überweisung zahlt man auch wieder 10 Euro also insgesamt dann schon mal 20 Euro... (man soll nicht ohne Überw. zum Facharzt geht und die Quittung vom anderen Facharzt ist da egal) Geht man zu seinem Hausarzt und zahlt da die 10 Euro und läßt sich dann für die beiden Fachärzte die Überweisungen geben zahlt man bei denen keine weiteren gebühren also nur 10 Euro dann im Quartal... Das heißt für mich als Frau ich lasse mich ein mal im Quartal zu meiner Frauenärztin überweisen... Um mir dann von der ein Rezept für meine Spritze ausstellen zu lassen.. Alles super Toll für Berufstätige so der ganze Zeitaufwand.... ;-) im übrigen muss man für die Vorsorge beim Zahnarzt keine 10 Euro bezahlen man kann sich auch vom Hausarzt nicht zum Zahnarzt überweisen lassen (ist eine Ausnahme zum Augenarzt kann man sich überweisen lassen) Für einer weiteren Behandlung beim Zahnarzt innerhalb eines Quartales fallen aber dann die 10 Euro an egal ob man die vorher schon beim Hausarzt gezahlt hat oder nicht.. weil der Zahnarzt so zählt wie wenn man ohne Überweisung zum Facharzt gegangen ist.... So stand das alles in der Zeitung bei mir und meine Krankenkasse hat mir das auch so letztes Jahr erklärt.... Alles nicht so einfach In einigen Arztpraxen kann man aber Bargeldlos bezahlen per EC... finde ich gut Da ich auch zu den Menschen gehöre die selten Bargeld in der Geldbörse haben Die Hausärzte tun mir am meisten Leid weil die fast jemanden einstellen müssen der nur Kassiert und Überweisungen schreibt.. Und ich gehe heute zu meinem Hausarzt und lasse mir eine Überweisung zu meiner Frauenärztin geben... Es lebe die Bürokratie..... Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 5. Januar 2004 Teilen Geschrieben 5. Januar 2004 Folgendes schreibt meine Krankenkasse: Ab dem 01.01.04 wird eine sogenannte Praxisgebühr eingeführt. Das heißt, Patienten müssen pro Quartal, bei jeder Erstinanspruchnahme eine Gebühr von 10 € zahlen, sowohl beim Arzt, Psychotherapeuten, beim Zahnarzt und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus. Von der Praxisgebühr sind betroffen: Jeder Patient, der gesetzlich krankenversichert ist, bei jedem erstmaligen Besuch eines Haus- oder Facharzte oder Psychotherapeuten in einem Quartal, sowie bei der Inanspruchnahme eines Notfalldienstes und bei jedem erstmaligen Besuch einer Zahnarztpraxis pro Quartal. Bei Überweisungen im selben Quartal an einen weiteren Arzt fallen in der Regel keine erneuten Praxisgebühren an. Ausgenommen von der Praxisgebühr sind: -Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, -Patienten, die mit einer Überweisung aus dem aktuellen Quartal kommen, -Versicherte, die nur eine reine Vorsorgeuntersuchung (z.B. Impfleistungen) in Anspruch nehmen, -sowie Versicherte die das Prinzip einer Kostenerstattung mit der Krankenkasse vereinart haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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