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Gesetz zum Mp3 download


banane-banane

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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem erfahren, ob es stimmt weis ich nicht, das angeblich das mit dem Gestzt zum Mp3 download gescheidert wäre - was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Wie es denn das nun mit der Rechtslage, ich habe nun mal im Internet versucht etwas zu suchen - habe aber nicht gutes gefunden.

Und mit dem legealen download, ist mir eigentlich noch zu teuer.

Gruß

Banane-Banane

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Tja banane-banane :)

Also ich kann dir 100 % zusichern das es nicht mehr legal ist .mp3 Dateien mit dem Programm Kazaa etc... herunterzuladen...

Es gibt allerdings Bands die mp3s auf ihrer Homepage zum Download anbieten oder wirklich kostenlos zur Verfügung stellen...

Das is dann aber eher zu Publicity Zwecken...

Um hier mal aus einen Artikel zu zitieren:

Anlegen und Verbreitung von Inhalten: Weiterhin ist es erlaubt privat MP3 - Dateien (z.B.) anzulegen. Dieses stellt jedoch bereits eine Vervielfältigung dar. Ohne Zustimmung des Urhebers ist dies nur dann legal, wenn sie zum privaten Gebrauch bzw. im privaten Umfeld genutzt wird. Zum "privaten Umfeld" zählen Familie oder auch enge Freunde. Andere Personengruppen, wie z.B. Arbeitskollegen dürfen davon keinen Gebrauch machen. Unter "privatem Zweck" definiert man Sicherungs- oder Gefälligkeitskopien. Dieses kann unter anderem eine Kopie als Geschenk sein. Die Zahl sollte sich dann jedoch im einstelligen Bereich bewegen. Einen festen Wert gibt es hierfür nicht.

Wie sieht es aus, wenn ich mir eine MP3 Datei aus dem Internet downloade? Das Herunterladen für private Zwecke ist weiterhin erlaubt. Dieses Recht bewegt sich allerdings nah an der Grenze zur Illegalität. Laut gängiger Rechtsmeinung ist in erster Linie derjenige als Vervielfältiger anzusehen, der eine Datei herunterlädt. Denn er erstellt somit eine weitere Kopie der Datei auf seinem Rechner. Wer also ein Stück herunterlädt und erkennt oder hätte erkennen können, dass es dabei um eine Raubkopie geht, handelt rechtswidrig. Der Begriff Raubkopie definiert sich in diesem Fall über eine nicht vorhandene Zustimmung des Produzenten, welche eine Verbreitung über das private Umfeld des Anbietenden umfasst. Wer auf unzulässig kopierte Dateien per Link hinweißt (MP3 - Seiten) macht sich unter Umständen der Beihilfe, bzw. Mittäterschaft schuldig.

Was ist mit Aufzeichnungen von Fernseh- oder Radioinhalten? Auch hier gilt folgendes. Zu privatem Zwecke dürfen Fernseh- oder Radioinhalte aufgezeichnet werden, die Weitergabe im engsten Kreis eingeschlossen. Nur wer einem unbestimmten Personenkreis (Freigabe bei Filesharingprogrammen) diese Inhalte zugänglich macht handelt illegal.

So naja :)

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Original geschrieben von jsk

Tja banane-banane :)

Also ich kann dir 100 % zusichern das es nicht mehr legal ist .mp3 Dateien mit dem Programm Kazaa etc... herunterzuladen...

Grad das würde ich nicht sagen! Klar, MP3s von Stücken, die dem Copyright unterliegen und nicht über das Privatkopierecht hinaus kopiert werden dürfen, stellen bei Kazaa etc. illegale Downloads dar, allerdings gibt es ja auch genügend Musik, die legal im Internet angeboten wird und häufig auch legal per Kazaa etc runtergeladen werden darf. Daß 99,9% aller Kazaa-User hauptsächlich illegale Sachen runterladen, steht natürlich ausser Frage ;)...

BTW: Ist die rechtliche Lage mit anderen Inhalten (Videos, Bilder) eigentlich die selbe? Klar, daß das meiste davon auch nicht grad die feine englische Art ist, aber AFAIK werden andere Dateitypen als Audiofiles momentan rechtlich noch kaum berücksichtigt, oder?

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@Taragond :

Ja der Artikel kam kurz nach der Verabschiedung u. in Kraftretung des Gesetzes..

Original geschrieben von beetFreeQ

BTW: Ist die rechtliche Lage mit anderen Inhalten (Videos, Bilder) eigentlich die selbe? Klar, daß das meiste davon auch nicht grad die feine englische Art ist, aber AFAIK werden andere Dateitypen als Audiofiles momentan rechtlich noch kaum berücksichtigt, oder?

Also bei Videos weiss ich das es auch illegal ist. D.h. sogar die Filmindustrie scannt die Netzwerke nach ihren Filmen ab.

Der Provider bekommt dann eine Mail wer was mit welcher IP runtergeladen hat u. mit welchem Client. Was der Provider dann damit macht weiss ich leider nicht :/

Aber auf jedenfall fallen Videos auch ins Fahndungsmuster....

Das mit den Bildern kann ich dir leider nicht beantworten...

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@jsk

Tja, alles schön und gut... und reines wischiwaschi das die Frage des Threaderstellers nicht klärt. (Im Moment ist mir allerdings auch nicht ganz klar, wie man die Frage wirklich beantworten soll. 1000 Anwälte und 1000 Meinungen sind da im Netz zu finden...). Aussagefähig sind die Zitate, die Du geliefert hast jedenfalls nicht.

Zum "privaten Umfeld" zählen Familie oder auch enge Freunde. Andere Personengruppen, wie z.B. Arbeitskollegen dürfen davon keinen Gebrauch machen

Achja und wer definiert nun ab wann ein Arbeitskollege ein enger Freund ist??? Sowas solls ja geben...

Die Zahl sollte sich dann jedoch im einstelligen Bereich bewegen. Einen festen Wert gibt es hierfür nicht

Sollte... einen festen Wert gibt es nicht... Ja was denn nun??? Wenn da gar nichts stünde wäre es genauso aussagekräftig...

Wer auf unzulässig kopierte Dateien per Link hinweißt (MP3 - Seiten) macht sich unter Umständen der Beihilfe, bzw. Mittäterschaft schuldig

Unter Umständen... das heisst so viel wie "Genaues wissen wir nicht". Das Problem das jeder Filesharer und auch der Threadersteller hat...

Laut gängiger Rechtsmeinung ist in erster Linie derjenige als Vervielfältiger anzusehen, der eine Datei herunterlädt

Komisch, die Musikindustrie sieht eigentlich eher denjenigen als den Bösen, der die Dateien zur Verfügung stellt, zumal ja von dem Herunterladenden nicht verlangt werden kann jedesmal zu prüfen ob die Datei wirklich freigegeben wurde (ist zwar eine weiträumige Auslegung, aber insofern auf dem Niveau der obigen Zitate)

Zu privatem Zwecke dürfen Fernseh- oder Radioinhalte aufgezeichnet werden, die Weitergabe im engsten Kreis eingeschlossen. Nur wer einem unbestimmten Personenkreis (Freigabe bei Filesharingprogrammen) diese Inhalte zugänglich macht handelt illegal.

Wenn es bisher schon unverständlich war, dann wird es jetzt bereits zum absoluten Blödsinn. Warum sollte es illegal sein, eine Datei zu kopieren, die man sich auch jederzeit selber hätte aufzeichnen können, wenn man rechtzeitig in die Fernsehzeitschrift geschaut hätte. Auch wenn die rein rechtliche Auslegung des Copyright-Rechts das so sehen sollte, ist es spätestens hier ein Schildbürgerstreich...

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@Schachcomputerfreak

Ich mache leider die Gesetze nicht und leider ist dieses Gesetz auch "schwammig"...

Das ist genau das gleiche wie mit dem TKG und WLAN Netzen sniffen...

Ab wann ist es legal bzw. ab wann ist es strafbar...

Warum sollte es illegal sein, eine Datei zu kopieren, die man sich auch jederzeit selber hätte aufzeichnen können, wenn man rechtzeitig in die Fernsehzeitschrift geschaut hätte. Auch wenn die rein rechtliche Auslegung des Copyright-Rechts das so sehen sollte, ist es spätestens hier ein Schildbürgerstreich...

Es ist nunmal so das du was vom Stream aufnehmen darfst es aber nicht weiter einer großen Masse publizieren darfst... -> privater Gebrauch.. Du darfst dir eben auch privat Kopien anfertigen, jedoch diese nicht weitergeben...

Ich kann da auch nix für...

Komisch, die Musikindustrie sieht eigentlich eher denjenigen als den Bösen, der die Dateien zur Verfügung stellt, zumal ja von dem Herunterladenden nicht verlangt werden kann jedesmal zu prüfen ob die Datei wirklich freigegeben wurde (ist zwar eine weiträumige Auslegung, aber insofern auf dem Niveau der obigen Zitate)

Musikindustrie ist ungleich Gesetzgeber...

Für den Gesetztgeber ist nunmal der Verfielfältiger der die Datei herunterlädt...

Da kann sich die Musikindustrie auf den Kopf stellen und wackeln....

btw. ist das Anbieten auch strafbar, so das beide Seiten illegal handeln...

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Original geschrieben von jsk

@Schachcomputerfreak

Ich mache leider die Gesetze nicht und leider ist dieses Gesetz auch "schwammig"...

Das ist genau das gleiche wie mit dem TKG und WLAN Netzen sniffen...

Ab wann ist es legal bzw. ab wann ist es strafbar...

Es ist nunmal so das du was vom Stream aufnehmen darfst es aber nicht weiter einer großen Masse publizieren darfst... -> privater Gebrauch.. Du darfst dir eben auch privat Kopien anfertigen, jedoch diese nicht weitergeben...

Ich kann da auch nix für...

Musikindustrie ist ungleich Gesetzgeber...

Für den Gesetztgeber ist nunmal der Verfielfältiger der die Datei herunterlädt...

Da kann sich die Musikindustrie auf den Kopf stellen und wackeln....

btw. ist das Anbieten auch strafbar, so das beide Seiten illegal handeln...

Sollte auch kein Angriff sein, nur ein Hinweis, auf die Aussagefähigkeit der Zitate. Das Du die Gesetze nicht machst ist mir schon klar (sonst wären sie besser durchdacht, grins) Insofern werden wir wohl die ersten Urteile abwarten müssen. Und genau wie bei den Anwälten im Netz wird es auch da wieder heissen "1000 Richter, 1000 Meinungen". Nix neues unter der Sonne also... Und das mit den Aufnahmen vom Fernsehen ist trotz allem ein Schildbürgerstreich. Beim ganzen Rest (DVD-Rips, etc) sehe ich es ja noch ein... Da geht es einfach ums Geld. Beim Fernsehen? Was wenn ich eine Aufnahme auf Video habe und mir eine bessere Version (Kassette etwas alt, etc.) aus dem Netz ziehe? Wer wird geschädigt? Unlogik Dein Name ist Gesetzgebung...

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Hab darüber(musik-filme-files aus dem netz, wlan sniffen, ....) auch mal mit (m)einem anwalt geredet

wlan sniffen

der meinte er könne beweisen das es illegal ist aber das gegenteil könne er genausogut beweisen :confused:

musik film

er meinte das es bei musik und filmen stark auf eine verurteilung hinaus

läuft wenn diese dem uhrheberrecht unterliegt. :rolleyes:

nach dem gespräch meinte er noch

RICHTER A freispruch

RICHTER B wird teuer

naja denk ma er wollte sagen das es stark vom richter abhängt.

das ist was ich von ihm so verklickert bekommen habe.

naja ich nutz keine p2p software und halt mich da raus

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Also ich habe grade nen Referat üpber das Urheberrecht geschrieben, und nach dem neuem Gesetz sieht es nun folgendermassen aus:

Ein Download ist nur dann verboten, wenn er aus einer nicht legalen Quelle stammt.

Genau dieser Punkt ist das Schlupfloch des gesetzes, weil man nie genau beweisen kann das der DL illegal war. Man kann immernoch behaupten, das der DL von legalen Tauschbörsen o.ä. kommt.

Anders ist es mit dem Upload. Da man, um einen Song uploaden zu koennen, ihn erst als *.mp3 konvertieren muss ist dies auch schon eine nicht erlaubte vervielfältigung des stückes. Ein Upload war auch schon nach altem Urheberrechtgesetz (von 1965) verboten!!

So sieht es aus in Germany...

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Original geschrieben von wd`intenso

Ein Download ist nur dann verboten, wenn er aus einer nicht legalen Quelle stammt.

Genau dieser Punkt ist das Schlupfloch des gesetzes, weil man nie genau beweisen kann das der DL illegal war. Man kann immernoch behaupten, das der DL von legalen Tauschbörsen o.ä. kommt.

[...]

So sieht es aus in Germany...

Stimmt so nicht, nach dem neuen Urheberrechtsgesetz sind Donwloads illegal sofern sie nicht aus eindeutig legalen Quellen stammen. Eine Tauschbörse, bei der Musik angeboten wird ist offensichtlich nicht legal, da der "Anbieter" auf jeden Fall nicht die Rechte an dem angebotenen Stück hat.

Einfach davon ausgehen, dass ein Musikstück vom Rechteinhaber freigegeben ist darfst du nicht.

Also entweder du weisst das es freigegeben ist, dann darfst du es runterladen. WEnn du es nicht eindeutig weisst darfst du das nicht.

(P.S. Ich würde dein Referat nochmal überarbeiten ;) )

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Ja, da muss ich dir zustimmen!!

Aber genau das ist der Punkt, der das Schlupfloch in dem Gesetz ist! Vielleicht sind Musiktauschbörsen 100%-ig illegal, aber man kann dir ja nciht nachweisen, das du deine Musik da her hast! Und genau das ist der Punkt!

Du kannst immer noch sagen, das die Musik woanders her ist, das meine ich mit dem Schlupfloch! Das Sachen wie Kazaa illegal sind, sollte jedem klar sein, trotzdem benutzt es jeder, gerade weil man es nicht unbedingt nachweisen kann!

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Original geschrieben von wd`intenso

Aber genau das ist der Punkt, der das Schlupfloch in dem Gesetz ist! Vielleicht sind Musiktauschbörsen 100%-ig illegal, aber man kann dir ja nciht nachweisen, das du deine Musik da her hast! Und genau das ist der Punkt!

hm... ok. Ich würde mich aber nicht im Zweifel darauf verlassen.

Wenn du mit dem Gesetz in Konflikt kommst (also ich meine anzeige, Gerichtsverhandlung usw.) dann haben sie dich ja irgendwie erwischt. Wenn du dir nur die (nichtkopiergeschützten) CDs von deinem Freund ausleihst und MP3s davon ziehst wird es dazu kaum kommen.

In dem Fall wird also auch dein Rechner beschlagnahmt sein. Darauf sind dann Programme wie Kazaa o.ä. enthalten. Die freigegebenen Ordner dort sind die Ordner in denen sich deine MP3 Dateien befinden. Und selbst wenn die Ornder andere sind, vergessen werden die Programme dann vom Richter trotzdem nicht.

Sprich, diese "Gesetzeslücke" ist IMHO keine wirkliche, da sie dir nur in dem Fall etwas bringt wo dir das Gesetz egal sein kann.

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Original geschrieben von wd`intenso

Doch auch in diesem Fall kann es zu einer Verhandlung kommen, weil das komprimieren von Files ebenfalls illegal ist!!!!

Wäre mir aber neu, dass man von seinen CDs für sich selbst keine MP3s (o.ä.) ziehen darf, sofern die CD nicht kopiergeschützt ist. Ansonsten ist es auch eine Auslegungssache ab wann ein kopierschutz "funktionsüchtig" ist und man ihn umgeht, wenn das CD-Laufwerk nicht auf den Schutz reagiert. Aber das werden wohl Gerichte entscheiden.

Kannst du belegen, dass MP3s illegal sind? (Ich beziehe deine Aussage jetzt mal darauf, ansich sagst du das z.B. Zip-Archive illegal sind. Somit auch eine Windows-CD, da die Daten dort komprimiert sind)

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

darf man die wenigstens runterladen?

Sofern sie nicht vom Rechteinhaber freigegeben sind ( oder schon so alt sind, dass das Urheberrecht aufgehoben ist - in den USA wurde das ja letztes Jahr wieder verlängert, weil es für die Ur-Mickey Maus abgelaufen wäre) darfst du das nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ;)

(die Klagen der MI beziehen sich IMHO vorallem auf Charts u.ä.)

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

mh... na gut nur woher weiß ich ob noch ein Rechtsanspruch besteht? runterladen, wenn keiner vorbeikommt davon ausgehen das es legal war? :D

Entweder du findest eine offizielle Seite auf der das steht, oder du wartest ;) 30-40 Jahre sind es glaub ich bis das Urheberrecht nicht mehr gilt, kann ich aber nicht genau sagen.

Edit:

Im Zwiefel gilt: Es ist illegal.

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