Schimmel Geschrieben 6. Januar 2004 Teilen Geschrieben 6. Januar 2004 Hi Leute, ich hab ein Problem. Ich hab im Sommer meine Abschlussprüfung zum FIAE. Meine mündliche Prüfung wird gegen Ende Juni sein. Ab Oktober möchte ich dann studieren gehen. Weiss jemand, ob ich mich in diesem Zeitraum arbeitslos melden kann, ansonsten besteht ja kein Versicherungsschutz? Da ich aber keine Stellenangebote bekommen möchte und nach der Ausbildung auch noch in den Urlaub fahren will, weiss ich nun nicht, was ich machen kann. Vielleicht haben ja andere von euch schon Erfahrung damit gemacht. Ich kann ja den Leuten vom AA schlecht erzählen, dass ich drei Monate später sowieso studieren gehen will und dass sie mich bis dahin einfach in Ruhe lassen sollen! Über die Suchfunktion hab ich leider keine passenden Beiträge gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 6. Januar 2004 Teilen Geschrieben 6. Januar 2004 Original geschrieben von Schimmel Ich kann ja den Leuten vom AA schlecht erzählen, dass ich drei Monate später sowieso studieren gehen will und dass sie mich bis dahin einfach in Ruhe lassen sollen! ... genau das kannst du. Beziehungsweise habe ich es so gemacht. Studieren zählt auch als eine Maßnahme gegen die Arbeitslosigkeit. Du kannst dir sogar die Kosten für die Studienplatzbewerbungen erstatten lassen wir normale Bewerbungen. Und wegen Urlaub: als Arbeitsloser bist du verpflichtet, immer erreichbar zu sein, um Arbeitsangebote annehmen zu können. Wenn du nicht gerade 6 Wochen auf Weltreise gehen willst, kannst du natürlich dafür sorgen, einen geeigneten "Vertreter" zu Hause zu finden, so dass z.B. deine Mama rangeht und sagt, dass du gerade beim Einkaufen bist und zurückrufst. Das ist vielleicht nicht ganz legal. Außerdem hast du als Arbeitsloser Recht auf Urlaub. Näheres dazu: guckst du hier: http://www.arbeitsamt.de/duesseldorf/geldleistung/news/urlaub.html. Des Weiteren ist gerade in unserem Sektor das Angebot an Berufen nicht so überwältigend, dass du dort sofort einen Job bekommst. Denn das Arbeitsamt... eee... das "Jobcenter" muss dich in erster Linie in deinem BEruf vermitteln. Dass du andere Berufe annehmen musst geschieht erst nach einem langem Zeitraum, da musst du erst in die Kategorie "Langzeitarbeitsloser" fallen und das tust du in den 3 Monaten natürlich nicht. Näheres dazu hier: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/868/23845/ Des Weiteren ist es sozialstaatlich natürlich nicht ok, dass du dir deine Urlaubszeit von der Sozialkasse bezahlen lässt, aber fakt ist nunmal, dass du arbeitslos bist und schließlich hast du auch schon 3 Jahre eingezahlt und folglich finde ich es ok (wird sicherlich andere geben, die das nicht so sehen). Ich selber war auch im Juni fertig, Studium find Oktober an, war die Zeit dazwischen arbeitslos gemeldet. Habe kein einziges Jobangebot bekommen und als ich denen sagte, dass ich studieren gehe, haben die mich fast geknutscht, nach dem Motto: wieder einer weniger, den man vermitteln muss und der trotzdem aus der Statistik fällt. Ich habe auch 2 Wochen Urlaub gemacht, habe sie legal beantragt und gewährt bekommen. Also mach dir da ma keinen Kopp Hauptsache du hältst die Regeln ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schimmel Geschrieben 6. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2004 Den urlaub kann ich mir auch so finanzieren. Mir geht es ja viel mehr um den Versicherungsschutz. Da ich mich auf dem Gebiet noch nicht auskannte, hab ich einfach mal hier gepostet. Und was passiert in den drei Monaten? Melden die sich überhaupt mal vom Arbeitsamt? Bei der Flaute kann ich mir kaum vorstellen, dass zu diesem Zeitpunkt viele Stellen frei sein werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 7. Januar 2004 Teilen Geschrieben 7. Januar 2004 Natürlich kann man den Leuten vom Arbeitsamt erzählen das man 3 Monate später Studieren geht und nicht wirklich einen Job sucht... Du meldest dich Arbeitslos aber eben nicht Arbeitsuchend! Das habe ich nach meiner Ausbildung auch gemacht da hatte ich noch 2 Wochen bis zur neuen Anstellung zu überbrücken.. Eventuelle bekommst du dann kein Geld oder nur eingeschränkt aber es ist eben wichtig wegen Versicherung besonders auch wegen de Rentenversicherung weil eine Zeit die du nicht gemeldet bist Wird nicht auf deine Rentenzeit angerechnet.... heißt das du sofort einen Tag nach dem Ausbildungsende dahin gehen solltest und keinen Tag später sonst geht dir Rentenzeit verloren Die Leute aus dem Arbeitsamt sind ja nun keine Monster und die kennen solche Fälle zu genüge.... Gerade wenn du da hingehst und sagst das du dich ja nur Meldest wegen der Versicherungen ... Es ist eben wichtig das du dich nicht Arbeitsuchend meldest denn dann dürftest du nicht in Urlaub fahren... wegen Erreichbarkeit... Aber Melden sollest du dich auf alle Fälle ! Und dann ganz ehrlich deine Situation schildern... Ich bin da auch hingegangen und habe nur gesagt: bin nur hier wegen der Versicherungen besonders der Rentenzeitanrechnung brauche aber keinen Job da ich schon einen habe... Mußte was ausfüllen und war in 30 Minuten wieder draußen ohne Probleme.... Nehme eventuell schon vorhanden Unibescheinigungen mit dahin... Ein kleiner Anruf vorab tut auch nicht weh beim Arbeitsamt... und klärt viele fragen vorab und du weißt was du an Unterlegen mitbringen musst Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schimmel Geschrieben 7. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 7. Januar 2004 Aber drei Monate ohne Geld sieht auch ein bisschen dünn aus. Schliesslich werd ich dann ja auch keinen Nebenjob machen können, denk ich mal. Soll ich am besten schon vor der Prüfung zum AA hin und mich melden oder reicht es, wenn ich einen Tag danach, also dem Ende meiner Ausbildung, mich arbeitslos melde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 7. Januar 2004 Teilen Geschrieben 7. Januar 2004 Also ich habe damals schon was Geld bekommen (schließlich hat man ja auch eingezahlt) Das war aber vor den ganzen neuen Regellungen und Reformen für 2004.. deswegen kann ich dir da nur Raten beim AA nachzufragen.... Es reicht wenn du dich genau einen Tag nach der Prüfung (also nach dem letzten Tag deiner Ausbildung) Meldest... aber keinen Tag später (jeder Tag später ist ein verlorener Tag man kann sich nicht Rückwirkend Melden) ... ob man sich schon vorher melden kann (oder muss wenn man es weiß) weiß ich nicht es hat sich vieles geändert für 2004. Deshalb rufe einfach beim AA an die wissen am besten was du machen mußt... Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schimmel Geschrieben 7. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 7. Januar 2004 Alles klar, das hört sich ja schon mal gut an. Wenn noch andere was zu diesem Thema wissen, können Sie es ja auch posten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Januar 2004 Teilen Geschrieben 7. Januar 2004 Original geschrieben von Soulmate Es reicht wenn du dich genau einen Tag nach der Prüfung (also nach dem letzten Tag deiner Ausbildung) Meldest... aber keinen Tag später (jeder Tag später ist ein verlorener Tag man kann sich nicht Rückwirkend Melden) ... ob man sich schon vorher melden kann (oder muss wenn man es weiß) weiß ich nicht es hat sich vieles geändert für 2004. Die Änderungen des SGB III schreiben u. a. eine frühzeitige Meldung vor, die jedoch nicht bei Beendigung von Ausbildungsverhältnissen gilt: § 37 b SGB III Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schimmel Geschrieben 8. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Hatten denn nicht noch ein paar mehr das gleiche Problem wie ich? Ich würde gerne noch ein paar andere Erlebnisberichte hören, wie die Zeit zwischen Ausbildung und Anfang des Studium überbrückt wurden. Schliesslich wird das AA doch wohl jedes Jahr die gleichen Fälle haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Du bist nach der Ausbildung tatsächlich arbeitslos. Also meldest du dich am Tag nach der mündl. Prüfung beim Arbeitsamt arbeitslos. Du erzählst denen, dass du eine Arbeit bzw. das Studium in Aussicht hast und teilst den Leuten den Termin des Studienbeginns mit. Dann bekommst du für den Zeitraum zwischen Ausbildung und Studium Arbeitslosengeld und die Versicherungen werden bezahlt. Dir wird i.d.R. auch keine Arbeit angeboten, da du ja Arbeit bzw. das Studium in Aussicht hast (btw, mir wurde in 12 Monaten keine Stelle angeboten...). Das alles ist tatsächlich notwendig, da du ansonsten nicht versichert bist, wobei hier die Krankenversicherung wohl das Wichtigste ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Mac Big bringt es auf den Punkt: genauso ist es und war es bei mir auch. Mach dir keinen zu großen Kopf, heut zu tage freuen die sich echt, wenn man sich arbeitslos meldet, aber schon gleich verkündet, dass man was neues hat. Bei mir haben sie sich zumindest gefreut. Und wenn man was hat, kriegt man auch keine Angebote zugesandt. Die notieren gleich in ihrer Datenbank "Hänschen Müller, 1.10. Studium". Und dann ist für die klar, dass sie sich um dich nicht mehr kümmern müssen. Und keine Sorge: so machen das jedes Jahr sehr viele Tausend fertige Lehrlinge, die kennen sowas schon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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