ExtremC Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Hallo Leute, am 14.01.04 hab ich Projekt-Vorstellung bei der IHK Berlin. Mein durchgeführtes Projekt ist in einem grossen Projekt eingebettet. Da ich ein sehr gutes Arbeits-Verhältnis zu den Leuten in dieser Firma hatte, möchten diese Leute bei der Prese dabei sein, da wir alle zusammengearbeitet haben. Suchfunktion hab ich schon benutzt, bitte nicht böse sein. Ich brauche eine schnelle Antwort als erstes, als nächstes hätte ich gerne ein Link zum IHK-Dokument, wo es hervorgeht, daß ich Leute mitbringen kann. Wenn nicht ,ist selbstverständlich erstmal nicht so schlimm. Bin über jede Antwort froh. Bei der www.ihk-berlin.de hatte ich zwar ein Dokument gefunden zur Präsentation und auch in der Prüfungsordnung für gewerbliche Berufe hab ich nachgeschaut. Leider nix gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilS Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Soviel ich weiss darfst du zum Auf- und Abbauen mit der ganzen Firma anreisen, jedoch wärend der Prüfung bist du auf die alleine gestellt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Phils hat recht! :uli Ich hatte meinen betriebl. Betreuer und meine Freundin (zu Beruhigung ) dabei. Als der PA den Raum betrat, wurden beide hinausgeschickt. Also nur Du und der PA sind bei der Abschlusspräsentation dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oneside Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Original geschrieben von CyberDemon Phils hat recht! :uli Ich hatte meinen betriebl. Betreuer und meine Freundin (zu Beruhigung ) dabei. Als der PA den Raum betrat, wurden beide hinausgeschickt. Also nur Du und der PA sind bei der Abschlusspräsentation dabei. Aber wodurch hat der PA das Recht die Leute rauszuschicken? wo steht, dass keiner sonst anwesend sein darf? Beispiel Hilfestellung Aufbau, Durchführung der Präsentations-Navigation und und und... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExtremC Geschrieben 8. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Danke für die Antworten! Dann weiß ich ja jetzt bescheid!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
batmak Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Original geschrieben von oneside Aber wodurch hat der PA das Recht die Leute rauszuschicken? wo steht, dass keiner sonst anwesend sein darf? Beispiel Hilfestellung Aufbau, Durchführung der Präsentations-Navigation und und und... Beim Abitur darf man auch niemanden dabei haben, der deinen Taschenrechner bedient... Es ist halt Teil der Abschluss-Prüfung und nicht bloß irgendeine Präsentation. gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root_darf_das Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Das ganze ist in der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK geregelt. In der Musterprüfungsordnung steht unter §15Nichtöffentlichkeit Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuß kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. Der Prüfling hat schließlich ein Recht auf einen ungestörten Prüfungsablauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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