LDPollux Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Hallo zusammen, mich würde an dieser Stelle mal ein Erfahrungswert interessieren. Folgende Problemstellung: Die Abschlusspräsentation findet am 23.01.2004 statt. Alle Zeichen deuten auf ein Bestehen der Prüfung. Bisher haben wurden immer alle Azubis übernommen. Es gab eine stillschweigende Vereinbarung, dass das volle Gehalt ab dem nächsten Monat gezahlt wurde, also die letzte Woche praktisch noch das Azubigehalt. Jetzt haben wir in diesem Jahr einen Sonderfall: Wir können leider einen der Azubis nicht übernehmen. Bekannt ist ja, dass sein Arbeitsverhältnis damit am 23.01. endet. Wie wurden solche Fälle in anderen Firmen oder bei anderen Azubis gehandhabt? Wurde das Gehalt dann Anteilig ausgezahlt oder gab es volles Gehalt, auch wenn der Azubi in der letzten Woche freigestellt war. Greetz LD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 8. Januar 2004 Teilen Geschrieben 8. Januar 2004 Mir wurde mein letztes Gehalt im Ausbildungsbetrieb anteilig ausgezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Tja, hängt davon ab. Das läuft ja alles über die Personalabteilung. Da wird das Austrittsdatum in den Computer eingegeben und der berechnet das letzte Gehalt bzw. die Ausbildungsvergütung anteilig. Mit bestehen der mündl. Prüfung endet eben das Ausbildungsverhältnis. Anders dürfen die das aus rechtl. und steuerlichen Gründen nicht machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Original geschrieben von MacBig ... Anders dürfen die das aus rechtl. und steuerlichen Gründen nicht machen. Dürfen... Hm, sie Dürfen nicht zu Deinem Nachteil rechnen, klar... Aber wenn Sie Dir bei 3 Wochen Arbeitszeit aus "good will" oder was sonst die vollen 4 Wochen auszahlen (sozusagen als "Starthilfe") sagt kein Gesetzgeber was dagegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 Bezahlt das Unternehmen die volle Ausbildungsvergütung für die drei Wochen, ist das quasi eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Abgesehen von dem Papierkram ändern sich damit auch die SV-Beiträge für diesen Monat, usw. Wenn "good will" (gibt es solche Unternehmen), dann wäre es einfacher, dem Azubi Bares in die Hand zu drücken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 9. Januar 2004 Teilen Geschrieben 9. Januar 2004 der normale fall iist eigentlich anteilig auf den monat gerechnet. d.h. geld für die zeit vom 01. - 23.... bezahlt dein ag aber den vollen monat dann freu dich bei mir war es auch so anteilig auf den monat habe ich das azubigehalt bekommen gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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