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Geschrieben

Ich habe morgen (13.01.2004) meine Präsentation (also mündliche Prüfung, FIAE) und bin mir sicher das ich die auch bestehe. Mein Betrieb hat mir auch klar gemacht das ich übernommen werden soll. Wie siehts dann aus mit dem Gehalt? Ich bin ja ab dem Zeitpunkt andem ich die Prüfung bestehe kein Azubi mehr, also ein Ausgelernter (stimmt doch, oder?). Somit müsste ich doch mindestens für die restlichen Tage (13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004) des Monats auch Ausgelernten Gehalt bekommen, oder liege ich da falsch? Gibts da vieleicht irgend ein Gesetzt indem das geregelt wird, damit ich was Handfestes für meinen Betrieb habe?

Danke schonmal für eure Antworten :).

Geschrieben

Genau diesen Thread habe ich schon gelesen, da gehts aber nicht um das gleiche wie bei mir. Also so wie du es sagst habe ich auf jeden fall anrecht auf das Ausgelernten Gehalt vom 13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004, stimmt das? Noch jemand ne Idee, und wie siehts mit meinen anderen Fragen aus?

Aber erstmal danke für deine Antwort.

Geschrieben
Original geschrieben von sMoKe1983

Also so wie du es sagst habe ich auf jeden fall anrecht auf das Ausgelernten Gehalt vom 13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004, stimmt das?

Nicht ganz. Du hast ein Recht auf das, was zwischen Dir und Arbeitgeber vereinbart ist. Hast Du einen Arbeitsvertrag zum 14.01.? Dein Ausbildungsvertrag endet jedenfalls mit Bestehen der Prüfung, dann muss etwas Neues vereinbart werden. Eine Formvorschrift gibt es dazu nicht.

Noch jemand ne Idee, und wie siehts mit meinen anderen Fragen aus?

Welche anderen Fragen? Ob es Gesetze gibt?

Ist nichts anderes vereinbart, gilt erstmal das BGB:

§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) Bei einem Arbeitsverhältnis darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden als bei einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers besondere Schutzvorschriften gelten.

Über die "übliche" Vergütung kann man dann natürlich streiten. Du solltest sehen, dass Du einen Vertrag abschliesst. ;-)

Geschrieben

Hey ich hab meine Abschlussprüfung bestanden :OD :OD :OD. Dann gestern noch mit der Firma ewig gefeiert, um 2 Uhr erst ins Bett. Heut ist mein erster Nicht-Azubi Arbeitstag und mit mir ist nichts anzufangen, na super.

Danke für eure Hilfe, hat mir echt weiter geholfen.

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