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Gehalt für einen halben Monat


sMoKe1983

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Ich habe morgen (13.01.2004) meine Präsentation (also mündliche Prüfung, FIAE) und bin mir sicher das ich die auch bestehe. Mein Betrieb hat mir auch klar gemacht das ich übernommen werden soll. Wie siehts dann aus mit dem Gehalt? Ich bin ja ab dem Zeitpunkt andem ich die Prüfung bestehe kein Azubi mehr, also ein Ausgelernter (stimmt doch, oder?). Somit müsste ich doch mindestens für die restlichen Tage (13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004) des Monats auch Ausgelernten Gehalt bekommen, oder liege ich da falsch? Gibts da vieleicht irgend ein Gesetzt indem das geregelt wird, damit ich was Handfestes für meinen Betrieb habe?

Danke schonmal für eure Antworten :).

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etwas ähnliches http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=57776

IMHO wird im Normalfall anteilig bezahlt, aber frag einfach mal in deiner Firma nach. Oder guck in den Arbeits- oder Tarifvertrag... Gehälter sind frei verhandelbar und wenn Du einen halben Monat lang für Ausbildungsgehalt beklagt sich deine Firma sicher nicht ;)

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Genau diesen Thread habe ich schon gelesen, da gehts aber nicht um das gleiche wie bei mir. Also so wie du es sagst habe ich auf jeden fall anrecht auf das Ausgelernten Gehalt vom 13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004, stimmt das? Noch jemand ne Idee, und wie siehts mit meinen anderen Fragen aus?

Aber erstmal danke für deine Antwort.

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Original geschrieben von sMoKe1983

Also so wie du es sagst habe ich auf jeden fall anrecht auf das Ausgelernten Gehalt vom 13.01 oder doch 14.01 - 31.01.2004, stimmt das?

Nicht ganz. Du hast ein Recht auf das, was zwischen Dir und Arbeitgeber vereinbart ist. Hast Du einen Arbeitsvertrag zum 14.01.? Dein Ausbildungsvertrag endet jedenfalls mit Bestehen der Prüfung, dann muss etwas Neues vereinbart werden. Eine Formvorschrift gibt es dazu nicht.

Noch jemand ne Idee, und wie siehts mit meinen anderen Fragen aus?

Welche anderen Fragen? Ob es Gesetze gibt?

Ist nichts anderes vereinbart, gilt erstmal das BGB:

§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) Bei einem Arbeitsverhältnis darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden als bei einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers besondere Schutzvorschriften gelten.

Über die "übliche" Vergütung kann man dann natürlich streiten. Du solltest sehen, dass Du einen Vertrag abschliesst. ;-)

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