TheManWho Geschrieben 13. Januar 2004 Teilen Geschrieben 13. Januar 2004 Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage. Ich bin am 1.1 neu in eine Wohnung gezogen und habe bei der Übergabe kein Protokoll erstellt. Jetzt habe ich einige Mängel (die zwar nicht behoben werden müssen, aber die auch nicht bei meinem Auszug bezahlen möchte!) festgestellt. Habe ich die Möglichkeit, diese dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, so dass diese Mitteilung eine ähnliche Wirkung wie das Übergabeprotokoll hat?? Oder kann der Vermieter später gar keinen Anspruch gegen mich erheben, weil er selbst ja auch nicht beweisen kann, dass ich den Schaden verursacht habe (wobei ich mich dem Vermieter wohl immer ein bißchen unterlegen fühlen würde...) Danke für jede Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 13. Januar 2004 Teilen Geschrieben 13. Januar 2004 Hallo, auf jedem Fall würde ich die Mängel dem Vermieter sofort schriftlich mitteilen. Wir haben heute gerade mal den 13. Und je nachdem was kaputt ist, ist es wahrscheinlich etwas weit hergeholt zu behaupten, dass Du es warst. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixki Geschrieben 14. Januar 2004 Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Original geschrieben von palvoelgyi ist es wahrscheinlich etwas weit hergeholt zu behaupten, dass Du es warst. Ich bin mir ziemlich sicher dass es in dem Mietrecht so ist dass der Vermieter bis zum 6. Monat beweisen muß dass er nicht Schuld ist, danach muß der Mieter beweisen dass der Vermieter Schuld ist. Also würde ich nichts verschweigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LtNick2 Geschrieben 14. Januar 2004 Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Ohne wirklich ahnung von Mietrecht im allgemeinen zu haben: die Mägnel fotografieren und die Bilder dem Brief beilegen. Auch nen Abzug von Bild und Brief für dich in den Unterlagen aufheben. Gruß Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheManWho Geschrieben 14. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Original geschrieben von LtNick2 Ohne wirklich ahnung von Mietrecht im allgemeinen zu haben: die Mägnel fotografieren und die Bilder dem Brief beilegen. Auch nen Abzug von Bild und Brief für dich in den Unterlagen aufheben. Gruß Sven ...so hab ich das auch vor. ich frag mich halt nur, ob der vermieter das unterschreiben MUSS. ich hab mal was von einer 2 monatsfrist gehört, in der man noch mängel anzeigen darf. jetzt finde ich das aber nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. Januar 2004 Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Hallo, Du solltest vielleicht mal beim Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt nachfragen. Eine kurze Beratung ist meistens ziemlich kostengünstig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheManWho Geschrieben 14. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 ...ach nee auf sowas hab ich echt keine lust:( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jan76 Geschrieben 17. Januar 2004 Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 frag mal bei www.recht.de, da sind viele Fachleute unterwegs.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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