psykoman187 Geschrieben 14. Januar 2004 Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Hi ich hab da mal ne Frage. Muss ich während des Blockunterrichts Arbeiten ???? Ich meine vor oder nach der Schule ?? Im Ausbildungsvetrag steht nur das der Betrieb mich für die Schule frei zustellen hat aber nichts genaueres. Wer regelt das wo kann man das nachlesen ?? Ich meine das man während des Blockunterrichts gar nicht zur Schule muss es sei denn die Schule fällt aus. Aber hundert prozent sicher bin ich da nicht.... Thnx psy****** Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. Januar 2004 Teilen Geschrieben 14. Januar 2004 Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht, der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt, nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz) Für Volljährige gilt, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Julie Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 hallo also bei mir ist das so wenn die schule ausfällt muss ich in die arbeit und wenn die schule früher endet als normal und ich es bis 1 uhr in die arbeit schaffen würde, dann muss ich noch in die arbeit gehen. frag doch am besten bei deinem ausbilder nach, wie das in deiner firma geregelt ist. gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheManWho Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 grundsätzlich: nein wenn allerdings unterricht ausfällt musst du mit deinem ausbilder absprechen ob du kommen musst oder nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tinsel Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 grundsätzlich nein kannst du nicht sagen unter 18 wie schon erwähnt über 18 musst du es mit deinem Ausbilder abklären bzw. sollte das im Tarifvertrag, so weit vorhanden, geregelt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 Original geschrieben von TheManWho grundsätzlich: nein Falsch! Siehe bimeis Post. Wenn es für deinen Betrieb noch keine Regelung gibt, dann solltest du mit deinem Ausbilder baldmöglichst eine praktikable Lösung finden. In meiner BS-Klasse (alle >= 18) hatten wir verschiedene Regelungen, je nach Betrieb: a) die Regeln nach JASchG werden auch für volljährige Azubis angewandt. Die Zeitdifferenz zwischen Schulzeit und regulärer Arbeitszeit wird mit dem Überstundenkonto verrechnet. c) Wenn die Berufsschule vor xx Uhr endet, dann muss der Azubi noch in den Betrieb d) Der Azubi muss grundsätzlich noch in den Betrieb, selbst wenn es nur für eine halbe Stunde ist :confused: e) Der Azubi muss nur in den Betrieb, wenn der ganze BS-Tag ausfällt f) Der Azubi muss bei Blockunterricht mindestens an einem Tag in der Woche 2 Stunden im Betrieb sein (Teambesprechung, ...) Wie du siehst, sind die Regelungen ganz unterschiedlich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 Ich hätte nur in den Betrieb gemusst, wenn ein ganzer Berufsschultag ausgefallen wäre. Das war aber eine Absprache mit dem Betrieb, da mein Weg von der Schule zur Arbeit ca. 1,5 Stunden gedauert hätte. Gruß Matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 16. Januar 2004 Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 Am besten klärst Du das mit Ausbilder oder Cheffe. Ich musste mich zu Ausbildungszeiten einmal in der Woche kurz blicken lassen, einfach um ein Lebenszeichen abzugeben. Hatte ich früher aus, durfte ich gleich nach Hause fahren, als Ausgleich dafür, dass ich jeden Tag 2-3 Stunden Fahrtzeit zur Berufsschule und wieder nach Hause hatte. Wäre meine BS um die Ecke gewesen, hätte ich sicher öfter im Betrieb auflaufen dürfen... Man kann also nicht immer alles nur per Gesetz oder Vorschrift regeln, ein bisschen hängt's auch davon ab, wie weit Du es zur Schule hast und ob es überhaupt realisierbar ist, dass Du in den Betrieb kommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 17. Januar 2004 Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Wie issn das grundsätzlich, wenn ich meinetwegen 8 Stunden am Tag arbeiten muss, davon 6 inner Schule hocke, aber eine Stunde zur Arbeit vonner Schule brauche, zählt dieser Weg als Arbeitszeit? Ich find die unterschiedliche Regelung für Volljährige/Minderjährige in dem Fall übrigens ziemlich unfair Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 17. Januar 2004 Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Original geschrieben von Shad Wie issn das grundsätzlich, wenn ich meinetwegen 8 Stunden am Tag arbeiten muss, davon 6 inner Schule hocke, aber eine Stunde zur Arbeit vonner Schule brauche, zählt dieser Weg als Arbeitszeit? lies mal Bimeis Posting hier: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&postid=407050 Berufsschulzeit + Fahrzeit von Schule zum Betrieb = Arbeitszeit; Ich find die unterschiedliche Regelung für Volljährige/Minderjährige in dem Fall übrigens ziemlich unfair Wie schrieb mal einer der User hier: Das Leben ist kein Ponyhof Das Leben ist nunmal unfair. Manche Azubis verdienen auch 800 EUR +x Brutto, andere dagegen nur knapp 400 im selben Lehrjahr. Das ist aber alles legal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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