Slide Geschrieben 18. Januar 2004 Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Hallo, ich mache seit August 2003 eine auf 2 Jahre verkürzte Ausbildung zum FIAE in Wiesbaden. Nun habe ich durch Zufall gelesen, daß jeder an der Abschlußprüfung teilnehmen kann, der an der Zwischenprüfung teilgenommen und ein Berichtsheft geführt hat. Gehen die Schulnoten überhaupt in irgendeine Bewertung, bzw in die Gesamtabschlußnote mit ein oder verschwende ich meine Zeit, wenn ich mich auf irgendwelche Arbeiten vorbereite, welche Stoff abprüfen, den ich für die Abschlussprüfung sowieso nicht gebrauchen kann ? mfg slide Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 18. Januar 2004 Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Original geschrieben von Slide Gehen die Schulnoten überhaupt in irgendeine Bewertung, bzw in die Gesamtabschlußnote mit ein Nein, du bekommst nur ein Berufsschulzeugniss, dass nicht bei der IHK Note berücksichtigt wird. Was für dich sinnvoll ist und was nicht, musst du selber wissen. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. Januar 2004 Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Hallo, theoretisch ist das richtig. Du kannst an der Abschlussprüfung teilnehmen. Die Schulnoten haben eigentlich keinen Einfluss auf die Abschlussnote. Du bekommst von der Berufsschule nur ein Berufsschulzeugnis. Jetzt kommt das aber: Du machst eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung. Steht das auch schon in Deinem Vertrag? Bei uns in der Berufsschulklasse wollte auch einer eine Ausbildung in zwei Jahren machen. Er musste dann für die Abschlussprüfung einen Verkürzerantrag stellen. Und dann brauchst Du in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von besser als 2,49. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 18. Januar 2004 Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Original geschrieben von palvoelgyi Und dann brauchst Du in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von besser als 2,49. Diese Aussage trifft auf Deinen geschilderten Fall zu, ist aber nicht allgemeingueltig. Denn Verkuerzungen bzw. auch Verlaengerungen genehmigt die jeweils zustaendige IHK. Jede der ueber 80 IHKn in Deutschland hat ihre eigenen Regelungen. Zum Thema: Die Berufsschulnoten fliessen nicht in die Note der Abschlusspruefung ein. Es gibt von der BS ein eigenes Abschlusszeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slide Geschrieben 18. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Hi, ich bin keiner, der nachträglich verkürzt. Mein Vertrag geht einfach nur über 2 Jahre. Ich lasse das erste Ausbildungsjahr weg und bin automatisch im 2. Schuhljahr eingestiegen. Hierbei brauche ich keinen bestimmten Schnitt, oder ? Steht ja alles so im Vertrag.. Könnte man dann in der Berufsschule eigentlich so miese Noten haben, daß man nicht versetzt, bzw nicht zur Prüfung zugelassen wird ? mfg slide Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 18. Januar 2004 Teilen Geschrieben 18. Januar 2004 Ich brauche mir keine Sorgen machen. Alle 3 Jahre glattes 1,0 Zeugniss. Wenn man von 3 auf 2,5 Jahre verkürzen will, brauch man einen guten Zensurenschnitt. Bei uns hat die IHK einen Antrag auf Verkürzung wegen einer 3 auf dem Zeugnis abgelehnt. Ein gutes Zeugnis in deiner Bewerbungsmappe sagt natürlich auch eine Menge aus. Zu guter letzt nimmt mein Ausbilder die Zeugnisse unter anderem als Basis für mein qualifiziertes Zeugnis. Wenn du im 2 Lehrjahr einsteigst und insgesamt nur 2 Jahre lernst, ist erstmal der Notendurchschnitt egal. Lustig ist noch, dass die IHK nicht ein einziges Mal unsere Ausbildungsnachweise kontrolliert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 wie oben schon gesagt, fliessen die noten von der berufsschule nicht in die prüfung ein. aber ein vorteil ist, wenn die prüfung nicht so gut gelaufen ist, hast du noch das berufsschulzeugnis und das sagt mehr IMHO über deine Leistung aus, denn das Berufsschulzeugnis bewertet deine Leistung von 2-3 Jahren wobei das IHK Zeugnis nur die reine Prüfung wiedergibt. gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Zumindest bei uns ist es so, dass man bspw. mit einer 6 auf dem Abschlusszeugnis nicht mehr ein eben solches hat, sondern nur ein sog. Abgangszeugniss. Fuer Umschulungsmassnahmen braucht man allerdings ein Abschlusszeugniss. Das Zeugniss ist also in unserem Fall unabhaengig von der IHK zu sehen, sondern eher im Zusammenhang mit dem weiteren Berufsweg. Ansonsten macht sich ohnehin ein gutes BS-Zeugnis bei jeder Bewerbung gut. Manche Firmen wollen, wenn sie wissen, dass Du direkt aus der Ausbildung kommst, gerne eben dieses Zeugnis sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Original geschrieben von Hawkeye Ansonsten macht sich ohnehin ein gutes BS-Zeugnis bei jeder Bewerbung gut. Manche Firmen wollen, wenn sie wissen, dass Du direkt aus der Ausbildung kommst, gerne eben dieses Zeugnis sehen. das ist natürlich korrekt. ich würde aber gerne ergänzen, dass das berufsschulzeugnis - meines wissens zumindestens - bei der 2., 3., .... n. bewerbung keine so große rolle mehr spielt, während der berufabschluss, also das ihk-zeugnis, bis an das ende eurer karriere in den bewerbungsunterlagen verbleibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Natuerlich. Deswegen auch meine Einschraenkung darauf, dass man sich gerade nach der Ausbildung bewirbt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Original geschrieben von Slide Könnte man dann in der Berufsschule eigentlich so miese Noten haben, daß man ... nicht zur Prüfung zugelassen wird ? Nein. Erklaerung siehe hier: entnommen aus Berufsbildungsgesetz: § 39 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tronde Geschrieben 20. Januar 2004 Teilen Geschrieben 20. Januar 2004 In diesem Thread war unter anderem die Rede davon, dass man seine Ausblildung in manchen Bundesländern nur verkürzen kann, wenn man einen bestimmten Notenschnitt im Zeugnis hat. Wo gilt denn sowas? Auch in Niedersachsen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 20. Januar 2004 Teilen Geschrieben 20. Januar 2004 @Tronde: Das kann Dir keiner allgemeingueltig fuer ein Bundesland beantworten. Denn das ist abhaengig von der jeweils zustaendigen IHK. Frage dort nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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