MichBeck Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Hi, ich wollte mal fragen wie das mit Sonderulrlaub ist wenn man in der Jugendarbeit seinens Vereines helfen muss. Zur geschichte: Ich bin mitarbeiter bei einer JugendWoche in unserem Ort. Da ich im Kernteam bin und viele Aufgaben übernommen habe hätte ich gern Sonderurlaub von meinem Arbeitgeber. Gibt es dazu eine Regelung? Oder kommt das auf den Betrieb an. Schonmal danke für die Antworten greetz mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Das ist länderspezifisch geregelt... Dann trifft für dich ja BW zu.. Im Internet ist folgender Gesetzestext zu finden:www.jugendarbeitsnetz.de/arbeitshilfen/sonderurlaub 1. Den in der Jugendpflege tätigen Personen über 18 Jahren ist auf Antrag Sonderurlaub in folgenden Fällen zu gewähren: a) für die Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Heimen, in denen Jugendliche vorübergehend zur Erholung untergebracht sind, und bei Jugendwanderungen; zum Besuch von Ausbildungslehrgängen bzw. von Schulungsveranstaltungen der Jugendpflege- und Jugendwohlfahrtsverbände; c) zum Besuch von Tagungen der Jugendpflege- und Jugendwohlfahrtsverbände; d) zur Leitung von Veranstaltungen des im Rahmen des Bundes- und Landesjugendplan geförderten Auslandsaustausches. 2. Als Jugendpflege- und Jugendwohlfahrtsverbände im Sinne des Gesetzes gelten die dem Landesjugendring Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg angehörenden Organisationen der Jugendhilfe sowie der sonstigen von der obersten Landesbehörde anerkannten Organisationen der freien Jugendpflege und Jugendwohlfahrt. §2 1. Der Sonderurlaub beträgt bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr. Er kann auf höchstens vier Veranstaltungen im Jahr verteilt werden. 2. Ein Anspruch auf Bezahlung des Sonderurlaubs besteht nicht. Der Sonderurlaub ist auf das nächste Jahr nicht übertragbar. Beantragen muss das aber Dein "Verein"... PS: Wenn man unter Google googelt, findet man das mit den Begriffen "Sonderurlaub Jugenleiter Baden-Württemberg" an fast allererster Stelle.... :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 19. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Ich hab in Google mal danach gesucht aber wohl die falschen Suchwörter benutzt da kam nix bei raus. greetz mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 19. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 So what. I Hate it. meine Ausbildungsleiterin meint das gilt nur für beamte und nicht für Angestellte FiSi Azubis. Is doch ****e. Ich weis auch nicht, das kann doch nich sein oder? :mod: Da steht doch klar und deutlich das dieses GEstz auf jeden zutrifft der in Jugendarbeit tätig ist. naja mal schaun. Ich hab gleich Kontra gegeben. und die nächste mail geht an alle Ausbildungsleiter und danach gibts einen Azubi aufstand. Und dann hau ich mal wieder etwas durch was sonst noch keiner geschaft hat *gg* ich freu mich shcon drauf *narf* greetz mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Januar 2004 Teilen Geschrieben 19. Januar 2004 Original geschrieben von MichBeck :mod: Da steht doch klar und deutlich das dieses GEstz auf jeden zutrifft der in Jugendarbeit tätig ist. naja mal schaun. Ich hab gleich Kontra gegeben. und die nächste mail geht an alle Ausbildungsleiter und danach gibts einen Azubi aufstand. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn der AG sich querstellt und es sonst keine Gründe gibt das Verhältnis zwischen AG und Azubi zu verschlechtern, hätte ich jetzt persönliche eher in den sauren Apfel gebissen und entweder einen Teil von meinem bezahlten Urlaub genommen oder unbezahlten Urlaub, oder dem Verein abgesagt. Ich hätte als Freiwilliger Feuerwehrmann auch das Recht, bei Einsätzen nach 22 Uhr die Zeit des Einsatzes als Nachtruhe dranzuhängen und später in die Arbeit zu gehen. Aber das mache ich und die anderen aus meiner Feuerwehr auch nicht. Bzw. ich nutze dafür mein Gleitzeitguthaben. Da ich froh bin, dass mich mein AG auch Tags über zu Einsätzen lässt, was nicht mehr selbstverständlich ist. Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie alt Du bist - jedenfalls hört es sich so an, als wärst Du gerade aus der Schule gekommen. (soll jetzt nicht negativ gemeint sein) Wie hast Du eigentlich in der Personalabteilung nachgefragt? Gleich mit dem Gesetzestext gewedelt und auf dein Recht gepocht? Vielleicht wärst Du mit dem Kapitel "2.8. Wirtschaftliche Argumente für die Gewährung von Sonderurlaub" (http://www.jugendarbeitsnetz.de/arbeitshilfen/bi/ehrenamt/sonderurl/sonderur_argumente.htm) eher zu einer möglichen Lösung gekommen. Ich würde nochmals freundlich mit der Ausbildungsleiterin, ggf. mit einem JAV-Mitglied reden und Argumentieren warum Du unbedingt teilnehmen musst und welche Vorteile es für den Betrieb hat, wenn er Dich dabei unterstützt. Es bringt nichts, sich während der Ausbildung wegen solchen Nichtigkeiten mit dem Betrieb schlecht zustellen und ggf. eine Übernahme zu gefährden oder ein schlechtes Zeugnis (-> Sozialverhalten -> ewiger Nörgler ) am Ende der Ausbildung herauszuforden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 20. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2004 moment da hast was falsch verstanden. Ich hab damit eigentlich gemeint das ich mich nicht kampflos geschlagen gebe. Und aufgrund dessen hab ich dann meine Ausbildungsleiterin gefragt ob es da nicht ne möglichkeit gebe. Ich bin nie mit dem Gesetzesblatt zu ihr gegangen. Da wär ich gleich unten durch. Man muss immer bedenken das es eine Frau ist. Und mit denen darf man sich nichts verscherzen sonst issts aus. Sie hat dann gemeint das sie nochmal nachschaut. Warscheinlich war sie sich selber nicht sicher. Naja mal schaun. ende der woche bekomm ich bescheid. ZUm Thema gerade von der Schule kommen. Ja ok es stimmt ich bin jetzt im 2. Lehrjahr na und ich hatte wärend meiner Schulzeit 4 Jahre lang nen nebenjob mit vorgesetzten und son *******. Ich weis eigentlich schon wie man mit denen Umspringen kann. Insofern! trotzdem danke für die tipps greetz mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NightFlyer Geschrieben 21. Januar 2004 Teilen Geschrieben 21. Januar 2004 Viele Jugendverbände wie KJR, SJR und was es sonst noch gibt haben extra Infobroschüren zu diesem Thema. Diese Broschüren sind speziell für Arbeitgeber gedacht um sie zu informieren. Aber ich würde so einen Sonderurlaub niemals als Recht ansehen, das kann nur Ärger geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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