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Steuern :-) ggg


impossible

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kann mir vielleicht jemand von uech weiterhelfen ???

wie ist dass ich weis dass ich als fachinformtiker lehrling

die kompletten buecher uns zeitschiften (nur fachliteratur)

von der steuer absetzen kann!!!! nur wie ist dass mit der computer hardware nehmen wir an ich kauf mir nen pc

kann ich diesen absetzen ??????

THX fuer eure hilfe

IMP

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Erst mal um was absetzen zu können, muß man erst mal Steuern zahlen und rückerstattet bekommen. Den Computer kannst Du so nicht einfach absetzen, weil die Computer eben auch privat nutzbar sind. Wärest Du selbständig hättest Du eine Chance den Computer teilweise abzuschreiben - dazu ist jedoch der Nachweis eines Arbeitszimmers notwendig. Die Bücher könntest Du also nur absetzen, wenn Du arbeitest und nebenher die Ausbildung machst. Es gibt da aber glaub gewisse Grenzen, was man nicht überschreiten darf.

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 24. August 2001 07:34: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Crush ]</font>

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Du kannst die gesamte Fachliteratur absetzen, so lange du dem Finanzamt gegenüber nachweisen kannst, dass diese für deine Tätigkeit wichtig sind ( Bildungsgrad ), heisst als IT Mensch wirst du kein Abo des Handelsbalttes absetzen können. Du kannst jedoch so Zeitungen wie CT, iX, Chip, etc. von der Steuer absetzen, ebenso alle deine Schulbücher, sowie die Fahrten zu Schule mit 0,52 DM pro GEFAHRENEN Kilometer.

Was deinen PC zu Hause betrifft, musst du nachweisen, in wie weit du ihn für berufliche Zwecke nutzt, ebenso deine Internetkosten. Heisst wenn du nachweisen kannst, dass du deinen PC zu 60% beruflich nutzt, kannst du 60% der Kosten von der Steuer absetzen, ebenso sieht es mit den Internetkosten aus, wobei du hier eine DEALIERTE Liste vorlegen können musst, wann du wo was im Net gemacht hast.

Bsp.:

22.08.01 12:00 - 13:00 www.fachinformatiker.de

Informationen zum Ausbildungsberuf gesammelt.

etc.

WICHTIG:

Solange dein zu VErsteuerndes Einkommen unter ca. 13500DM liegt, brauchst du dir gar keinen Kopf zu machen, denn dann gibt es NICHTS vom Finanzamt, es sei denn du hast über einen Nebenjob was dazu verdient, doch das bekommst du ohnehin zurück....

Für dich lohnt es sich also erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 15500DM an Steuerrückerstattung zu denken....

H.I.c.h.y.

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@ HangManAtWork

Kleine Anmerkung: Die Fahrtkosten werden ab diesem Jahr pauschal abgerechnet und zwar mit 0,80 DM pro Kilometer, egal ob Du mit Bus, Bahn, Auto, Fahrrad o.ä. fährst.

Tipp: Bei einer Umschulung auf jeden Fall beim Arbeitsamt einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung ausfüllen, es lohnt sich !!! (Kriege für die ersten vier Monate der Umschulung bis Jahresende für die Fahrt zu meiner Ausbildungsstätte, die gerade mal 3km von meiner Hütte weg ist, 400 Eier ;) )

Gruss

Mechlar

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Hi impossible,

wie bereits erwaehnt, kannst du nur was absetzen, wenn du auch Steuern zahlst. Die Abschreibung eines PC dauert aber sowieso 4 od. 5 Jahre, also lohnt es sich fuer dich allemal. Am besten waere es halt, wenn du ihn nur beruflich nutzt ;) Bei mir genuegte eine kurze Begruendung und mein PC wurde zu 90 % als beruflich eingestuft. Es gibt auch entsprechende Formulare beim FA, in denen nach der Ausstattung (Modem, Soundkarte, DVD, usw.) und der Nutzung gefragt wird. Bei Zeitschriften und Fachbuechern habe ich keine Probleme, bis jetzt wurde mir alles anerkannt, habe einfach nur die Quittung der Steuererklaerung beigefuegt.

Mfg Stefan

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Da bin ich froh dass ich 80km zur Arbeit bzw Berufsschule fahre *gg* das gibt Kohle.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR> Solange dein zu VErsteuerndes Einkommen unter ca. 13500DM liegt, brauchst du dir gar keinen Kopf zu machen, denn dann gibt es NICHTS vom Finanzamt, es sei denn du hast über einen Nebenjob was dazu verdient, doch das bekommst du ohnehin zurück....

Für dich lohnt es sich also erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 15500DM an Steuerrückerstattung zu denken....

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ok danke, dann ist gut...ach ja mit den VL wars nur so dass ich versucht hab Antrag auf Kindergeld zu stellen und die sagten ja wenn sie keine VL bekommen würden wären sie noch unterm schnitt hab mal nachgerechtet die haben die VL also die 26 zu dem Brutto einkommen addiert. das sind schweine.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DarkLuna:

<STRONG>ok danke, dann ist gut...ach ja mit den VL wars nur so dass ich versucht hab Antrag auf Kindergeld zu stellen und die sagten ja wenn sie keine VL bekommen würden wären sie noch unterm schnitt hab mal nachgerechtet die haben die VL also die 26 zu dem Brutto einkommen addiert. das sind schweine.</STRONG>

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mit die meinte ich die Kindergeldkasse. Ich wollte den Antrag persönlich abgeben die guckten auf meinen Ausbildungsvertrag und sagten, ja den können sie wieder mitnehmen rechnen sie mal nach Brutto plus VL das ist über dem Schnitt. Aber ohne VL hätte es gepasst bin 40DM überm Schnitt :-(

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@ Luna

TIP: Verzichte auf die VL deines Arbeitgebers!

Es kann dichniemand verpflichten die VL deines Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen.

Dann liegst du wie ich dich verstehe wieder drunter, und bekommst Kindergeld.

Die VL sind nämlich freiwillige Leistungen.. :D

Dann kannste wieder zur Kindergeldkasse gehen und bekommst Kindergeld...

:D:D

So hast du am Ende mehr in der Tasche, oder?

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@impossible

wie du schon richtig gehört hast kannst du keine Steuerrückerstattung bekommen, wenn du noch Lehrling bist und somit keine Steuern zahlst.

Man redet dann hier in diesem Fall von erhöhten Werbungskosten.

Das ist insbesondere dafür gedacht, dass wenn du über 15500 im Jahr liegst du trotzdem noch dein Kindergeld behalten kannst.

Es ist dann nicht so, dass du deine Literatur oder deinen PC vom Finanzamt wieder erstattet bekommst sondern dass das Finanzamt errechnet, wieviel Mehrkosten du gehabt hast und das wiederum wird dann vom Arbeitsamt von deinem Gesamteinkommen abgezogen.

Bsp: Du hast ein Bruttoeinkommen von 1200 * 12 = 14400 jährl. bist jetzt also über 13500 drüber, die eigentlich maßgebend sind für Kindergeld. Nun wird aber jedem eine Werbungskostenpauschale von 2000 DM auf die 13500 draufgerechnet, somit darst du im Jahr auf 15500 kommen.

Mit 14400 bist du also drunter und behälst dein Kindergeld.

Nun ist es ja bekanntlich noch so, dass du im 2. Lj dann noch ne Lohnerhöhung bekommst, so dass du dann auf einmal bei 16600 im Jahr liegst und nun dein Kindergeld wegfällt, damit das nicht passiert, holst du dir vom Arbeitsamt einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten. Dort kannst du dann alles, was für deine Ausbildung Kosten verursacht hat absetzen, also alle IT-Dokus, Bücher, Zeitschriften, und!!! der PC wird in der Ausbildung als notwendig für die Ausbildung angesehen und somit voll abgerechnet, oder wie willst du als Informatiker ne Ausbildung machen, wenn du keinen Rechner zuhause hast?

Außerdem musst du alle Fahrtkosten ansetzen die du hast, also von Wohnung zur Arbeit, zu Schule, und, nachhause, wenn du nicht mehr daheim wohnst, weil es an deinem Heimatort in der Richtung keine Ausbildungsstelle gab.

Also sagen wir, du hast dann ungefähr nochmal 5000 DM zusätzliche Werbungskosten, die dir vom Einkommen abgezogen werden, du bist jetzt also locker wieder drunter und behälst dein KG.

@darkluna

behalte deine VL, und setz einfach erhöhte Werbungskosten an!dann klappts auch bei dir. Das Problem ist, dass das AA nicht von allein ankommt und dir so nen Antrag in die Hand drückt, sonder sie dir den meistens erst dann geben, wenn du danach fragst. Viele wissen nämlich nicht, dass es sowas gibt und verlieren deswegen ihr KG.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mechlar:

<STRONG>

Kleine Anmerkung: Die Fahrtkosten werden ab diesem Jahr pauschal abgerechnet und zwar mit 0,80 DM pro Kilometer, egal ob Du mit Bus, Bahn, Auto, Fahrrad o.ä. fährst.

Tipp: Bei einer Umschulung auf jeden Fall beim Arbeitsamt einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung ausfüllen, es lohnt sich !!! (Kriege für die ersten vier Monate der Umschulung bis Jahresende für die Fahrt zu meiner Ausbildungsstätte, die gerade mal 3km von meiner Hütte weg ist, 400 Eier ;) )

</STRONG>

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Also, ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber ich hab was von 72 Pf/ KM gehört und das erst dann, wenn der Weg zur Arbeit mindestens 10 KM entfernt ist.

Außerdem bekommt man an Fahrtkosten immer die beste und günstigste Verbindung angerechnet, also wenn du ohne Schwierigkeiten mit Bus oder Bahn fahren könntest, dann wird dir die Autofahrt nicht angerechnet somit bekommst du auch keine 72 Pf, bzw 80 Pf aufn KM.

Du musst dann vorweisen, wie teuer ne Monatskarte bzw. Vergleichbares dich kosten würde und dann bekommst du diesen Satz bezahlt.

Da gibt es aber auch wiederum Ausnahmen und zwar die, dass auch wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln ne Verbindung hättest, du aber insgesamt länger als 2 h am Tag nur an Fahrtzeit aufbringen müsstest, dir dann die Autofahrt zugesprochen wird.

Ich hab mir das alles nicht ausgedacht, denn in meinem Fall ist es nämlich so.

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 28. August 2001 07:38: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Savanna ]</font>

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Muss man denn auch nachweisen, dass man ein Auto hat? Weil ich bin nämlich pro Tag länger als 2h unterwegs, würde als die km-Pauschale angerechnet bekommen können (was ja dann ein haufen Geld wäre)... aber muss ich hierzu mit dem Auto fahren oder kann ic hweiterhin mit Bus/Bahn fahren?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von BigMac:

Muss man denn auch nachweisen, dass man ein Auto hat? Weil ich bin nämlich pro Tag länger als 2h unterwegs, würde als die km-Pauschale angerechnet bekommen können (was ja dann ein haufen Geld wäre)... aber muss ich hierzu mit dem Auto fahren oder kann ic hweiterhin mit Bus/Bahn fahren?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:

<STRONG>Also, ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber ich hab was von 72 Pf/ KM gehört und das erst dann, wenn der Weg zur Arbeit mindestens 10 KM entfernt ist.

Außerdem bekommt man an Fahrtkosten immer die beste und günstigste Verbindung angerechnet, also wenn du ohne Schwierigkeiten mit Bus oder Bahn fahren könntest, dann wird dir die Autofahrt nicht angerechnet somit bekommst du auch keine 72 Pf, bzw 80 Pf aufn KM.

Du musst dann vorweisen, wie teuer ne Monatskarte bzw. Vergleichbares dich kosten würde und dann bekommst du diesen Satz bezahlt. ...</STRONG>

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Hallo!

Wie wäre das mit der Fahrtkostenerstattung in dem Fall, wenn die Firma schon einen Teil der Fahrtkosten übernimmt? Kann ich dann trotzdem nochmal die gesamten Fahrtkosten einreichen oder nur den selbstbezahlten Teil?

Und wie würde das genau funktionieren!???

Da ich als unwissender Azubi noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht habe, würde mich mal interessieren, ob man die dann also trotzdem einreichen sollte, obwohl man keine Einkommenssteuer zahlt.

:confused:

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@Joman

du kannst doch nichts absetzen, wenn du nichts zahlst, damit meine ich die Steuer.

Du kriegst es als Werbungskosten angerechnet, wenn du zu viel verdienst und damit Gefahr läufst dein Kindergeld zu verlieren.

Ansonsten hat das Finanzamt damit nichts zu tun.

Du musst einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten beim AA stellen.

Steht irgendwo geschrieben, dass du Fahrtkosten vom AG bezahlt bekommst? Wenn nicht, dann kannst du alles beim AA angeben, ansonsten gibst du deine Kilometer an und dann noch zusätzlich, wieviel du dafür vom AG erstattet bekommst.

Die rechnen dir dann die Differenz aus, prüfen, ob die die Kosten aus eigenen Mitteln bezahlen könntest, wenn ja gibts nix, wenn nein kriegst du die differenz.

@Crash2001

Du verwechelst den Anspruch mit Azubi sein oder Arbeitnehmer sein.

Bei nem Azubi zahlt das AA, beim Arbeitnehmer gibts ne Fahrtkostenrückerstattung vom Finanzamt.

Bei nem Arbeitnehmer ist es so, dass die 72 Pf., unabhängig ob du mit Bahn oder Auto fährst angerechnet werden.

Bei nem Azubi ist es so, dass geprüft wird, ob man die Strecke mit Bahn oder Bus fahren könnte.

Wenn der Aufwand über 2 h für Hin-und Rückfahrt ist, dann erst wird entschieden, ob Anspruch auf Fahrt mit dem Auto besteht oder nicht.

Und auch dann wird wiederrum geprüft, ob du die Kosten selbst tragen kannst oder nur nen Teil, oder gar nicht.

In einigen Fällen ist es nämlich so, dass entschieden wird, dass du lediglich die Kosten für eine Monatskarte erstattet bekommst, ob du dann mit dem Auto fährst ist deine Sache.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von BigMac:

<STRONG>Also soweit ich dieletzt vom Arbeitsamt erfahren habe, bekommt man nur die Fahrtkosten erstattet wenn man BAB bezieht... und das bekommt man nur, wenn man eine eigene Wohnung hat... wurde mir gesagt.</STRONG>

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