mr.defender Geschrieben 22. Januar 2004 Teilen Geschrieben 22. Januar 2004 Hallo, ich hab heute meine Abschlussprüfung bestanden und nun wollte ich fragen, wie es rein rechtlich aussieht, wenn ich am nächsten Tag ganz normal arbeiten geh und noch kein Arbeitsvertrag bekomme. Darf ich dann nach dem Gesetz davon ausgehen, das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme? Ich hab aber schon ein Gespräch mit der Geschäftsführung gehabt, die am Ende nach drängen gefragt hat, ob Sie mir einen Zeitvertrag bis zum 31.03.2004 anbieten dürfen. Wäre echt geil, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Gruß Defender Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Gesetzlich sieht es erstmal so aus: § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Original geschrieben von mr.defender Ich hab aber schon ein Gespräch mit der Geschäftsführung gehabt, die am Ende nach drängen gefragt hat, ob Sie mir einen Zeitvertrag bis zum 31.03.2004 anbieten dürfen. Hast Du das mündlich denn angenommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr.defender Geschrieben 23. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Die genauen Wortlaute hießen Können wir Ihnen einen Arbeitsvertrag bis zum 31. März anbieten? Meine Antwort: Na klar können sie das. Das freut mich. Also in meinen Augen hab ich das Angebot nicht direkt angenommen. In der Firma hat mich heute auch keiner dazu angesprochen. Nicht mal zu der bestandenen Prüfung hab sie mir gratuliert. Allerdings hab ich der Geschäftsführung das heute auch nicht direkt auf die Nase gebunden. Die anderen Abteilungsleiter wußten aber so gut wie alle bescheid und die Zeugniskopie, oder die Zettel die ich als Zeugnisersatz mit bekommen hatte, hab ich an die zuständigen Abteilungen geleitet. Mit besten Gruß Defender Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Du hast also das vorläufige Prüfungsergebnis den für Dich zuständigen Ausbilder vorgelegt. Damit hast Du deine Pflicht getan. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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