dorti Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Hi! Wie ich verstanden habe, gibt es am Ende der Ausbildung zwei Zeugnisse (eins von der IHK, eins von der Berufsschule). Ist das korrekt? Der Klassenlehrer hat unserer Klasse nun damit gedroht, uns kein Zeugnis auszustellen, wenn wir keinen Versäumnisnachweis abgegeben haben. Darf er sowas rechtlich gesehen tun? Ich dachte immer, die Fehltage spielen auf einem Abschlusszeugnis keine Rolle, so war es zumindest am Gymnasium. Gruß, dorti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Original geschrieben von dorti .... Ich dachte immer, die Fehltage spielen auf einem Abschlusszeugnis keine Rolle, so war es zumindest am Gymnasium. Gruß, dorti Also bei und muss man mind. 3/4 des Kurses besucht haben, dh wenn du 4 Stunden Mathe die Woche hast kannst du 1 mal die Woche fehlen, ansonsten keine zulassung zum ABI. Evtl. ist das bei euch an der BS auch so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Also bei uns in der Umschulung stehen die Fehltage mit im Zeugniss. Genauso wieviel davon unentschuldigt sind. Wie es damals in der BS war kann ich nimmer sagen, da das schon 17 Jahre her ist und sich sicherlich inzwischen was geändert hat Aber Zeugnisausgabe verweigern kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke da wird dann auch so ein Satz drin stehen: Der Schüler XXX hat X Tage gefehlt, davon X Tage unentschuldigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FinalFantasy Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Genau so ein Satz steht bei uns an der BS auch drin. Bei zuviel Fehltagen, können bei uns Noten verweigert werden, da steht dann statt der Note sowas wie: "Es konnte keine Note, mangelns Leistungsnachweisen, vergeben werden". Aber das ganze Zeugniss verweigern, weiss ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Original geschrieben von dorti Hi! Wie ich verstanden habe, gibt es am Ende der Ausbildung zwei Zeugnisse (eins von der IHK, eins von der Berufsschule). Ist das korrekt? Der Klassenlehrer hat unserer Klasse nun damit gedroht, uns kein Zeugnis auszustellen, wenn wir keinen Versäumnisnachweis abgegeben haben. Darf er sowas rechtlich gesehen tun? Ich dachte immer, die Fehltage spielen auf einem Abschlusszeugnis keine Rolle, so war es zumindest am Gymnasium. Gruß, dorti Nun, auch als Schueler kann man sich ueber rechte und Pflichten informieren... Wenn das geht, dann muss es von der Schulordnung (oder besser gesagt, Berufsschulordnung) deines Landes ja irgendwie gedeckt sein... Deine *Rheinland-Pfalz) findest Du hier: http://www.mbww.rpl.de/web2/web/seiten/bildung/schularten/bbs/veroeffe/recht.html By the way: Was regt ihr Euch darueber auf. Erst schwaenzen und dann die Konsequenzen nicht tragen wollen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Hallo, bei uns stand auf dem Abschlusszeugnis von der Berufsschule keine Fehltage drauf. Bei uns in der BS hat auch mal ein Lehrer damit gedroht, dass manche kein Abschlusszeugnis sondern nur ein Abgangszeugnis erhalten. Heißt soviel wie Berufsschule nicht erfolgreich bestanden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WreaksHavoc Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Selbstverständlich interessiert die IHK auf die Anwesenheit in der Berufsschule. Die Anwesenheit ist Grundlage zur Prüfungszulassung. Kein Direk´s kann einem das Berufsschulzeugnis verweigern, ...(bei OSZ´s) da es zur Prüfungsanmeldung nötig ist( das es eins gibt,... nicht was drinnensteht), um die Teilnahme an dem Außerbetrieblichen Teil der Ausbildung nachzuweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Original geschrieben von WreaksHavoc Selbstverständlich interessiert die IHK auf die Anwesenheit in der Berufsschule. Die Anwesenheit ist Grundlage zur Prüfungszulassung. Kein Direk´s kann einem das Berufsschulzeugnis verweigern, ...(bei OSZ´s) da es zur Prüfungsanmeldung nötig ist( das es eins gibt,... nicht was drinnensteht), um die Teilnahme an dem Außerbetrieblichen Teil der Ausbildung nachzuweisen. Tja eben das ist ja der Punkt. Um die Teilnahme nachzuweisen. Wenn jede Menge unentschuldigte Fehltage da sind, kann man von einer Teilnahme (jedenfalls von einer regelmaessigen Teilnahme) ja nicht reden... Und wie Du ganz richtig schreibst: Die Teilnahme ist Grundlage zur Pruefungszulassung. Keine entschuldigte Abwesenheit heisst keine Anwesenheit, keine Anwesenheit heisst keine Zulassung zur Pruefung. Ist also alles richtig... Die Schule ist ja nicht dazu da um eine Anwesenheit zu bescheinigen, die gar nicht stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 23. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Es geht ja net um Fehltage, sondern nur um EINEN EINZIGEN Fehltag. Und am Dienstag hab ich Abschlusspräsi und soll den Fehltag entschuldigen. Is logisch! ABER die Entschuldigung erfolgt auf einem Versäumnisnachweiszettel, den ich leider net besitze, aus welchen Gründen auch immer. Und wenn ich diesen Zettel net abgebe, gibts kein Zeugnis, sagt er. Darf er mit sowas drohen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Original geschrieben von dorti Es geht ja net um Fehltage, sondern nur um EINEN EINZIGEN Fehltag. Und am Dienstag hab ich Abschlusspräsi und soll den Fehltag entschuldigen. Is logisch! ABER die Entschuldigung erfolgt auf einem Versäumnisnachweiszettel, den ich leider net besitze, aus welchen Gründen auch immer. Und wenn ich diesen Zettel net abgebe, gibts kein Zeugnis, sagt er. Darf er mit sowas drohen? OK, da sieht die Sache wohl etwas anders aus. Dein Eingangsposting suggerierte etwas anderes... So ein Versaeumnisnachweiszettel muss ja wohl irgendwo herzubekommen sein. Was ist das ueberhaupt? Ein spezieller Vordruck der Schule? Sowas muss es doch im Sekretariat der Schule dann geben. In jedem Fall sollte eine formlose normale schriftliche Entschuldigung ausreichen. Wenn der Typ das dann auf irgendeinem speziellen Formular will, dann mag er es halt in Gottes Namen da draufkleben... Deswegen darf er Dein Zeugnis sicher nicht zurueckhalten. Also bei soviel Engstirnigkeit wuerden mir jetzt einige Beamtenwitze einfallen... Aber ich halt mich zurueck... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 23. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Ja, das ist ein Zettel mit Unterschrift des Klassenlehrers und Schulstempel. Und bis Dienstag krieg ich sowas net mehr. Muss ja arbeiten und die Schule ist net um die Ecke. Aber ich denke auch, einfach ne schriftliche Entschuldigung reicht. Meint der mit Zeugnis das IHK-Zeugnis oder das Berufsschulzeugnis? Ich glaub, der sitzt im Prüfungsausschuss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Also ich glaube der meint schon das Zeugnis der BS. Auf das andere hat er wohl wenig Einfluss. Er ist ja nicht der einzige Pruefer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WreaksHavoc Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Ja klar,... viele unentschuldigte Tage können den Ausschluss von der Prüfung bedeuten. Aber wegen einen Tag muss man sich keine Sorgen machen. Ein Recht auf ein Zeugniss(nicht Teilnahmebescheinigung) von der Schule hast du. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorti Geschrieben 23. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Gut, das beruhigt mich. Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß dorti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 26. Januar 2004 Teilen Geschrieben 26. Januar 2004 Hab da mal ne Frage: ist es denn nicht so, dass man sich von der Berufsschulpflicht befreien kann? Zumindest haben das glaub ich einige aus meinem Jahrgang machen lassen. Und die werden trotzdem zur Prüfung zugelassen. :confused: LG Dai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 26. Januar 2004 Teilen Geschrieben 26. Januar 2004 Original geschrieben von Daiana Hab da mal ne Frage: ist es denn nicht so, dass man sich von der Berufsschulpflicht befreien kann? Hi Daiana, man kann sich unter bestimmten Vorrausetztungen, die je nach Bundesland varieren, vom Berufsschulunterricht befreien lassen. (In NRW: bei Ausbildungsbeginn 21 oder älter und Schulpflicht erfüllt) Den BS-Stoff musst du dir dann auf anderem Wege aneigenen. An der Abschlußprüfung darfst du natürlich auch als BS-Befreiter teilnehmen. Wenn du über deine Ausbildung insgesammt eine gewisse Anzahl an Tagen fehlst (Betrieb oder Berufsschule) kann dir die Teilnahme verweigert werden. Wieviel man Krank sein darf, ohne von der Prüfung ausgeschlossen zu werden, weiß ich allerdings nicht. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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