chrizdude Geschrieben 27. Januar 2004 Teilen Geschrieben 27. Januar 2004 Hallo, weiß nicht genau, ob das jetzt hier rein passt. So wie es ausschaut gibt es keine freie Stelle im Betrieb, werde somit nicht übernommen. In meinem Vertrag steht, dass die Ausbildung bis zum 30.08.04 geht. Nun hab ich aber ein schreiben bekommen, dass mit bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis beendet ist. Da die mündliche P. vorm August ist, wäre ich theoretisch ja vor dem offiziellen Ende gekündigt. Jetzt meine Frage: "Ist das Rechtens? Oder hab ich ein Recht darauf trotzdem bis zum August zu bleiben?" Vielen Dank schonmal! Gruß Chriz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 27. Januar 2004 Teilen Geschrieben 27. Januar 2004 Original geschrieben von chrizdude "Ist das Rechtens? leider ja! Original geschrieben von chrizdude Oder hab ich ein Recht darauf trotzdem bis zum August zu bleiben?" leider nein! Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffi23 Geschrieben 28. Januar 2004 Teilen Geschrieben 28. Januar 2004 Ich glaub das ist aber bei uns allen so...... In meinem Ausbildungsvertrag steht auch drin, dass die Ausbildung zum 31.07.04 endet, oder mit bestehen der Abschlussprüfung...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oneside Geschrieben 28. Januar 2004 Teilen Geschrieben 28. Januar 2004 Ja, leider ist das so. Mir gehts ganz genauso Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Januar 2004 Teilen Geschrieben 28. Januar 2004 BBiG §14 1. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 2. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. ... Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 28. Januar 2004 Teilen Geschrieben 28. Januar 2004 ergänzend: wenn Du vom Prüfungsausschuss hörst, dass Du die mündliche / praktische Prüfung bestanden hast, bist Du fertig mit der Ausbildung. Nach der bestandener mündlicher Prüfung müsstest Du in Deinem Fall nicht mehr in den Betrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kraus-M Geschrieben 29. Januar 2004 Teilen Geschrieben 29. Januar 2004 hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen.... aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OJMad Geschrieben 30. Januar 2004 Teilen Geschrieben 30. Januar 2004 @ Kraus-M Und wieder eine Antwort die die Welt nicht braucht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 31. Januar 2004 Teilen Geschrieben 31. Januar 2004 Original geschrieben von Kraus-M hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen.... aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können.... Kein Gesetzestext der Welt ist durch logisches Denken zu ersetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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