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Geschrieben

Hallo,

weiß nicht genau, ob das jetzt hier rein passt.

So wie es ausschaut gibt es keine freie Stelle im Betrieb,

werde somit nicht übernommen. In meinem Vertrag steht,

dass die Ausbildung bis zum 30.08.04 geht.

Nun hab ich aber ein schreiben bekommen, dass mit

bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis

beendet ist. Da die mündliche P. vorm August ist, wäre ich

theoretisch ja vor dem offiziellen Ende gekündigt. Jetzt meine

Frage: "Ist das Rechtens? Oder hab ich ein Recht darauf

trotzdem bis zum August zu bleiben?"

Vielen Dank schonmal!

Gruß

Chriz

Geschrieben
Original geschrieben von chrizdude

"Ist das Rechtens?

leider ja!

Original geschrieben von chrizdude

Oder hab ich ein Recht darauf

trotzdem bis zum August zu bleiben?"

leider nein!

Gruß Jaraz

Geschrieben

Ich glaub das ist aber bei uns allen so...... In meinem Ausbildungsvertrag steht auch drin, dass die Ausbildung zum 31.07.04 endet, oder mit bestehen der Abschlussprüfung......

Geschrieben

BBiG §14

1. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

2. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

...

Frank

Geschrieben

ergänzend:

wenn Du vom Prüfungsausschuss hörst, dass Du die mündliche / praktische Prüfung bestanden hast, bist Du fertig mit der Ausbildung. Nach der bestandener mündlicher Prüfung müsstest Du in Deinem Fall nicht mehr in den Betrieb.

Geschrieben

hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen....

aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können....

Geschrieben
Original geschrieben von Kraus-M

hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen....

aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können....

Kein Gesetzestext der Welt ist durch logisches Denken zu ersetzen.

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