GoaSkin Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Lese ich Tariftabellen, werde ich auf die Schnelle nicht besonders schlau daraus. Da gibt es verschiedene Lohn/ Gehaltgruppen, die sich auf die Anforderungen des Jobs beziehen (nichts, einfaches Anlernen, Ausbildung, Studium etc.) sowie zu jeder Gruppe ein Minimalgehalt und ein Maximalgehalt. Zwischen Minimal- und Maximalgehalt gibt es eine auf die Lohngruppe bezogene Anzahl von Stufen. Beispielsweise sind die Lohngruppen für Niedersachsen (ist woanders recht ähnlich gehandhabt) wie folgt definiert: ---------------------------------------------------------------------------------------- Lohngruppe I Arbeiten, die nach kurzfristiger Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden. Lohngruppe II Arbeiten, die nach nicht nur kurzfristiger Einarbeitungszeit und eingehender Unterweisung ausgeführt werden und über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen. Lohngruppe III Arbeiten, die Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit einer gewissen Erfahrung voraussetzen und eine Anlernung erfordern. Lohngruppe IV Arbeiten, die Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen, die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppen hinausgehen. Lohngruppe V Arbeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende Erfahrung erreicht werden. Lohngruppe VI Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird. Lohngruppe VII Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind. Lohngruppe VIII Schwierige Facharbeiten, die besondere Fertigkeiten und langjährige Erfahrung voraussetzen. Lohngruppe IX Besonders schwierige oder hochwertige Facharbeiten, die an das fachliche Können und Wissen hohe Anforderungen stellen und große Selbständigkeit und hohes Verantwortungsbewußtsein voraussetzen. Lohngruppe X Hochwertigste Facharbeiten, die überragendes Können, völlig Selbständigkeit, Dispositionsvermögen, umfassendes Verantwortungsbewußtsein und entsprechende theoretische Kenntnisse voraussetzen. ---------------------------------------------------------------------------------------- Welche Lohngruppe trifft denn für ein Beschäftigungsverhältnis direkt nach der Ausbildung zu und wovon hängt die Stufe innerhalb einer Gruppe ab, nach der man bezahlt wird? Zu welcher Art von Tätigkeit ist ein IT-Job zuzuordnen, wenn die Tabellen nach Kaufleuten, Meistern, Arbeitern und technischen Angestellten unterschieden werden? Zitieren
Pointerman Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Hi! Ich denke "The winner is:" Lohngruppe VII denn: "Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind." Da hast Du Deine "ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung" drin. Zitieren
Sandrin Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Da gibt es verschiedene Lohn/ Gehaltgruppen, die sich auf die Anforderungen des Jobs beziehen (nichts, einfaches Anlernen, Ausbildung, Studium etc.) sowie zu jeder Gruppe ein Minimalgehalt und ein Maximalgehalt. Zwischen Minimal- und Maximalgehalt gibt es eine auf die Lohngruppe bezogene Anzahl von Stufen. Schau mal in deinem anderen Thread dort habe ich etwas dazu gepostet, falls du dich noch daran erinnerst. Allerdings sind die IT-Berufe ein Sonderfall. Einige Behörden, die schon zu Beginn der neuen IT-Berufe ausgebildet haben, haben die Fachinformatiker gleichwertig wie ein Studium gewichtet (Einstieg nach der Ausbildung in den gehobenen Dienst). Das ist darauf zurückzuführen, dass damals die Gehälter in der freien Wirtschaft noch sehr hoch waren und der Öffentliche Dienst sonst nicht hätte mithalten können. Die Behörden, die später angefangen haben die neuen IT-Berufe auszubilden, stufen Fachinformatiker meist als mittleren Dienst ein, da alle anderen Ausbildungsberufe ebenfalls den Mittleren Dienst zur Folge haben. Inzwischen ist das für die Behörden nicht mehr so das Problem, da die Gehälter in der Freien Wirtschaft ebenfalls nachgelassen haben. Hat das deine Frage beantwortet? Zitieren
GoaSkin Geschrieben 28. Januar 2004 Autor Geschrieben 28. Januar 2004 Ich hab das eigentlich mehr auf die Tarife in der freien Wirtschaft bezogen, da ich versucht hab, aus den Tabellen der IG-Metall schlau zu werden. Zum einen sind die Arten der Beschäftigung für Fachinformatiker nicht klar (Fachinformatiker sind weder Meister, noch Kaufleute, aber was sonst?) und zum anderen wiederrum die Lohngruppe. Beim öffentlichen Dienst ist es in sofern leichter zu verstehen, da die zutreffende BAT-Gruppe in den Stellenausschreibungen mit drin steht. Da hängt es auch von den zu erledigten Aufgaben ab. Man findet anscheinend Einzelfälle, wo man als Fachinformatiker in den gehobenen Dienst einsteigen kann, was aber wiederrum auch vorraussetzt, daß man grob mit allem Umgehen kann, was bei einer hausinternen Datenverarbeitung anfällt und dies auch zu einem großen Teil selbständig, aber der öffentliche Dienst sollte jetzt nicht das Thema sein. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Erste Einigung : Lohngruppe VII. Zweite : Unterscheidung nach Kaufleuten, Meistern, Arbeitern und technischen Angestellten ist sicherlich nicht immer eindeutig: Kaufleute : Möglich und wird manchmal gemacht Meister : (eher im Handwerksbereich angesiedelt) - IMO eher ungeeignet. Arbeiter : mit dem Facharbeiterbrief wird dieses quasi bescheinigt. techn. Angestellter : ?? Mal eine Gegenfrage : Wie groß sind die Unterschiede bei den Tariflichen Leistungen? Vielleicht ist dann eine Zuordnung eher möglich. Zitieren
bimei Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Original geschrieben von GoaSkin Welche Lohngruppe trifft denn für ein Beschäftigungsverhältnis direkt nach der Ausbildung zu und wovon hängt die Stufe innerhalb einer Gruppe ab, nach der man bezahlt wird? Zu welcher Art von Tätigkeit ist ein IT-Job zuzuordnen, wenn die Tabellen nach Kaufleuten, Meistern, Arbeitern und technischen Angestellten unterschieden werden? 1. unterscheiden sich die Beschreibungen im Lohnrahmentarif und Gehaltsrahmentarif. 2. sind die Beschreibungen meist nur sinnvoll mit den Stellenbeschreibungen der jeweiligen Betreibe zu interpretieren. Zitieren
Sandrin Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 @GoaSkin Entschuldige, ich dachte das wäre auf den öffentlichen Dienst bezogen. Etwas langsamer lesen hilft manchmal :floet: Zitieren
Lothy Geschrieben 29. Januar 2004 Geschrieben 29. Januar 2004 Lohngruppe VI Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird. Welche Lohngruppe trifft denn für ein Beschäftigungsverhältnis direkt nach der Ausbildung zu und wovon hängt die Stufe innerhalb einer Gruppe ab, nach der man bezahlt wird? Zu welcher Art von Tätigkeit ist ein IT-Job zuzuordnen, wenn die Tabellen nach Kaufleuten, Meistern, Arbeitern und technischen Angestellten unterschieden werden? LOL, das ist zwar eine gewerbliche Eingliederung, aber es trifft das , was man als "Neuling" zu erwarten hat. Ich denke, genau das trifft bei einem frisch ausgelernten Facharbeiter in der Industrie zu. Zumal die gewerblich/technische Einordnung immer etwas höher liegt als die Kaufmännische. Hart aber wahr, der FI ist leider nicht mehr als der I-Kaufmann. Wer mehr will muss studieren. Cheers Lothy Zitieren
goepp Geschrieben 29. Januar 2004 Geschrieben 29. Januar 2004 hajo! wie bimei schon geschrieben hatte, tendiert die aussagekraft einer solchen tabelle erstmal gegen null. die einstufung in die lohngruppen hängt primär von der ausgeschriebenen stelle und der zugehörigen funktionsbeschreibung ab und (fast-)nicht von deiner ausbildung. als fi könntest du demzufolge je nach aufgabe zwischen I und X eingestuft werden. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.