Felicie Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Hallo zusammen, ich bin grad dabei mich auf eine VWL Klausur vorzubereiten. Dabei bin ich auch über das Wort "Zwischenstaatlichkeitsklausel" gestossen. Kann mir jemand erklären, was das ist? Selbst mein Wirtschaftslexikon hat zu dem Thema nix zu sagen Felicie! Zitieren
Menzemer Geschrieben 28. Januar 2004 Geschrieben 28. Januar 2004 Hallo, nach ein wenig rumgoogeln hab ich folgendes gefunden. Quelle u.a. http://beckmann.jura.uni-sb.de/Website/Lehrveranstaltungen/Wettbewerbs-undKartellrecht/WS-2000-2001/3.2.1- Nach dem deutschen Kartellrecht gibt es einen Haufen Ausnahmen zum Kartellverbot. (vgl. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Nationale Ausnahmen kollidieren unter Umständen mit EU-Recht laut §§ 81, 82 des EG-Vertrages. Die Zwischenstaatlichkeitsklausel soll offensichtlich gewährleisten, dass immer dann, wenn der zwischenstaatliche Handel innerhalb der EU betroffen ist, das EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Das deutsche Recht soll 2004 offensichtlich angepasst werden. Ich habe davon allerdings noch nichts mitbekommen. Ich hoffe, das hilft weiter. Gruß Menzemer (der wieder mal was dazugelernt hat) Zitieren
Felicie Geschrieben 28. Januar 2004 Autor Geschrieben 28. Januar 2004 prima, ich habe beim googeln zwar viele seiten gefunden, wo das wort verwendet wird, aber nirgends eine erklärung... danke schön! Zitieren
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