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max. Wochenstunden FiSi


pfc

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Hi zusammen,

bite nicht schimpfen, Foren suche nach "Wochenstunden Fachinformatiker" oder "Stundenzahl" ergab leider nix :D

Weiß jemand die von der IHK vorgeschriebenen maximale Wochenstundenzahl für Volljährige Azubis? (ich mache Fi Si)

Ich bin pro Woche fast nie unter 42,5 h, bin an 4 Tagen im Betrieb: (Mittwochs Berufsschule, alle 14 tage Mi und Donnerstags jeweils 8 Schulstunden Berufsschule)

Das kommt mir echt zuviel vor, zumal ich seitens des Betriebs, min. 1x pro Woche einen 12h Tag habe. (Der kommt daher zusammen, dass ich im 175 Kilometer entfernten Hauptsitz der Firma arbeiten muss, mit Fahrt und allem sind 11-13 h die Regel) Natürlich wird das ganze nicht vergütet, abfeiern der Überstunden kann ich nur spuradisch.

Mittagspause mache ich am Schreibtisch ca. 15 Minuten, wir haben keine Kantine oder ähnliches!!

Was sieht die IHK in solch einem Fall vor?

danke für eure Tipps,

gruß pfc

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Original geschrieben von pfc

Hi zusammen,

bite nicht schimpfen, Foren suche nach "Wochenstunden Fachinformatiker" oder "Stundenzahl" ergab leider nix :D

Weiß jemand die von der IHK vorgeschriebenen maximale Wochenstundenzahl für Volljährige Azubis? (ich mache Fi Si)

Ich bin pro Woche fast nie unter 42,5 h, bin an 4 Tagen im Betrieb: (Mittwochs Berufsschule, alle 14 tage Mi und Donnerstags jeweils 8 Schulstunden Berufsschule)

Das kommt mir echt zuviel vor, zumal ich seitens des Betriebs, min. 1x pro Woche einen 12h Tag habe. (Der kommt daher zusammen, dass ich im 175 Kilometer entfernten Hauptsitz der Firma arbeiten muss, mit Fahrt und allem sind 11-13 h die Regel) Natürlich wird das ganze nicht vergütet, abfeiern der Überstunden kann ich nur spuradisch.

Mittagspause mache ich am Schreibtisch ca. 15 Minuten, wir haben keine Kantine oder ähnliches!!

Was sieht die IHK in solch einem Fall vor?

danke für eure Tipps,

gruß pfc

Warum sollten wir schimpfen??? Naja, die für Dich zuständige IHK hat damit überhaupt nichts zu tun. Für minderjährige Azubis gibt es entsprechende Gesetze, ansonsten kommt es halt darauf an, was in Deinem Ausbildungsvertrag steht, bzw. wie die Tarifverträge in Deiner Branche aussehen.

Auf jeden Fall hast Du Anspruch auf Pausen. Wenn Du mangels Kantine diese Pause am Schreibtisch innerhalb von 15 Minuten verbringst, ist das Dein Privatvergnügen. Keiner hindert Dich nach dem Essen in Deiner Pausezeit einen Spaziergang zu machen oder ein Buch zu lesen. Allerdings hindert Dich auch keiner daran Deine Pause mit arbeiten zu verbringen... Verstehst Du was ich meine? Du hast soundsoviel Anspruch auf Pause. Was Du in der Zeit machst zählt nicht zur Arbeitszeit, egal was es ist.

Was den Einsatz in der entfernten Hauptstelle angeht... Auch da kommt es darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Dort sollte eigentlich definiert sein, wo Dein Arbeitsort ist. Wenn eine Klausel existiert, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, dich so oft in dieser Entfernung einzusetzen (ohne die Fahrkosten zu vergüten) dann muss ich leider sagen: Pech gehabt. Du hast den Vertrag so unterschrieben ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Steht allerdings die Zweigstelle (in der Du Dich ja wahrscheinlich beworben hast) als Arbeitsort drin, hast Du gute Möglichkeiten Dich zu wehren. Ohne genaue Kenntnis Deines Arbeitsvertrages kann man da sehr wenig sagen.

Ich würde an Deiner Stelle mal diesen Vertrag prüfen lassen und der für Dich zuständigen IHK deine Probleme schildern. Eventuell kannst Du auch bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt Rat einholen. Komisch kommt mir die Sache jedenfalls schon vor...

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Ansonsten lohnt sich ein Blick in das Arbeitszeitgesetz. Da steht was von im Regelfall 8 Stunden werktäglich, ausdehnbar auf 10 Stunden, wenn das innerhalb von (ich meine es waren) 6 (?)Monaten ausgeglichen wird. Ausnahmen gibts natürlich auch einige. Du musst schauen, ob da was auf dich zutrifft. Eine für dich günstigere Vereinbarung in einem evtl. Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag hat natürlich Vorrang.

Gruß

Menzemer

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Hallo,

da ich bei uns im Personalbüro eine zeitlang tätig war und selber öfter in konflikt mit den Arbeitszeitgesetzen komme, kann ich dir nen paar Richtlinie sagen.

Maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden. Wenn du länger als 10 Stunden arbeiten solltest, dann verliert dein Betrieb den Versicherungsschutz für die Tätigkeiten. Es gibt aber in Notfällen Ausnahmen. Die maximal vergütbare Arbeitszeit liegt meines Wissens bei 60 Stunden pro Woche.

Ich würde an deiner Stelle mal mit deinem Vorgesetzen reden, inwiefern man das ganze ein wenig reduzieren kann. Sag einfach, das du Angst hättest eine hohe Strafe zu zahlen.

Der Weg zur Arbeit zählt aber im allgemeinen nicht zur Arbeit.

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Original geschrieben von mr.defender

Sag einfach, das du Angst hättest eine hohe Strafe zu zahlen.

Nicht ein wirkliches Argument, könnte sogar eher als Drohung aufgefasst werden. Die "Strafvorschrift" trifft den Arbeitgeber, er muss darauf achten, das Gesetz in seinem Betrieb einzuhalten. ;-)

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