Carsten Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Bin seit 2 Wochen mit der Ausbildung fertig, nicht übernommen worden, demnach arbeitslos. Mein ehemaliger Chef meinte, daß es nicht üblich sei, ein Zeugnis auszustellen. Ich hätte aber gerne eins. Dieses soll ich mir selbst schreiben, sagte er, und dann wird er es anpassen, ansonsten hätte er da keine Zeit für. Nun habe ich aber keine Ahnung über den Code, der in Zeugnissen gebraucht wird (von wegen "hat sich bemüht" = ganz schlecht usw.). Kann mir da jemand vielleicht Tips geben bzw. hat jemand Links zu Seiten, auf denen exemplarische Beispiele für Zeugnisse eines FI AE nach der Ausbildung stehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
themaster Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Wenn ich mich nicht total irre, dann MUSS der Arbeitgeber dir ein Zeugniss ausstellen, wenn du dies wünscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jusky Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Hallo, dein Arbeitgeber muss dir auf jeden Fall ein Zeugnis ausstellen, auch wenn er der Meinung ist, dass es anscheinend nicht nötig sei... Zum Thema Zeugniscode kann ich dir z.B. diesen Link empfehlen, aber auch hier hilft google weiter... Gruß, Jusky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Hallo, wie meine Vorredner schon... Dein Ausbilder muss Dir auf jeden Fall ein Zeugnis ausstellen. Manche Ausbilder und auch Ausbildungsfirmen denken sie hätten gar keine Pflichten. Mir tun immer nur die Azubis leid, die an solche Prachtexemplare geraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Original geschrieben von Carsten Mein ehemaliger Chef meinte, daß es nicht üblich sei, ein Zeugnis auszustellen. Ergänzend zu den bisherigen Postings aus dem Berufsbildungsgesetz: §8 BBiG Zeugnis (1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. Es ist also nicht nur üblich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ein Zeugnis auszustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carsten Geschrieben 2. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Danke sehr Naja, ihr mögt ja mit Sicherheit Recht haben, nur: wenn ich das von ihm fordere, wird er es nicht machen. Wenn ich ihm dann die rechtlichen Pflichten vorsetze, wird er mich auslachen und es erst recht aus Trotz nicht machen. Ich habe ihn 2 1/2 Jahre erlebt, ich kenne ihn. Mir wird nix anderes übrig bleiben, als selbst eins zu schreiben, sonst krieg ich gar keins. Dennoch danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Ich meine auch, dass man zwei Jahre Recht hat auf dieses Zeugnis. Bin mir allerdings nicht ganz sicher. Wenn es nicht der Fall ist, ists ein wenig dumm, da ich seit Anfang September nicht mehr dort arbeite und seit dem warte. Es wurde mir schon mehrmals zugesagt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Original geschrieben von Carsten Mir wird nix anderes übrig bleiben, als selbst eins zu schreiben, sonst krieg ich gar keins. Für Dich ist das erstmal der Weg des geringsten Widerstandes, logisch. Hier kannst Du auch nochmal gucken, Dir ansonsten im Forum mit etwas Lesearbeit auch Anregungen von anderen Zeugnissen, die gepostet wurden, holen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Hier gibts auch noch was, den hab ich genutzt um zu entziffern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Original geschrieben von Carsten Mir wird nix anderes übrig bleiben, als selbst eins zu schreiben, sonst krieg ich gar keins. Ist doch auch nichts schlimmes, wenn Du dein zeugnis selbst vorgeben kannst. Auf jeden Fall besser, als wenn er seiner Pflicht nachkommt und Dir selbst ein Zeugnis schreibt - aber ein schlechtes! Ich würde das als Chnace sehen - nicht als Nachteil! Natürlich musst Du dann drauf achten, WAS er aus Deinem Text gemacht hat! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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