*I C Q* Geschrieben 5. Februar 2004 Teilen Geschrieben 5. Februar 2004 Hi zusammen, das habe ich gerade in einer Lizenz gefunden: If you are the original purchaser of the Software and you do not agree with the terms and conditions of the License Agreement, promptly return the unused Software to the place from which you obtained it for a full refund. Wenn ich das also richtig verstehe, dann soll ich die Software dorthin zurückbringen, wo ich sie her hab, oder? Denn dann hätte ich, wenn ich mit der Vereinbarung nicht einverstanden wäre, ein Problem: Die Software war eine Downloadversion und ich bin mir sicher, dass die mir keinen Upload anbieten... Was mach ich denn jetzt... :confused: ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 5. Februar 2004 Teilen Geschrieben 5. Februar 2004 Original geschrieben von *I C Q* Was mach ich denn jetzt... :confused: ICQ ist doch klar... du musst nen Screenshot machen wie du die Software löschst (inkl. der Download-file) und den schickst du dann per mail weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 5. Februar 2004 Teilen Geschrieben 5. Februar 2004 the unused Software Aber wie kann man beweisen, daß man die Software nicht benutzt hat ? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. Februar 2004 Teilen Geschrieben 5. Februar 2004 Schick Sie per Post zurück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 5. Februar 2004 Teilen Geschrieben 5. Februar 2004 Am besten auf ein paar 5 1/4" Disketten gepackt... :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 6. Februar 2004 Teilen Geschrieben 6. Februar 2004 Bist du denn schon wirklich der Käufer der Software? ( = Purchaser) Hört sich für mich nach einer Download-Shareware-Version an. Und wenn du sie nicht gekauft hast, kannst du sie auch nicht an den Verkäufer zurückbringen. Es gelten statt dessen die AGB des Unternehmens für Sharewareprodukte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 6. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2004 @Tachyoon: Die Lizenzvereinbarung stammt aus einer Anmeldung für einen grösseren Distributor von Programmiertools. Nach der Anmeldung hat man sowohl die Möglichkeit, sich Freeware-Tools runterzuladen, wie auch die "normalen" Tools käuflich zu erwerben und sich diese dann zuschicken zu lassen oder runterzuladen. Ich fand's trotzdem lustig, dass die sowas in einer AGB schreiben, die auch für Downloadversionen gilt. ;-) ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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