Posaune.Alex Geschrieben 8. Februar 2004 Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, Gibt es eigentlich irgendwelche Richtlinien oder Einschränkungen bei dem Abschlussprojekt ? Würde eine Webanwendung als Abschlussprojekt durchgehen ? Auf was sollte ich bei der Auswahl des Abschlussprojektes achten ? mfg Alex Zitieren
robotto7831a Geschrieben 8. Februar 2004 Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, eine Webanwendung geht in der Regel auch. Liegt aber auch am zuständigen PA. Frank Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 8. Februar 2004 Geschrieben 8. Februar 2004 Original geschrieben von Posaune.Alex Gibt es eigentlich irgendwelche Richtlinien oder Einschränkungen bei dem Abschlussprojekt ? Ein kleiner Witzbold?!? ja, natürlich gibt es Richtlinien. Du solltest mal in die Prüfungs-Verordnung schauen. gruß, timmi Zitieren
Posaune.Alex Geschrieben 8. Februar 2004 Autor Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, Hast du dieses Verordnungen vielleicht zufällig greifbar. Hbae sie auf der IHK-Homepage nicht gefunden bzw. übersehen ? Zitieren
MBaeuml Geschrieben 8. Februar 2004 Geschrieben 8. Februar 2004 also als angehender Fachinformatiker sollte man Google schon bedienen können http://www.dayofweb.com/it-berufe/2-1.html Da gibt es einen schönen Punkt Abschlussprüfung. Und die Seite von timmi-bonn ist auch zu empfehlen, da findest du auch Themenbeispiele die sich für ein Abschlussprojekt eignen. http://www.timmi-bonn.de/FISI/fisi.html. Und hier im Forum findest du ganz oben eine FAQ. Schönes WE Marc (der gerade das Layout seiner Doku festlegt^^) Zitieren
CyberDemon Geschrieben 9. Februar 2004 Geschrieben 9. Februar 2004 Original geschrieben von Posaune.Alex Hast du dieses Verordnungen vielleicht zufällig greifbar. Hbae sie auf der IHK-Homepage nicht gefunden bzw. übersehen ? Die sollte dein Betrieb auch haben/kennen. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 9. Februar 2004 Geschrieben 9. Februar 2004 Original geschrieben von Posaune.Alex Hallo, Hast du dieses Verordnungen vielleicht zufällig greifbar. Hbae sie auf der IHK-Homepage nicht gefunden bzw. übersehen ? In der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" heißt es im §15 dazu wörtlich: - - - - - - Zitat ANFANG - - - - - - Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen, Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe, Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher; technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden. - - - - - - Zitat ENDE - - - - - - Alles klar? ...Oder soll ich zum Vorlesen vorbeikommen? gruß, timmi Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.