Posaune.Alex Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, Ich habe folgende Frage. Ich habe ja die Möglichkeit nach der abgeschlossenen Berufsausbildung und dem Mittleren Reife Zeugnis, die Fachhochschulreife zu erwerben. Kann ich neben diesem Schulunterrichte eine Ich-AG betreiben oder einen Nebenjob anbieten ? Wieviel darf ich da verdienen ? Was sollte ich beachten ? Hat da jemand schon Erfahrungen drin gemacht ? Ich sehe es eigentlich als relativ gute Alternative, die Fachhochschulreife erwerben und nebenher ein bisschen Geld verdienen. mfg Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, die Ich-AG ist meines Wissens für Arbeitslose gedacht und nicht für Schüler. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 Original geschrieben von Menzemer die Ich-AG ist meines Wissens für Arbeitslose gedacht ... Arbeitslosigkeit allein reicht nicht aus. Ich-AG-Subvention ist für Arbeitslose, die Entgeldersatzleistungen beziehen oder für die, die in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmassnahme tätig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Posaune.Alex Geschrieben 8. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 Hallo, Und wie sieht es aus, wenn ich nebenher einen Nebenjob anbietet, also z.B über eine Zeitungsannonce ? Wie würde diese Sache dann Steuerlich aussehen ? Was muss ich anmelden ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 bist du dann arbeitgeber? dann gibt es einen haufen papierkram. mal so aus dem stand: - betriebsnummer beim arbeitsamt (sic!) beantragen; - arbeitnehmer bei krankenkasse anmelden; - wenn's denn über 400 e ist, finanzamt wegen lohnsteuer informieren - bei der berufsgenossenschaft melden. das ist die mindestausstattung, nachdem du dann aber ein betrieb bist könnte auch noch das gewerbeamt, die ihk (oder eine andere kammer) und je nach tätigkeit noch die gewerbeaufsicht dazukommen. was fehlt? bitte ergänzen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 Original geschrieben von Posaune.Alex Hallo, Und wie sieht es aus, wenn ich nebenher einen Nebenjob anbietet, also z.B über eine Zeitungsannonce ? Wie würde diese Sache dann Steuerlich aussehen ? Was muss ich anmelden ? Hm. Ausgehend von deinem ersten Post, schätze ich mal, dass du einen Nebenjob ausüben willst. Das kannst du auch über die Lohnsteuerkarte deiner Eltern tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Posaune.Alex Geschrieben 10. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 10. Februar 2004 Hallo, Also ich meinte, dass ich halt über die Zeitung oder Ähnlichen sage, dass ich gerne für ein bisschen Entgeld meine PC-Dienste zur Verfügung stellt. Also gehen wir der Annahme, dass ich dann pro Monat nicht mehr als 400,- €uro verdiene. Was muss ich dabei beachten ? mfg Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 10. Februar 2004 Teilen Geschrieben 10. Februar 2004 Ganz harmlose Dinge wie... - Wettbewerbsverbot gegen Arbeitgeber - Gewährleistung - Betriebshaftpflicht - mit oder ohne Umsatzteuer - keine "Liebhaberei" (steuerlich) - ordentliche Buchführung - Gefahr der Scheinselbstständigkeit - Qualität und Qualifikation - dein Know-how - das es keine Schwarzarbeit ist (wird) - Werbungskosten (und deren Absetzbarkeit) - ordentliche Rechnungsstellung (viele Neuerung ab 2004) - deine Einkommenssteuer und die Verdienstart - ggf. Krankenversicherung - ... Viel Spaß mit max. 400 Euro dafür... Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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