unwissender Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Hi Leutz! Ich habe mal ne Frage : Wieviel von euch "müssten" jetzt nach Ende der ausbildung zum Bund? Was macht Ihr...wartet Ihr ab is was kommt, hofft Ihr das nichts kommt..oder meldet Ihr euch gleich freiwillig? Wie siehts allgemein aus? Ziehen die überhaupt noch unsere Jahrgänge (76-78)? Fall sich jemand damit auskennt -> posten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrachDown Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Also ich bin Jahrgang 82 und gehe wenn ich gezogen werde zum Bund, wenn nicht mellde ich mich aber auch nicht freiwillig. Soweit ich weiss kann man bis 28 gezogen werden!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Gezogen werden kann man meines Wissens nach bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Also ist für die genannten Jahrgänge noch alles drin. Es ist auch kein Problem, für die Zeit direkt nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wenn Du dann gezogen werden solltest, ruht Dein Arbeitsverhältnis und der Betrieb muß Dich anschließend weiterbeschäftigen. Da gibt es eine gesetzliche Regelung zu, die mir im Moment aber nicht einfällt. [ 21. Mai 2001: Beitrag editiert von: Rohde ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unwissender Geschrieben 21. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Die rechtlichen Grundlagen sind klar! Aber was soll ich machen wenn ich jetzt im Sept. ein Studium anfangen will? Bin Jahrgang 78! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 hallo unwissender! -ich hab mich nach dem abi zurückstellen lassen (war ein harter kampf!) und die ausbildung angefangen. -dann kam letztes jahr im oktober die meldung, dass T-7 gemusterte (Tauglich 7 = Rückenschaden etc. --> Sonderkompanie) nicht mehr gezogen werden, und somit bin ich raus... -Und das heisst, das ich ab oktober ungestört studieren kann. Dich allerdings können die aus dem studium rausziehen, solange du noch nicht mind. ein drittel der regelstudienzeit absolviert hast. Meld dich lieber beim KWEA, sonst machen die das einfach. Auf jeden fall kann man mit den jungs reden (wehrdienstberater), die hauen dich nicht in die pfanne (jedenfalls meine erfahrung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beetFreeQ Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Ich hab mich da zum Glück während der Schulzeit selbst drum gekümmert. Ich hatte bis zum letzten Schuljahr (13. Klasse) keinen Musterungsbescheid, also hab ich denen einen Brief geschrieben. Dann ging das auch los - aber bis zur Anerkennung meiner Verweigerung (wollte lieber Zivi machen) hat's dann bis August gedauert. Also fix Zivi gemacht, und dank Dienstzeit-Verkürzung konnte ich die Ausbildung auch im August 2000 beginnen (einen Tag noch Zivi, nächsten schon Azubi...) Im Nachhinein bin ich auch sehr froh, das ich es so gemacht habe. Wenn ich nach der Ausbildung noch Dienst machen müßte, wäre das wohl nicht so prickelnd. Immerhin verliert man da fast ein Jahr - und das kann in der IT-Branche ziemlich viel sein. Wer die Möglichkeit hat, sollte seinen Wehrdienst/Zivi möglichst vor der Ausbildung machen. Ansonsten wird's schwer, auf dem Laufenden zu bleiben... Ich würde lieber nicht darauf hoffen, nicht eingezogen zu werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Original erstellt von unwissender: <STRONG>Die rechtlichen Grundlagen sind klar! Aber was soll ich machen wenn ich jetzt im Sept. ein Studium anfangen will? Bin Jahrgang 78!</STRONG> Egal! Mach erst deinen Grundwehrdienst... sonst ärgerst du dich nachher über das verlorene Geld tot! Falls du jetzt eine Ausbildung beendet hast, hat der Bund das Recht dich zu ziehen, egal ob du ein Studium anfangen möchtest oder nicht, da er dir schon einen Aufschub zwecks Ausbildung gewährt hat. Solltest du schon einen Studienplatz in Aussicht haben, so muss die Univerwaltung dir die Möglichkeit geben diesen Platz später in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt für Zivildienst. Falls du noch keinen Studienplatz hast, ist es sogar besser zum GWD od. ZD auszurücken, da dies positiv bei NC-Listen gewertet wird. Erhöht also später deine Chancen einen Studienplatz zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 man kann nach gesetz grundsätzlich bis zum alter 26 gezogen werden, absolvierte man ein studium sogar bis 28 jahre vollendetes lebensjahr) da die guten leute vom kwea dich vergessen ist sehr sehr unwahrscheinlich. die melden sich dann, wenn es dir am wenigsten paßt. wenn du studieren willst ud den platz schon hast, dann mach vorher den dienst (welchen auch immer) wenn du noch keinen platz hast, dann wird der dienst als 3 wartesemester angerechnet, ist auch gut. also am besten ausgemustert sein, oder sofort nach der schule gehen. interessant wäre es, wenn du eine "etwas lasche2 einstelung zum bund hast und nach der ausbildung hin gehst. das gibt bestimmt ein interessantes dienstverhältnis. na ja ist keine schande der älteste dort zu sein, bei den teilweise vorpupertären ansichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thombo Geschrieben 25. Mai 2001 Teilen Geschrieben 25. Mai 2001 Ich muß warscheinlich auch noch hin. Alle meine Freunde, egal ob älter oder jünger, haben schon ein Gmeindeschreiben bekommen, das Ihre Daten an den BUND weitergeleitet werden. Ich hbae das noch nicht bekommen. Aber die hätten ja auch fast meine Geburt nicht eingetragen......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiTo Geschrieben 25. Mai 2001 Teilen Geschrieben 25. Mai 2001 Tja, ich muß auch noch hin. Ich könnte in meiner Firma sofort anfangen zu arbeiten. Was ist aber, wenn ich erst 9 Monate später wiederkomme? Will mich die Firma dann immer noch? Schöne scheiße. Naja, und was haltet Ihr von Selbstverstümmelung um sich zu drücken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 25. Mai 2001 Teilen Geschrieben 25. Mai 2001 Original erstellt von Thombo: <STRONG>Ich muß warscheinlich auch noch hin. Alle meine Freunde, egal ob älter oder jünger, haben schon ein Gmeindeschreiben bekommen, das Ihre Daten an den BUND weitergeleitet werden. Ich hbae das noch nicht bekommen. Aber die hätten ja auch fast meine Geburt nicht eingetragen.........</STRONG> dieses schreiben bekommen alle, es ist einfach nur eine notwendige information über den datenaustausch zwischen deinem kwea und deinem einwohnermeldeamt bzw. landeseinwohnermeldeamt. dieses schreiben sagt noch nix aus, ob du zum grundwehrdienst herangezogen wirst. das nächste was dann kommt ist die musterung, bei der du entscheiden kannst ob du bw (und dort entweder heer, lw oder marine) oder zivi oder thw (oder seit neuestem auch ein soziales jahr) machen willst. bei zivi/thw musst du dann später diese entscheidung schriftlich und plausibel begründen. wenn du dich für bw entschieden hast, geht es nach der musterung mit der eignungs- und feststellungüberprüfung weiter, hier werden dann geeignete stellen bei der bw ermittelt, die deinen fähigkeiten am ehesten entsprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 25. Mai 2001 Teilen Geschrieben 25. Mai 2001 Original erstellt von Bommel: <STRONG>Tja, ich muß auch noch hin. Ich könnte in meiner Firma sofort anfangen zu arbeiten. Was ist aber, wenn ich erst 9 Monate später wiederkomme? Will mich die Firma dann immer noch? Schöne scheiße. Naja, und was haltet Ihr von Selbstverstümmelung um sich zu drücken? </STRONG> tipp: schließe vor der bw-zeit deinen arbeitsvertrag ab. in der bw-zeit ruht dein arbeitsvertrag nur und dein ag ist verpflichtet, dich nach der bw-zeit weiter zu beschäftigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nixwisser Geschrieben 25. Mai 2001 Teilen Geschrieben 25. Mai 2001 Ich muß auch noch hin! Hab aber da noch ein weiteres Problem. Mein Ausbildungsbetrieb kann mich nach meiner Ausbildung nicht übernehmen und ich bin auf Stellensuche. Findet mal einen neuen Arbeitgeber, der dich vor Ableistung deines Zivil / oder Wehrdienstes einstellt. Und zu allem überfluss sagt der Bund nicht z. B. wir braucehn Sie in 7 Monaten oder so. Nein die wissen das selbst nicht. Hab mich jetzt um eine Zivistelle bemüht und hoffe das meine Verweigerung durchgeht. Dann bring ich das hintermich und hoffe das dann noch ITler auf dem Arbeitsmarkt gesucht sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMMK8 Geschrieben 26. Mai 2001 Teilen Geschrieben 26. Mai 2001 Wie ist das eigentlich mit den verschiedenen Formen der Arbeitsverträge und der BW :confused: Ich hab mal etwas gehört, dass wenn man nach der Ausbildung einen unbefristeten AV bekommt, die BW einen nicht zieht. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bzw. über welche hintergründigen Infos verfügt ihr bezüglich dieser Thematik :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 26. Mai 2001 Teilen Geschrieben 26. Mai 2001 die bundeswehr kann dich bis zum vollendeten 28. lebensjahres jederzeit zum grundwehrdienst heranziehen, ausser bei bestimmten ausnahmen (wehrpflichtgesetz wpflg). sie kann dich auch zum grundwehrdienst heranziehen, wenn du in einem unbefristeten arbeitsverhältnis stehst. in der zeit des (normalen) grundwehrdienstes ruht dein arbeitsvertrag nur und dein arbeitgeber darf dich in dieser zeit nicht kündigen. er muss dich nach der zeit des grundwehrdienstes weiter beschäftigen. (arbeitsplatzschutzgesetz arbplschg) weitere gesetzestexte und entscheidungen zur wehrpflicht sind nachzulesen auf http://www.wehrpflichtrecht.de/. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMMK8 Geschrieben 26. Mai 2001 Teilen Geschrieben 26. Mai 2001 Original erstellt von Hades: <STRONG>die bundeswehr kann dich bis zum vollendeten 28. lebensjahres jederzeit zum grundwehrdienst heranziehen, ausser bei bestimmten ausnahmen (wehrpflichtgesetz wpflg). sie kann dich auch zum grundwehrdienst heranziehen, wenn du in einem unbefristeten arbeitsverhältnis stehst. in der zeit des (normalen) grundwehrdienstes ruht dein arbeitsvertrag nur und dein arbeitgeber darf dich in dieser zeit nicht kündigen. er muss dich nach der zeit des grundwehrdienstes weiter beschäftigen. (arbeitsplatzschutzgesetz arbplschg) weitere gesetzestexte und entscheidungen zur wehrpflicht sind nachzulesen auf http://www.wehrpflichtrecht.de/.</STRONG> Bist du dir da ganz sicher? Mir und meinen Kollegen wurde, durch einen Wehrdienstberater, etwas anderes gesagt. Obwohl....Du kannst schon recht haben. Vom Gesetz her haben sie das Recht einen auch während eines unbefristeten AV zu ziehen aber angesichts der aktuellen Lage der BW und der begonnenen Umstrukturierung werden sie von solchen Leuten die Finger lassen. *hoff* Ich denke mal, dass sie erstmal alle Arbeitslosen (um die Arbeitslosenquote zu senken), dann alle Abi-Leute (da die sonst studieren und da es von der BW bisher immer so gehandhabt wurde), und dann die 25-27 Jährigen ziehen werden (da bei denen sonst aus der Wehrdienstklausel nicht mehr greift) ...und wenn die BW erstmal all diese Leute gezogen hat, ist das Kontingent eh schon randvoll und keiner von uns müsste dort hin. :eek: Mal sehen was nach Abschluß der Ausbildug auf uns draufzukommt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 26. Mai 2001 Teilen Geschrieben 26. Mai 2001 Original erstellt von Sunny81: <STRONG>Bist du dir da ganz sicher? Mir und meinen Kollegen wurde, durch einen Wehrdienstberater, etwas anderes gesagt. Obwohl....Du kannst schon recht haben. Vom Gesetz her haben sie das Recht einen auch während eines unbefristeten AV zu ziehen aber angesichts der aktuellen Lage der BW und der begonnenen Umstrukturierung werden sie von solchen Leuten die Finger lassen. *hoff* Ich denke mal, dass sie erstmal alle Arbeitslosen (um die Arbeitslosenquote zu senken), dann alle Abi-Leute (da die sonst studieren und da es von der BW bisher immer so gehandhabt wurde), und dann die 25-27 Jährigen ziehen werden (da bei denen sonst aus der Wehrdienstklausel nicht mehr greift) ...und wenn die BW erstmal all diese Leute gezogen hat, ist das Kontingent eh schon randvoll und keiner von uns müsste dort hin. :eek: Mal sehen was nach Abschluß der Ausbildug auf uns draufzukommt </STRONG> vom gesetz her können sie das, wie es jetzt während und nach der strukturreform der bundeswehr und der damit zusammenhängenden verkleinerung der bundeswehr aussieht, das wird sich zeigen. auf jeden fall hilft da ein anruf bei deinem wehrdienstberater. ich würde aber nicht darauf hoffen, nicht herangezogen zu werden, das kwea meldet sich meist im unpassendsten moment.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMMK8 Geschrieben 26. Mai 2001 Teilen Geschrieben 26. Mai 2001 Für mich ist es eigentlich logisch, dass ich mein Interesse zeige, wenn mich beim Wehrdienstberater melde...oder sagen wir es anders...wenn ich mich dort melde haben die mich sowieso auf dem Kieker und werden mich dann bei der nächst besten Gelegenheit ziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-frozen Geschrieben 27. Mai 2001 Teilen Geschrieben 27. Mai 2001 [ironie]Ich liebe den Bund .. [/ironie] ...wißt ihr, was der unter berufsnaher Verwendung versteht? Tja, ich sehe sie sind mit Computern bestens vertraut, da werden sie am besten EDV-Bediener. Zu deutsch, ihr kommt ins Geschäftszimmer und dürft das tun, was die DAU´s die ihr jetzt betreut machen, nämlich tippen! Geil, oder? Freue mich schon auf 10 Monate ohne mein Wissen halten geschweige denn vertiefen zu können... 2-frozen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMMK8 Geschrieben 27. Mai 2001 Teilen Geschrieben 27. Mai 2001 Original erstellt von 2-frozen: <STRONG>[ironie]Ich liebe den Bund .. [/ironie] ...wißt ihr, was der unter berufsnaher Verwendung versteht? Tja, ich sehe sie sind mit Computern bestens vertraut, da werden sie am besten EDV-Bediener. Zu deutsch, ihr kommt ins Geschäftszimmer und dürft das tun, was die DAU´s die ihr jetzt betreut machen, nämlich tippen! Geil, oder? Freue mich schon auf 10 Monate ohne mein Wissen halten geschweige denn vertiefen zu können... 2-frozen</STRONG> Welch ein Zufall ...mir wurde selbiges vom WDB gesagt [ironie]Ist die BW nicht toll?!?[/ironie] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 27. Mai 2001 Teilen Geschrieben 27. Mai 2001 frage doch mal nach einer verwendung in den stababteilungen der zugeteilten einheit: z.b. s6, dort hast du ein bisschen mehr mit der edv-technik zu tun als nur zu tippen. z.b. s4, sie ist für die gesamte fahrzeug-/waffentechnik sowie der persönlichen ausrüstungen zuständig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-frozen Geschrieben 27. Mai 2001 Teilen Geschrieben 27. Mai 2001 Diesen BW-Thread hatten wir in ähnlicher Form hier schon mal. Habe mich damals schon drüber ausgelassen. Die einzige Alternative wird für mich sein, Zivi im Krankenhaus zu machen, denn DA darf ich in die EDV. Einer aus meiner Berufsschulklasse macht das so. Ich bin durch Tätigkeiten in der Personalvertretung noch bis 1.5.2002 nicht hernagezogen, und bis dahin ist mein Klassenkamerad dort fertig. Gehe ich eben dahin! 2-frozen, der sich darüber freut, daß 3 jahre Ausbildung dank der Bundeswehr fürn AR*** sind! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 27. Mai 2001 Teilen Geschrieben 27. Mai 2001 Hi Also ich habe bevor ich meine Ausbildung gemacht habe mich beim Bundesamt informiert und habe mich entschieden zuerst den Wehrdienst zu leisten (bzw. Zivildienst). Das ging recht einfach, kurzer Brief, daß man sofort gemustert werden will und schon geht es ab. Erbeere, der ebenfalls denkt, daß die Ausbildung für den Ar*** ist, wenn man danach nochma zum Bund muß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-frozen Geschrieben 28. Mai 2001 Teilen Geschrieben 28. Mai 2001 Tja, so schlau hätte ich damals sein müssen. Aber ich war jung und doof. Damals wollte ich NIE zum Bund. Machte mir allerdings auch weiter keine gedanken darüber. Ich hatte einen Ausbildungsplatz und brach die Schule nach der 12. ab. Da ich kein Abi hatte, konnte mich der Bund auch nicht einziehen. Jetzt sind die 3 Jahre Ausbildung fast vorbei und seit einigen Monaten diskutiere ich mit allen möglichen Leuten. Leute aus dem IT-bereich verstehen das Problem, aber das hilft den Betroffenen ja auch nicht weiter. Ich verstehe das alles nicht mehr so ganz. da schreit man nach IT-Fachkräften, pusht das ganze bis zum abwinken, so daß das Chaos nahezu perfekt ist (Ausbildungsinhalte, Prpfungen usw.) und dann sind wir endlich fertig, können auf den markt losgelassen werden und werden dann erstmal 10 Monate wieder unbrauchbar gemacht :confused: Denkt denn da oben keiner mit? Ich habe mein ganzes Wissen nur durch tägliches anwenden und Learning-by-Doing. Nur so kann ich mein Wissen halten und noch erweitern. Wenn ich mir vorstelle 10 Monate da nix zu tun können.. nee. Sehe mich schon bei meinem nächsten Bewerbungsgespräch: Personalchef:" Aha, sie haben fachinformatiker / Systemintegration gelernt und gehören da zu den ersten jahrgängen (Gedanke: Sind also noch ein versuchskaninchen). Oh, ihr Ausbildungsplatz war auf einer Behörde (Gedanke: Die haben da doch eh 0 Ahnung von IT und faul sind die auch bis zum Abwinken). Prüfung im Mai 2001 und zugelassen? (Gedanke: Die Prüfung hätte meine Oma auch geschafft, stand ja im Netz). danach waren sie beim Bund (Gedanke: Guter Mann, der hat gedient, ist teamfähig und diszipliniert). Hatten sie denn da irgentwas mit EDV zu tun? - Kopfschütteln meinerseits - Personalchef:" Also fassen wir mal zusammen: Sie sind einer der ersten jahrgänge in dem IT-Bereich, wo man noch gar nicht weiß, worauf es ankommt, sie haben auf einer Behörde gelernt, die Prüfung hat man ihnen auch geschenkt und dann sind sie sdeit 10 Monaten auc noch raus aus der Branche??? Ein Frage hätte ich da noch .. können sie Kaffee kochen? Wir könnten evtl. noch einen Praktikanten gebrauchen! Einige von euch haben jetzt sicherlich gelacht. na gut, ich gönn´ es ihnen. Für mich ist das aber harte Realität. Ich bin absolut kein Theoretiker, komme nur durch Praxis mit meinem Wissen weiter. Wenn ich 10 Monate da raus bin komme ich da vielleicht irgentwann wieder rein, aber 10 Monate aufholen??? Mein Können wird von meinem jetzigen Arbeitgeber geschätzt, aber selbst der sieht ein, daß ich nach 10 Monaten Pause nicht mal die Hälfte meiner jetzigen Leistung bringen kann. Fazit: Kann mir wer ´nen indischen Paß besorgen? Zahle gut! 2-frozen [ 28. Mai 2001: Beitrag editiert von: 2-frozen ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Data Geschrieben 28. Mai 2001 Teilen Geschrieben 28. Mai 2001 Überlege doch auch mal lieber einen Ersatzdienst zu machen. Das hat viele Vorteile. Du bist zuhause, verdienst mehr Geld, hast mehr Freizeit. Ich hab den Bund schon hinter mir und würde, wenn ich es nochmal zu entscheiden hätte, lieber einen Ersatzdienst machen. Nicht aus Überzeugung, nein, sondern aus den genannten Gründen. Alleine wenn Du in einem Verein tätig bist, kannst Du den dann vergessen. Die Entscheidung liegt logischerweise bei jedem selbst, is auch nur so ein Tipp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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