nextgen Geschrieben 9. Februar 2004 Geschrieben 9. Februar 2004 hi, zum Bewerben für einen job nach der ausbildung soll ich mir nun ein zeugnis ausstellen (grund= zeitmangel beim chef). die frage ist nun wie ich das am sinnvollsten anpacke. vor allem wegen diesen bestimmen worten die eigentlich das gegenteil bedeuten usw. hab leider keine hilfreichen seiten oder (umzuarbeitende) beispiele gefunden. hoffe dass mir hier jemand zur seite stehen kann! danke! nextgen Zitieren
Doham Geschrieben 9. Februar 2004 Geschrieben 9. Februar 2004 1.) Besorg Dir ein anständiges Buch zum Thema (oder auch gleich zum Thema Bewerbungen ) z.B. die "Bibel": Hesse/Schrader Bewerbungshandbuch. 2.) Nutze die Macht der Suchfunktion des Forums und formuliere aus den gefundenen Threads ein Zeugnis für dich. 3.) stelle deinen Entwurf hier im Forum zur Diskussion. Zitieren
nextgen Geschrieben 10. Februar 2004 Autor Geschrieben 10. Februar 2004 mh, danke soweit! wenn ich mir die bsp. so ansehen sind dass immer zeugnisse zum abschluss einer ausbildung oder einer anstellung. meine ausbildung geht noch bis 1.9.04 (laut vertrag). damit wäre es also ein vorläufiges zeugnis, da ich mich eben jetzt schon bewerben möchte, und nicht erst NACH abschluss meiner ausbildung. wie sieht es da mit dem *autrittsgrund* aus? denn, wenn ich keine wirklich bessere stelle finde, würde ich ja im betrieb bleiben. nextgen Zitieren
Doham Geschrieben 10. Februar 2004 Geschrieben 10. Februar 2004 es gibt die Möglichkeit, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. In dem ist kein Austrittsgrund vermerkt. Beim Ausbildungszeugnis kann man ja auch ganz normal das Ende der Ausbildung angeben. Zitieren
nextgen Geschrieben 10. Februar 2004 Autor Geschrieben 10. Februar 2004 ok. also ich muss ja, wie oben beschrieben, dieses zwischenzeugnis selbst erstellen. experimentiere da etwas mit diesen zeugnisgeneratoren (online und offline). diese sind aber immer in vergangenheitsform. wäre ein zwischenzeugnis dann in gegenwartsform? würde in diesem zeugnis dann garnicht auf das ende der ausbildung eingegangen? wenn doch, in welcher form (...beendet die ausbildung vorauss. zum xx.xx.2004)? wie sieht es aus mit den zukunftswünschen usw.!?...hab leider kein beispiel für ein solches zwischenzeugnis (für bewerbungen während der ausbildung), deshalb hab ich wirklich keinen schimmer. ist das nicht immer so, dass man sich mit einem vorläufigen zeugnis, während der ausbildungszeit, bewirbt?? nextgen Zitieren
Doham Geschrieben 10. Februar 2004 Geschrieben 10. Februar 2004 Original geschrieben von nextgen (...) experimentiere da etwas mit diesen zeugnisgeneratoren (online und offline). diese sind aber immer in vergangenheitsform. ich würde davon die Finger lassen und mir lieber ein gutes Buch zum Thema ausleihen oder kaufen. wäre ein zwischenzeugnis dann in gegenwartsform? nö, warum auch? Das Zwischenzeugnis geht von der Einstellung bis zum Erstellungstag. (wird z.B. auch verwendet, wenn Vorgesetzte wechseln ... würde in diesem zeugnis dann garnicht auf das ende der ausbildung eingegangen? wenn doch, in welcher form (...beendet die ausbildung vorauss. zum xx.xx.2004)? im Zwischenzeugnis nicht. siehe oben. (...) ist das nicht immer so, dass man sich mit einem vorläufigen zeugnis, während der ausbildungszeit, bewirbt?? keine Ahnung. Bei meiner ersten und bei der jetzigen Ausbildung hab ich vom Tarifvertrag her eine befristete Übernahmegarantie Zitieren
nextgen Geschrieben 10. Februar 2004 Autor Geschrieben 10. Februar 2004 Original geschrieben von Doham experimentiere da etwas mit diesen zeugnisgeneratoren (online und offline). diese sind aber immer in vergangenheitsform. ich würde davon die Finger lassen und mir lieber ein gutes Buch zum Thema ausleihen oder kaufen. ich fand die bisherigen ergebnisse eigentlich garnicht soo schlecht (außer dass ich nicht weiß ob es auch für ein zwischenzeugnis geeignet ist, wäre aber bei einem buch sicher auch nicht anders). mit einem buch würde das vielleicht den rahmen etwas sprengen. wäre ein zwischenzeugnis dann in gegenwartsform? nö, warum auch? Das Zwischenzeugnis geht von der Einstellung bis zum Erstellungstag. (wird z.B. auch verwendet, wenn Vorgesetzte wechseln ... ok, dann bleibt das zumindest erhalten würde in diesem zeugnis dann garnicht auf das ende der ausbildung eingegangen? wenn doch, in welcher form (...beendet die ausbildung vorauss. zum xx.xx.2004)? im Zwischenzeugnis nicht. siehe oben. (...) ok, also hieße es nur von wegen *seit xx.xx.xxxx in unserer firma.. blabla*!? ist das nicht immer so, dass man sich mit einem vorläufigen zeugnis, während der ausbildungszeit, bewirbt?? keine Ahnung. Bei meiner ersten und bei der jetzigen Ausbildung hab ich vom Tarifvertrag her eine befristete Übernahmegarantie nunja, ich würde auch übernommen werden, aber warum bis nach dem ausbildungsende mit bewerben warten? gibt es denn für ein zwischenzeugnis (in der ausbildung!) keine bsp. zu finden!? grüße nextgen Zitieren
Doham Geschrieben 10. Februar 2004 Geschrieben 10. Februar 2004 man Suchfunktion http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=22276&highlight=Zwischenzeugnis http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=1141&highlight=Zwischenzeugnis usw... Hesse/Schrader Bewerbungshandbuch enthält das Zwischenzeugnis IMHO auch. Zitieren
nextgen Geschrieben 10. Februar 2004 Autor Geschrieben 10. Februar 2004 mh, nunja, so ganz treffend sind die ergebnisse nicht. es steht da zwar *zwischenzeugnis* drüber, ist aber nicht wirklich unterschiedlich zu einem abschlusszeugnis. (abgesehen von Das Praktikum endet gemäß der vereinbarten Befristung mit Bestehen der Abschlussprüfung zum IT-Fachinformatiker am XXX. und der andere verweißt nur auf jobs.de. dort wird zwar beschreiben *was* es ist, aber nicht wirklich *wie* (abgesehen von der verbindung zur ausbildung). nextgen Zitieren
grueni Geschrieben 10. Februar 2004 Geschrieben 10. Februar 2004 Ich persönlich habe mit diesen "Zeugnisgeneratoren" recht gute Erfahrungen gemacht. Man kann das zwar nicht 1:1 übernehmen, hat aber auf jeden Fall ein gutes Grundgerüst mit der passenden "Benotung". Zitieren
Der Kleine Geschrieben 10. Februar 2004 Geschrieben 10. Februar 2004 Original geschrieben von nextgen meine ausbildung geht noch bis 1.9.04 (laut vertrag). damit wäre es also ein vorläufiges zeugnis, da ich mich eben jetzt schon bewerben möchte, und nicht erst NACH abschluss meiner ausbildung. wie sieht es da mit dem *autrittsgrund* aus? denn, wenn ich keine wirklich bessere stelle finde, würde ich ja im betrieb bleiben. Defacto bist du nach bestandener Abschlußprüfung fertig mit deiner Ausbildung und folglich ohne Arbeitsvertrag. Folglich ist dein Austrittsgrund Bestehen der Abschlußprüfung. Sofern du im Unternehmen bleiben willst, benötigst du einen neuen Vertrag - einen Arbeitsvertrag. Zitieren
nextgen Geschrieben 11. Februar 2004 Autor Geschrieben 11. Februar 2004 ja, so hatte ich das auch mal gehört. leider weiß ich mein abschlussdatum noch garnicht (nur den bereich für die mündl. prüfung). nextgen Zitieren
nextgen Geschrieben 21. Juli 2004 Autor Geschrieben 21. Juli 2004 so, dieses thema ist natürlich wieder interessant! nun bin ich fertig mit meiner ausbildung. nun sollte ich doch eigentlich ein neues zeugnis bekommen. also ein abschluss-arbeitszeugnis, oder? ist es sinnvoll einfach nur das zwischenzeugnis etwas umzuschreiben!? wie sieht es bei einer übernahme aus?! ich werde übernommen. muss/soll das rein!? oder tut man so als ob das arbeitsverhältnis einfach vorbei ist!? *wünschen alles gute usw.* nextgen Zitieren
ingh Geschrieben 21. Juli 2004 Geschrieben 21. Juli 2004 nun bin ich fertig mit meiner ausbildung. nun sollte ich doch eigentlich ein neues zeugnis bekommen. also ein abschluss-arbeitszeugnis, oder? Ein Ausbildungszeugnis sollte nun Pflicht sein, und zwar auch auch dann, wenn du übernommen wirst. wie sieht es bei einer übernahme aus?! ich werde übernommen. muss/soll das rein!? oder tut man so als ob das arbeitsverhältnis einfach vorbei ist!? *wünschen alles gute usw.* Eine Übernahme sollte unbedingt mit rein; das zeigt, das man mit dir zufrieden ist, deine Arbeit schätzt und gerne weiter mit dir zusammenarbeiten möchte. Zitieren
nextgen Geschrieben 21. Juli 2004 Autor Geschrieben 21. Juli 2004 naja, was heißt *möchte* sie tuns ja. also in wie weit schreibt man dann, *wir übernehmen herrn... in ein festes arbeitsverhältnis....* o.Ä. nextgen Zitieren
ingh Geschrieben 21. Juli 2004 Geschrieben 21. Juli 2004 Beispiele aus anderen, hier vorgestellten Ausbildungszeugnissen: Nach Ablauf der Ausbildung wurde Frau E. zunächst in ein befristetes Angestelltenverhältnis übernommen und im Fachbereich Informatik eingesetzt. Wir wünschen Ihr viel Freude und Erfolg in Ihrem Beruf. Nach Beendigung seiner Ausbildung haben wir Herrn XXX ab 16.01.2004 als Fachinformatiker in unsere Abteilung EDV/IT-Team übernommen. Für die große Entlastung, die seine Mitarbeit mit sich brachte, bedanken wir uns sehr. Für die Zukunft wünschen wir Herrn XXX alles Gute und weiterhin viel Erfolg für seine weitere Laufbahn in unserem Hause. Im Anschluss daran haben wir Herr ... in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Im ANschluss an seine Ausbildung wird Herr .. als R/3 Basisbetreuer Datenbanken im Bereich Operations unserer Tochtergesellschaft .. GmbH übernommen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen Herrn .. für seine neue Funktion und seinen beruflichen Lebensweg viel Erfolg und persönlich alles Gute. Wir haben Frau XXX im Anschluss an ihre Ausbildung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Such doch einfach mal ein bisschen im Forum Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.