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Geschrieben

auf der Rückseite der Anmeldung steht:

Hinweise auf ... Behinderungen des Prüfungsbewerbers, die für den Prüfungsausschuß von Bedeutung sind:

Meine Frage dazu:

Muss oder kann man das ausfüllen?

Wenn ich das ausfülle, was kann das für Konsequenzen haben?

Und, ähm, warum wollen die sowas wissen?

Geschrieben
Original geschrieben von daredevil

Und, ähm, warum wollen die sowas wissen?

Es gibt z.B. Behinderungen, die sich in der Gestik und/oder Mimik bemerkbar machen. Da auch diese Punkte bewertet werden, sollte man den PA von seinen Behinderungen in Kenntnis setzen, damit kein Punktabzug droht.
Geschrieben
Und was sind das für Umstände?

Vielleicht wäre es am Besten, wenn du bei deiner zuständigen IHK anrufst. Die können dir bestimmt aussagekräftigere Informationen geben. Sie behandeln deine Fragen mit Sicherheit vertraulich und du kannst dein Anliegen direkt abklären.

Geschrieben
Original geschrieben von daredevil

Und was sind das für Umstände?

wir haben einmal für einen legastheniker längere arbeitszeit bekommen und in einem anderem fall eine betreuungsperson in der prüfung. (die logischerweise nicht sprechen oder rumfuchteln durfte).

Geschrieben
Original geschrieben von Sandrin

Vielleicht wäre es am Besten, wenn du bei deiner zuständigen IHK anrufst. Die können dir bestimmt aussagekräftigere Informationen geben. Sie behandeln deine Fragen mit Sicherheit vertraulich und du kannst dein Anliegen direkt abklären.

Das werd ich später auch tun!

Ich will halt nur ned, das der Schuß nach hinten losgeht. Und mit der "Vertraulichkeit" bin ich mir bei der IHK auch nicht sicher!

Geschrieben
Und mit der "Vertraulichkeit" bin ich mir bei der IHK auch nicht sicher!

Sie sind dazu verpflichtet solche Dinge vertraulich zu behandeln. Ich denke nicht, dass du einen Nachteil davon trägst, wenn du dort nachfragst. Ganz im Gegenteil, vielleicht kannst du ja einen Vorteil für dich "heraushandeln".

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