alesko Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Hallo Leute, Ich mache eine Ausbildung als FIAE und bin bereits im 3. Lehrjahr. Ich bin in einem 1-Mann Betrieb und bekomme mein Gehalt manchmal verspätet. Nun ist es soweit, daß bereits 2 gehälter fehlen und der Chef verspricht immer wieder daß ich es bekomme (aber nichts). Ich habe mit einem anderem Betrieb gesprochen und die wollen mich übernehmen um die Ausbildung bei ihnen fertig zu machen. Daher würde ich gerne den Betrieb wechseln! Was denkt ihr? Wie kann sowas am besten Angehen? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tronsam Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Hi Alesko! Wie ist denn das Verhältnis zu Deinem Vorgesetzten? Es kann auf gar keinen Fall angehen, das Gehaltszahlungen ausbleiben und er macht nur leere Versprechungen! Ich würde um ein Gespräch bitten, in dem Du Deine Ansichten erklärst. Es ist immer besser mit jemanden zu reden, als stillschweigend von seinem Recht gebrauch zu machen! Was ich mir persönlich nicht vorstellen, das er die Gehaltszahlungen unbeabsichtigt vergessen hat. Vielleicht ist eure momentane Auftragslage nicht dem entsprechend!? Das ist halt der größte Nachteil von kleinen Betrieben. Sie sind sehr auf die regelmäßige Zahlung der Kunden angewiesen. Willst Du auf jeden Fall Deine Ausbildungsstelle wechseln? Was würdest Du machen, wenn Dein Chef dich noch um einen gewissen Zeitraum um Aufschub bittet? mfg tronsam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Racker Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Moin moin, sollte kein Problem sein. Setze Deinem Chef schriftlich eine angemessene Frist (2 Wochen sollten gut sein). Das am besten per Einschreiben - Rückschein. Wenn Du bist dahin kein Geld bekommen hast, kannst Du fristlos kündigen. Andersherum ist es ja auch so, wenn Du nicht arbeitest kann er Dich ja auch rausschmeissen. Beides ist primärer Vertragsbestandteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Original geschrieben von alesko Wie kann sowas am besten Angehen? Im Berufsbildungsgesetz ist der Zeitpunkt, bis wann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss, festgelegt (spätestens am letzten Arbeitstag des Monats). Eine Verspätung, bzw. Nichtzahlung bedeutet, du kannst aus wichtigem Grund kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 zusätzlich solltest Du wegen dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs mal mit der zuständigen IHK in Verbindung treten. ggf. Ist auch ein Rechtsanwalt nützlich, falls Dein Arbeitgeber nicht bereit ist den ausstehenden Lohn innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alesko Geschrieben 13. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Danke Leute Ich werde wohl auf jeden Fall wechseln. Der andere Betrieb hat sogar 5 Mitarbeiter (fünf!!!). Im jetzigen Laden verrotte ich allmählich. Den ganzen Tag blöde Anpassungen für ein 12 Jahre altes Warenwirtschaftssystem. Soll ich noch auf die 3 Gehälter warten die am Ende Februar kommen sollen oder wie? Das sind immerhin 1500 EUR. Die versauf' ich lieber! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 13. Februar 2004 Teilen Geschrieben 13. Februar 2004 Original geschrieben von alesko Soll ich noch auf die 3 Gehälter warten die am Ende Februar kommen sollen oder wie? Nicht abwarten, sofort reagieren. Schreiben (per Einschreiben/Rueckschein verschicken) mit Zahlungsfrist aufsetzen. Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz §10 (Verguetungsanspruch) und §11 (Bemessung und Faelligkeit der Zahlung). Gehe vorsichtshalber jetzt zum Arbeitsamt und hole Dir einen Antrag auf Insolvenzgeld. Den Antrag musst Du nicht zwingend abgeben. Wichtig ist das Antragsdatum falls Du diese Leistung in Anspruch nehmen musst. Diesen Antrag gibst Du erst ab, wenn Deine Frist verstrichen, aber noch kein Geld gezahlt worden ist. Insolvenzgeld gibt es nur fuer die letzten drei fehlenden Gehaelter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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