Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hallo zusammen, mache gerade eine Ausbildung zum FI-AE und werde diesen Sommer fertig sein. Eigentlich habe ich vor danach auf der technischen Oberschule mein Abi nachzuholen, da ich bisher nur mittlere Reife habe. Bin auf der TO schon angemeldet. Nun hab ich aber Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen, dass ich Ende März zur Musterung geladen bin, was wohl höchtswahrscheinlich bedeutet, dass ich nach meiner Ausbildung eingezogen werden soll. Und jetzt die Frage an euch: Wie verhalt ich mich am besten, wenn ich trotzdem auf die TO möchte? Kann ich mich für 2 Jahre zurückstellen lassen? Sollte ich mal im KWEA anrufen, oder bis zur Musterung warten? Schreibt mal bitte was ihr wisst. Danke schon mal im Voraus. Gruß Abex00 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hallo, ich würde beim KWEA mal anrufen und fragen wie die Chancen für eine Rückstellung sind bzw. ob es möglich ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hallo, du solltest nichts überstürzen, da sich erst nach der Musterung herausstellt welche T du hast und ob du überhaupt "gebraucht" wirst. Wenn du einige Zeit später dann deinen Bescheid bekommst, kannst du deine Sache mit der TO klären. Ich habe nun schon zwei Bekannte, die trotz guter Stufe nicht mehr eingezogen wurden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hmm, also wie es z.Zt. mit Rückstellungen aussieht weiß ich nicht. Aber ich vermute mal, das es nicht geht. Wenn Du erstmal gemustert bist, wollen die Dich auch generell schnell haben. Viel Glück trotzdem. Vielleicht würde Dir aber auch eine Karriere bei der Bundeswehr zusagen? Die bieten doch auch schon viele Sachen an, auch bei denen Du Dein Abi nachholen kannst. Melde Dich am besten Mal beim KWEA beim dortigen Wehrdienstberater. P.S. das sagt Dir ein ehemaliger Wehrdienstverweigerer und Zivildienstleistender.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hi danke erst mal für die bisherigen Antworten. Zum Thema "nichts überstürzen": Kann ich denn nach der Musterung immernoch eine Zurückstellung beantragen, für den Fall, dass ich als tauglich befunden werde? Ist es denn dann nicht schon zu spät? Nach der Musterung wird man dann doch bald eingezogen. Wenn die mich dann zurückstellen würden, dann müssten se mich ja in 2 jahren wieder mustern. Gruß Abex00 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Also zu den Musterungen ist nur das zu sagen, das die mich innerhalb meines Studiums auch JEDES Jahr gemustert haben. Wie oft ich also insgesamt da war, kann ich nicht sagen. Aber es war immer sehr lustig. Für die Zurückstellung brauchst Du schon einen wichtigen Grund, glaube nicht das sie den Wunsch anerkennen, das Du Dein Abi nachmachen willst. Das könntest Du deren Meinung bestimmt auch noch nach dem Grundwehrdienst. Sind halt nen komisches Volk, die Leute im Tarnfleck-Look. Wann ist Deine Musterung? Vergess die kurze Sporthose nicht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Natürlich kannst du dich vorher erkundigen, wie du dich verhalten sollst, hinsichtlich deines Vorhabens, vielleicht lässt ja jemand einen Tipp ab... Trotz alle dem bleibt dir die normale Prozedur wahrscheinlich nicht erspart und so bekommst du nach deiner Musterung ihrgentwann deinen Bescheid, auf diesen du dann reagieren kannst. Ich kann natürlich nur für das sprechen, was ich persönlich mitbekommen habe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Hi danke erst mal für die bisherigen Antworten. Zum Thema "nichts überstürzen": Kann ich denn nach der Musterung immernoch eine Zurückstellung beantragen, für den Fall, dass ich als tauglich befunden werde? Ist es denn dann nicht schon zu spät? Nach der Musterung wird man dann doch bald eingezogen. Wenn die mich dann zurückstellen würden, dann müssten se mich ja in 2 jahren wieder mustern. Gruß Abex00 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 ups, da is wohl was schief gelaufen. sorry... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Also für den Fall das Du doch nicht drum rum kommst, würde ich gleich bei der ersten Musterung sagen, das Du verweigern möchtest. Niemals mit dem Gedanken sympathisieren, das Du zur Bundeswehr willst. Aber vielleicht willst Du das ja. Warte erstmal ab und übe schon mal Kniebeugen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Also kann ich praktisch erst mal zur Musterung gehen, so tun als wärs mir egal, wenns jeden Moment los geht und erst wenn wirklich der Bescheid kommt noch mal schauen, ob man mich zurückstellen kann. Also kanns auch sein, dass gar kein Bescheid kommt? Noch mal was anderes: Wie sieht das dann mit Kriegsdienstverweigerung (Also Zivildienst) aus? Kann ich dass auch erst entscheiden, wenn der Bescheid da is? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Ja, geh erstmal hin zur Musterung. Dort kannst Du auch schon sagen, das Du gerne den "Dienst an der Waffe" verweigern möchtest. Ansonsten musst Du recht zeitig nach Deinem Einberufungsbescheid, der kommt meist ca. 3 Monate vor dem Termin, Deinen Antrag auf Wehrdienstverweigerung beim Bundesamt für Zivildienst stellen ( wenn ich mich noch dunkel dran erinnere). Google doch einfach mal wegen der Verweigerung, ansonsten kann ich Dir auch mit meinem Verweigerungsschreiben gerne weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Wie ist das eigentlich, wenn man verweigert? Ist dann immernoch das KWEA für einen zuständig? Kann man beim Zivi genau so hoffen, dass man nicht "eingezogen" wird, wie beim Wehrdienst? Oder kann man sagen, wenn ich verweiger, dann muss ich auch auf jeden Fall nach meiner Ausbildung ran? Eben dann mit Zivildienst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Wenn Du verweigern möchtest, sprich dann Deine Verweigerung geschrieben hast, schickst Du das an das Bundesamt für Zivildienst. Die prüfen das dann und übersenden Dir dann ob Du verweigern darfst oder nicht. In 99 % der Fälle klappt das sicherlich auch. Dann begibst Du Dich auf die Suche nach einer Zivildienststelle in Deiner Nähe. Aber den Wisch vom BAfZD brauchst Du dafür !! Wenn Du eine Stelle gefunden hast, schicken die dann Deine Unterlagen wieder ans BAfZD. Danach bekommst Du dann die Einberufung zum Zivildienst. Kannst Du aber auch alles hier nachlesen : www.zivildienst.de Viel Erfolg ! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Uppss...lese gerade das man die Verweigerung dem Kreiswehrersatzamt zusenden muss. Das war meiner Meinung mal anders. Aber ist auch schon ne Weile her bei mir... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Ja, aber die Sache ist doch: Wenn ich verweiger lässt mich das KWEA erst mal in Ruhe. Was passiert wenn ich dann einfach nichts mach. Wer meldet sich denn bei mir und sagt "Du musst dir jetzt ne Zivi-Stelle suchen und ab nem betsimmten Zeitpunkt Zivildienst machen". Oder darf ich mir selbst raussuchen, wann ich das machen will? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Ok, frage hat sich erledigt. Ich schau mir en bisschen deinen Link an :-) Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Ja les mal die Seiten vom Bundesamt. Da wirst Du auf jeden Fall geholfen.... Und ich würde ich auch schon im Vorfeld auf Suche nach einer Zivistelle machen. Die besten sind relativ schnell besetzt, z.B. "Essen auf Rädern" oder so. Also, Gelbe Seiten raus und telefonieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 23. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Also so wie ich das sehe, ist es egal ob ich verweiger, oder nicht. Es droht jedes mal eine Einberufen entweder zum Wehrdienst, oder zum Zivildienst. Ein Recht auf eine Zurückstellung hab ich wohl bei keinem von beidem. Da stellen sich folgende Fragen: - Kann man vielleicht mit den Leuten von dem jeweiligen Amt reden, ob man doch eine Zurückstellung bekommt? Bei welcher Möglichkeit hätte man dann wohl bessere Chancen? - Bei welcher Möglichkeit ist die Chance auf eine Einberufung geringer? - Und in wie Fern wirkt sich eine Verweigerung vor der Musterung auf die Laune der Leute aus, die die Tauglichkeit einschätzen sollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Nein. So wie Du es jetzt verstanden hast, ist es falsch. Du bekommst als erstes Deine Musterung. Nach der Musterung dann Deine Einberufung zum Wehrdienst. Diese Einberufung kannst Du nur umgehen, wenn Du vorher Deinen Verweigerungsantrag beim KWEA einreichst. Dann bekommst Du irgendwann Deine Einberufung zum Zivildienst, diesmal vom Bundesamt für Zivildienst. Im Vorfeld ist die erste Anlaufstelle zwecks Zurückstellung die Wehrdienstberater vom KWEA. Ich gebe Dir hier nicht den Tipp zum Arzt zu gehen und Dich wehrdiensttauglich schreiben zu lassen. In dem Falle würde beides für Dich wegfallen ! Geh doch erstmal zur Musterung. Vielleicht wirst Du schlechter als T3 gemustert, dann musst Du sowieso nicht hin. Jetzt alles klar? P.S. Die Tauglichkeit stellen Ärzte fest, die bekommen nicht mit ob Du verweigern willst oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 ausserdem muß man ned unbedingt bald nach der Musterung eingezogen werden. Bei mir war das etliche Jahre erst später. Ist aber auch bei mir schon lange her Aber nachdem sie ja eh nimmer so viele brauchen, wird es sich sicherlich auch hinziehn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 23. Februar 2004 Teilen Geschrieben 23. Februar 2004 Original geschrieben von Fuldaer_Bub Hmm, also wie es z.Zt. mit Rückstellungen aussieht weiß ich nicht. Aber ich vermute mal, das es nicht geht. Wenn Du erstmal gemustert bist, wollen die Dich auch generell schnell haben. Nein. Die Zeiten, in denen schnell gezogen wurde, sind vorbei. Vorrangig werden mittlerweile die gezogen, die auch Interesse an der BW haben (und auch Interesse, länger zu bleiben). Ich selbst wurde im letzten Jahr (Juli) T2 gemustert, habe einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung im KWEA unterschrieben, weil ich keine Lust auf die EUF hatte und nachher keinerlei Unterlagen ans Bundesamt für Zivildienst geschickt, da der Wehrdienstberater meinte, dann würde der Antrag automatisch abgelehnt werden. Auf die Ablehnung warte ich immer noch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 24. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2004 Guten Morgen zusammen, hab mal gehört, dass für die Leuten die die Musterung durchführen auf den Listen makiert is, wer verweigert um diese dann eher als tauglich einzustufen. Deshalb möchte ich meine Chancen auf T3 mit einer zu frühen Verweigerung nicht verspielen. Es langt doch auch noch, nach der Musterung zu Verweigern, falls man T2 oder besser eingestuft wurde, oder? Und wenn das so is, dann noch mal die Frage: Wenn ich dann verweiger und somit für Zivildienst in Frage komme, muss ich den dann sofort ableisten? Gruß Abex00. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 24. Februar 2004 Teilen Geschrieben 24. Februar 2004 Original geschrieben von Abex00 Guten Morgen zusammen, hab mal gehört, dass für die Leuten die die Musterung durchführen auf den Listen makiert is, wer verweigert um diese dann eher als tauglich einzustufen. Wer sagt den sowas ?? Würde mich doch sehr stark wundern, wenn es wirklich so wäre. So wie ich mich erinnere, wirst Du erstmal untersucht und danach gibt es so eine Art Gespräch beim Wehrdienstberater. Dort kannst Du dann bekannt geben, ob Du zu deren Verein willst oder nicht.:cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abex00 Geschrieben 24. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2004 Also wird zuerst die Tauglichkeitsstufe festgestellt und nur wenn man überhaupt noch in Frage kommt, wird man gefragt, ob man Verweigern möchte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.