Quoth Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Eine kleine Frage - kann man bei der Zwischenprüfung das Handbuch die ganzen 2 Stunden lang benutzen, oder muss man das zwischenrein (für WiSo) wieder wegstecken? :confused: Oh noch ne Frage: Sind das eigentlich 2 Bögen bei der ZP? Einer für WiSo und einer für den Rest, oder wie läuft das denn eigentlich genau ab? :confused: Zitieren
SaPaul Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von Quoth Eine kleine Frage - kann man bei der Zwischenprüfung das Handbuch die ganzen 2 Stunden lang benutzen, oder muss man das zwischenrein (für WiSo) wieder wegstecken? :confused: Wir durften das Buch die ganze Zeit benutzen (IHK Dortmund, ZP 2002) Sind das eigentlich 2 Bögen bei der ZP? Einer für WiSo und einer für den Rest, oder wie läuft das denn eigentlich genau ab? :confused: Bei uns war es ein Bogen mit gebundenen Aufgaben (also zum Ankreuzen). Zitieren
Umbratus Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Es ist ein Fragebogen und du darfst die IT-Bibel für alle Fragen verwenden. Zumindest war das bei mir so. Zitieren
CyberDemon Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Wir durften bei der ZP kein Buch benutzen. Die Prüfung war in mehrere Teilebereiche gegliedert. - Betriebssysteme - Netzwerke - Datenschutz - Programmierung - WISO Muss aber dazu sagen, dass die Prüfung nicht vor der IHK sondern Institutsintern absolviert wurde. Zitieren
Quoth Geschrieben 25. Februar 2004 Autor Geschrieben 25. Februar 2004 na dann wirds bei mir in Weiden (IHK Regensburg) hoffentlich nicht anders sein *freu* :marine (<- doing the happy-dance) Juliane Zitieren
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Wir durften damals auch das IT-Handbuch oder Tabellenbuch benutzen. Allerdings war die Zeit so knapp bemessen, dass man gar keine Zeit zum nachschlagen hatte. Wenn du das Handbuch verwenden willst, solltest du schon vorher öfter damit gearbeitet haben, damit du weißt wo du was findest. Und - falls erlaubt - solltest du dir noch Postits reinmachen, dann findest du alles etwas schneller. Zitieren
The_red_one Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Hallo! Hab letztes Jahr in Regensburg die Zwischprüfung gemacht. Es gibt wie in ganz Deutschland (BAWÜ ist immer eine Ausnahme) einen Prüfungsbogen mit MultipleCoice-Aufgaben, der zwar von den Aufgaben her grob nach Thema gegliedert ist, aber an einem Stück ohne Unterscheidung geschrieben wird. Das IT-Handbuch ist überall zugelassen (alle IHKs ausser BAWÜ). In Regensburg muss das Buch im Orginalzustand, maximal mit Post-Its versehen sein. Andere IHKs erlauben reinschrieben, -kleben und -heften. Bei uns geht das ned. Stift,Taschenrechner, Perso, Einladung, Hirn... dann hast du allles was du brauchst! Ruhig bleiben, das geht zwar nach alles nach Vorschift, aber doch lässig über die Bühne. Zeit hast du mehr als genug. Also bloss ned hetzen. Viel Erfolg! Zitieren
Manitu71 Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 IHK München --> Tabellenbuch erlaubt, bei WISO aber ned. Den Ratschlag von Sandrin würd ich dir auch vorschlagen Zitieren
The_red_one Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Leute, sie schreibt Z w i s c h e n Prüfung. Die Zeit reicht aus und wie in Gottesnamen konnte man bei euch für WISO das Buch verbieten??? Die Fragen waren doch alle auf einem Bogen und es gab keine getrennte Bearbeitungszeit. Zitieren
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von The_red_one Leute, sie schreibt Z w i s c h e n Prüfung. Die Zeit reicht aus Reicht sie nicht unbedingt. Wie gesagt in meiner Zwischenprüfung (das ist allerdings schon 4 Jahre her) reichte die Zeit nicht aus noch großartig im Buch herumzusuchen. Zitieren
Anwendungsentwickler Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 sowas steht immer auf der vorderseite jeder ZP drauf. Habe es auch net so genau durchgelesen wir sidn direkt zum Prüfer (Aufpasser) hin udn haben gefragt ob wir es benützen dürfen dann sagt der depp nein auf keinen fall ca 30min vor schluss hat einer anderer sein buch oben gehabt udn der prüfer sagte es sei net erlaubt dann der typ doch steht doch da drauf und dann sagte der typ ups und kam zu uns her und sagte ih rdürft es doch benutzen sei unser problem das wir net nachlesen. tzzz also wenn ein prüfer sagt ich darfs net benutzen mache ich das auch egal was irgendwo dransteht BW IHK Reutlingen Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von Quoth kann man bei der Zwischenprüfung das Handbuch die ganzen 2 Stunden lang benutzen, oder muss man das zwischenrein (für WiSo) wieder wegstecken? Hier mal die relevanten Texte dazu: - - - - - elektronische Falzkante - - - - - - IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 bäh Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ry-to - - - - - elektronische Falzkante - - - - - - Das heißt: Auch in der ZP darf das Tabellenbuch für WiSo nicht benutzt werden. Daran ändert auch die (merkwürdige) Praxis einiger IHKn nix. gruß, timmi Zitieren
The_red_one Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von timmi-bonn Hier mal die relevanten Texte dazu: Das heißt: Auch in der ZP darf das Tabellenbuch für WiSo nicht benutzt werden. Daran ändert auch die (merkwürdige) Praxis einiger IHKn nix. gruß, timmi Wo steht das genau? Ich kanns aus deinen Quellen ned rauslesen. Zitieren
api Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von timmi-bonn Das heißt: Auch in der ZP darf das Tabellenbuch für WiSo nicht benutzt werden. Daran ändert auch die (merkwürdige) Praxis einiger IHKn nix. gruß, timmi das ist doch wohl käse. in der zp gibt es keinen zeitlich/organisatorisch abgetrennten wiso teil. der teil 4 (wiso) ist teil des einen prüfungsbogens. also ist es überhaupt nicht zu kontrolieren, daher ist auch sinnvoll es erst mal zu verbieten. ausserdem ist nirgendwo vermerkt dass das gummibuch für den wisoteil der zp nicht benutzt werden darf. falsche schlussfolgerung aus der analogie. Zitieren
api Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 nicht sinnvoll soll es heissen. danke. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von api das ist doch wohl käse. in der zp gibt es keinen zeitlich/organisatorisch abgetrennten wiso teil. der teil 4 (wiso) ist teil des einen prüfungsbogens. also ist es überhaupt nicht zu kontrolieren, daher ist auch sinnvoll es erst mal zu verbieten. ausserdem ist nirgendwo vermerkt dass das gummibuch für den wisoteil der zp nicht benutzt werden darf. falsche schlussfolgerung aus der analogie. Tschulligung! Genau so wurde es zentral beschlossen und verkündet. Daran haben sich halt alle IHKn (außer BaWü?) zu halten. Wie das durchführbar sein soll, das weiß ich allerdings auch nicht. Btw., der Analogieschluß ist zulässig. Ich halte den "Gesetzestext" für unzulänglich formuliert. ... Und die Durchführungs-Praxis diesem Text nicht gerecht werdend. Und damit kommen wir halt immer mehr zu lokalen Interpretationen und ihren verunsichernden Auswirkungen auf die Prüflinge. gruß, timmi Zitieren
api Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 info:bw hat die identische zwischenprüfung. 10. Für die prüfung ist ein tabellenbuch als hilfsmittel zugelassen(deckblatt der aka-zp h 2003) niemand stellt in abrede dass irgendwas beschlossen wurde, aber du bist der einzige, den ich kenne, der es in bezug auf die zp so auslegt. kammer münchen + passau : tabellenbuch für die gesamte prüfung. ich glaube du bist der lokale einzelgänger und nicht alle anderen. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von api niemand stellt in abrede dass irgendwas beschlossen wurde, aber du bist der einzige, den ich kenne, der es in bezug auf die zp so auslegt. [...] ich glaube du bist der lokale einzelgänger und nicht alle anderen. Ich behaupte ja nicht, daß diese Bestimmung sinnvoll oder gar praktikabel ist. Aber sie existiert nunmal. Und deshalb birgt das Sich-darauf-verlassen, daß das Tabellenbuch in der ZP immer und überall angewendet werden darf, gewisse Gefahren. gruß, timmi (der "lokale Einzelgänger") Zitieren
api Geschrieben 25. Februar 2004 Geschrieben 25. Februar 2004 immer noch käse. deine schlussfolgerung ist falsch. die analogie bezieht sich im allgemeinen auf den einsatz des tabellenbuches nicht im speziellen auf wiso. sei's drum - es benutzt ja doch jeder auch im wiso-teil der zp. Zitieren
Däni Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 Hi zusammen, ich kann euch nur eins raten...schreibt eurer IHK eine Mail und fragt, ob ihr das Tabellenbuch verwenden dürft. Bei mir (München) stand auf der Einladung nichts davon. Die IHK hat mir aber per Mail bestätigt, dass wir es verwenden dürfen. Und jetzt der Hammer: Bei der Zwischenprüfung wurde uns gesagt, es sind KEINE Hilfsmittel zugelassen und basta. Die Mail von der IHK, die ich extra ausgedruckt hatte hat leider auch nicht geholfen. Aber, auf der Vorderseite der Zwischenprüfung stand das Tabellenbuch als zugelassen. Gott sei Dank hat einer von uns das genau durchgelesen in dem Stress, dann durften wir es doch benutzen...wenn auch sehr wiederwillig. Viel Glück dabei und nimms locker, erstens ist die ZP eigentlich eh egal und zweitens sind die gar nicht so schwer wie sie auf den ersten Blick vielleicht wirken ! Däni Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 Original geschrieben von api immer noch käse. deine schlussfolgerung ist falsch. die analogie bezieht sich im allgemeinen auf den einsatz des tabellenbuches nicht im speziellen auf wiso. Das ist bei Analogieschlüssen häufig der Fall, daß die unterschiedlich interpretiert werden. Es ist hier wohl müßig, das weiter zu verfolgen. Außerdem finde ich es bedenklich, eventuelle Gefahrenpunkte einfach so pauschal wegzubügeln, als könnten sie nie und nimmer auftreten. Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit sind zwei unterschiedliche Dinge. gruß, timmi (der gerne Käse ißt) PS: Groß- / Kleinschreibung würde den Lesefluß erleichtern. Zitieren
-TB-Lucky Geschrieben 1. März 2004 Geschrieben 1. März 2004 Original geschrieben von Däni Gott sei Dank hat einer von uns das genau durchgelesen in dem Stress, dann durften wir es doch benutzen...wenn auch sehr wiederwillig. Wie? Ihr habt alle die Briefe der IHK nicht gelesen, oder wie muss man das verstehen? Björn :confused: Zitieren
Sandrin Geschrieben 1. März 2004 Geschrieben 1. März 2004 @[TB]Lucky Lies nochmal genau den Beitrag von Däni, dann erledigt sich deine Frage von selbst. Zitieren
-TB-Lucky Geschrieben 1. März 2004 Geschrieben 1. März 2004 ups, sorry verlesen... *rot wird* Björn Zitieren
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