lpd Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Ein Fallbeispiel aus meinem Umfeld. Ein Mitarbeiter einer Firma im Aussendienst (Baugewerbe) arbeitet 10 Stunden jeden Tag, und das seit 25 Jahren. Er arbeitet diese 10 Stunden ohne große Pausen durch und führt darüber exakt Buch, zwecks Stundenabrechnung. Nun verlangt die Firma in einem Rundschreiben, dass alle Mitarbeiter der Firma künftig 25 Minuten Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause einzuhalten haben. Der Mitarbeiter bekundet offen, dass er sich nicht daran halten wird, weil er keine 11 Stunden jeden Tag arbeiten will. Er führt weiter Buch, so wie er es seit 25 Jahren macht. Bei der nächsten Gehaltsabrechnung stellt er fest, dass die Firma ihm für jeden Arbeitstag genau 1 Stunde & 10 Minuten von seiner angegebenen Arbeitszeit abgezogen hat, obwohl aus dem Stundenbuch eindeutig hervorgeht, dass dieser Mitarbeiter die Pausen weiterhin durchgearbeitet hat. Der Mitarbeiter will das natürlich nicht hinnehmen, da ihm so 35 Euro Brutto pro Stunde verwehrt werden, die er ja gearbeitet hat. Wie würde ein Prozess vor einem Arbeitsgericht wohl ausgehen, bzw. wer verhält sich hier inwiefern rechtswidrig ? (Ich denke, ich kenne die Antwort. Ich brauche nur eine unabhängige Bestätigung, bevor ich´s dem Mitarbeiter dieser Firma sage) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nachtgeist Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 AFAIK muss er vom Gesetz her Pause machen. Ab 6 Stunden mind. 30 Minuten (oder warens 45?). Es ist auch bei einigen Firmen ueblich das diese Pause automatisch abgezogen wird und wer sie nicht macht hat eben Pech gehabt. Allerdings duerfte er IIRC auch nicht jeden Tag 10 Stunden arbeiten. Arbeitszeiten ueber 8 Stunden pro Tag sollten die Ausnahme sein. Aber ob das auch fuer die Baubranche gilt? Sollte doch ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Gesetzlich vorgeschriebene Pausen gibt es auch im Baugewerbe. Wenn dann noch eine Betriebsbestimmung dazu kommt, dass während der AZ zwei Pausen z umachen sind, dann sind ab sofort zwie Pausen zu machen. Vorschlag zur Güte: Ist der AN seit 25 Jahren im selben Betrieb, soll er mit der PA eine Vereinbarung treffen, dass er bei Nichteinhaltung der Pausenzeit an das Ende des Tages plus 1 Stunde 10 Minuten anhängt. Geht aber wegen der gesetzlichen Regelung nur mündlich und auf Kulanz. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von Nachtgeist AFAIK muss er vom Gesetz her Pause machen. Ab 6 Stunden mind. 30 Minuten (oder warens 45?). § 4 ArbZG Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Aber ob das auch fuer die Baubranche gilt? Irrelevant, da ein Tarifvertrag nicht schlechter sein darf, als das Gesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Richtig, der Mitarbeiter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Pausen einzuhalten (auch, wenn er das noch nicht einsehen will). Die Kernfrage ist aber : Was darf, bzw. muss der Betrieb tun, wenn er sich nicht daran hält ? Darf der Betrieb die Pausen einfach von den Arbeitszeiten abziehen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von lpd Richtig, der Mitarbeiter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Pausen einzuhalten (auch, wenn er das noch nicht einsehen will). Die Kernfrage ist aber : Was darf, bzw. muss der Betrieb tun, wenn er sich nicht daran hält ? Darf der Betrieb die Pausen einfach von den Arbeitszeiten abziehen ? AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von Darth_Zeus AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht. So argumentiert die Firma. Aber : Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsrecht (und damit auch die Pausenpflicht) eingehalten wird. Daraus schließe ich (Achtung, lpd´sche Interpretation), dass die Firma dem Mitarbeiter die Zeit nicht einfach (nämlich stillschweigend) abziehen darf, denn sie weiß ja, dass der Mitarbeiter arbeitet. Sie ist meiner Auffassung nach verpflichtet, den Mitarbeiter abzumahnen und ihm in dieser Abmahnung mitzuteilen, dass sie die Zeit künftig abziehen wird, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nicht einhält, oder ihm im schlimmsten Fall einfach zu kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BaybeeK Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Es ist in vielen Firmen so, dass die vorgeschriebene/im Vertrag stehende Pausenzeit einfach abgezogen wird, auch wenn man in der Zeit durcharbeitet. Auch aus dem Grund, weil der Arbeitgeber Probleme bekommen kann. Bei Stech-Uhren oder Zeitkarten funktioniert das sogar automatisch. Hat man die Pause nicht angetreten wird eine halbe Stunde abgezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht. Genau so ist es. Leider kann ich hier keine Quelle liefern, da ich keine schriftlichen Infos vorliegen habe. Letzens habe ich aber eine Radiosendung gehört, in der es genau um dieses Thema ging. Dort wurde der Satz fast wortwörtlich so gesagt, wie er oben steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 dem kann ich nur zustimmen. der Arbeitnehmer hat anrecht auf eine pause und der Arbeitgeber muss sie ihm gewähren. wenn er sie nicht nimmt muss der arbeitgeber ihn irgendwie dazu bewegen, aber einfach so die stunden net zu bezahlen ist IMHO auch nciht richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 so mal hier die antwort von nem anwalt: ---- Schwierig zu beurteilen, ohne die Arbeitsverträge zu kennen. Also zunächst mal hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Direktionsrecht, was - kurz gesagt - heißt, daß er die Ausformung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von Treu und Glauben bestimmen darf. Insofern kann er auch sagen, wieviel Pausen einzulegen sind. Er kann sogar gezwungen sein, Pausen festzulegen, weil er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat. An dem Fall ist aber einiges merkwürdig. Zunächst mal die Arbeitszeit. Sie beträgt grundsätzlich 40 Stunden/Woche. Da komme ich bei 10 Stunden/Tag locker drüber. Sofern der Tarifvertrag für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt wurde (müßte ich nachgucken), bindet er beide Seiten. Darin ist aber eine niedrigere Arbeitszeit festgelegt. Aber ich glaube, das würde jetzt erstmal zu weit gehen. Wenn der Arbeitnehmer die 10 Stunden/Tag ohne Pause erbracht hat, steht ihm grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu. Der Arbeitgeber kann ihn allerdings abmahnen, weil er sich nicht an die Anweisungen hält. Sofern er dann weiter arbeitet, ohne Pausen einzulegen, kann das ohne Probleme zur Kündigung führen. Das ändert allerdings nichts daran, daß für die gearbeiteten Zeiten das Geld zu zahlen ist. Der Anspruch geht nicht dadurch unter, daß er die Anweisungen nicht befolgt hat. Problematisch wird es nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bestreitet. Ein von dem Arbeitnehmer selbst geführtes Arbeitsbuch reicht als Beweis nicht. Er würde - Prozeß angenommen - Zeugen dafür brauchen, die bestätigen, daß er zumindest gewöhnlich keine Pausen einlegt. Einfacher wäre noch, das Arbeitsbuch jeweils von einem Zeugen unterschreiben zu lassen. ---- Hat das geholfen ? LG Mel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 25. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von sissle Hat das geholfen ? Voll und ganz. Das bestätigt mir, dass der Mitarbeiter ein Recht auf das Entgelt hat und ihm die Pausen nicht stillschweigend abgezogen werden dürfen, genau wie ich es mir gedacht habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 schoen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freddykr Geschrieben 27. Februar 2004 Teilen Geschrieben 27. Februar 2004 Wenn ich das allerdings richtig interpretiere, sollte er sich in Zukunft an die Pausenzeiten halten (wenn er noch einmal explizit von seinem Chef darauf hingewiesen wird), sonst riskiert er ne Abmahnung und später die Kündigung. korrekt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 27. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von freddykr Wenn ich das allerdings richtig interpretiere, sollte er sich in Zukunft an die Pausenzeiten halten (wenn er noch einmal explizit von seinem Chef darauf hingewiesen wird), sonst riskiert er ne Abmahnung und später die Kündigung. korrekt? Ganz genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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