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Geschrieben

Ein Fallbeispiel aus meinem Umfeld.

Ein Mitarbeiter einer Firma im Aussendienst (Baugewerbe) arbeitet 10 Stunden jeden Tag, und das seit 25 Jahren. Er arbeitet diese 10 Stunden ohne große Pausen durch und führt darüber exakt Buch, zwecks Stundenabrechnung. Nun verlangt die Firma in einem Rundschreiben, dass alle Mitarbeiter der Firma künftig 25 Minuten Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause einzuhalten haben.

Der Mitarbeiter bekundet offen, dass er sich nicht daran halten wird, weil er keine 11 Stunden jeden Tag arbeiten will. Er führt weiter Buch, so wie er es seit 25 Jahren macht. Bei der nächsten Gehaltsabrechnung stellt er fest, dass die Firma ihm für jeden Arbeitstag genau 1 Stunde & 10 Minuten von seiner angegebenen Arbeitszeit abgezogen hat, obwohl aus dem Stundenbuch eindeutig hervorgeht, dass dieser Mitarbeiter die Pausen weiterhin durchgearbeitet hat.

Der Mitarbeiter will das natürlich nicht hinnehmen, da ihm so 35 Euro Brutto pro Stunde verwehrt werden, die er ja gearbeitet hat. Wie würde ein Prozess vor einem Arbeitsgericht wohl ausgehen, bzw. wer verhält sich hier inwiefern rechtswidrig ?

(Ich denke, ich kenne die Antwort. Ich brauche nur eine unabhängige Bestätigung, bevor ich´s dem Mitarbeiter dieser Firma sage)

Geschrieben

AFAIK muss er vom Gesetz her Pause machen. Ab 6 Stunden mind. 30 Minuten (oder warens 45?).

Es ist auch bei einigen Firmen ueblich das diese Pause automatisch abgezogen wird und wer sie nicht macht hat eben Pech gehabt.

Allerdings duerfte er IIRC auch nicht jeden Tag 10 Stunden arbeiten. Arbeitszeiten ueber 8 Stunden pro Tag sollten die Ausnahme sein.

Aber ob das auch fuer die Baubranche gilt? Sollte doch ...

Geschrieben

Gesetzlich vorgeschriebene Pausen gibt es auch im Baugewerbe.

Wenn dann noch eine Betriebsbestimmung dazu kommt, dass während der AZ zwei Pausen z umachen sind, dann sind ab sofort zwie Pausen zu machen.

Vorschlag zur Güte:

Ist der AN seit 25 Jahren im selben Betrieb, soll er mit der PA eine Vereinbarung treffen, dass er bei Nichteinhaltung der Pausenzeit an das Ende des Tages plus 1 Stunde 10 Minuten anhängt. Geht aber wegen der gesetzlichen Regelung nur mündlich und auf Kulanz.

D_Z

Geschrieben
Original geschrieben von Nachtgeist

AFAIK muss er vom Gesetz her Pause machen. Ab 6 Stunden mind. 30 Minuten (oder warens 45?).

§ 4 ArbZG Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Aber ob das auch fuer die Baubranche gilt?

Irrelevant, da ein Tarifvertrag nicht schlechter sein darf, als das Gesetz.

Geschrieben

Richtig, der Mitarbeiter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Pausen einzuhalten (auch, wenn er das noch nicht einsehen will). Die Kernfrage ist aber : Was darf, bzw. muss der Betrieb tun, wenn er sich nicht daran hält ? Darf der Betrieb die Pausen einfach von den Arbeitszeiten abziehen ?

Geschrieben
Original geschrieben von lpd

Richtig, der Mitarbeiter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Pausen einzuhalten (auch, wenn er das noch nicht einsehen will). Die Kernfrage ist aber : Was darf, bzw. muss der Betrieb tun, wenn er sich nicht daran hält ? Darf der Betrieb die Pausen einfach von den Arbeitszeiten abziehen ?

AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht.

Geschrieben
Original geschrieben von Darth_Zeus

AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht.

So argumentiert die Firma.

Aber : Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsrecht (und damit auch die Pausenpflicht) eingehalten wird.

Daraus schließe ich (Achtung, lpd´sche Interpretation), dass die Firma dem Mitarbeiter die Zeit nicht einfach (nämlich stillschweigend) abziehen darf, denn sie weiß ja, dass der Mitarbeiter arbeitet.

Sie ist meiner Auffassung nach verpflichtet, den Mitarbeiter abzumahnen und ihm in dieser Abmahnung mitzuteilen, dass sie die Zeit künftig abziehen wird, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nicht einhält, oder ihm im schlimmsten Fall einfach zu kündigen.

Geschrieben

Es ist in vielen Firmen so, dass die vorgeschriebene/im Vertrag stehende Pausenzeit einfach abgezogen wird, auch wenn man in der Zeit durcharbeitet. Auch aus dem Grund, weil der Arbeitgeber Probleme bekommen kann. Bei Stech-Uhren oder Zeitkarten funktioniert das sogar automatisch. Hat man die Pause nicht angetreten wird eine halbe Stunde abgezogen.

Geschrieben
AFAIK ja, da es sein Privatvergnügen ist, ob er in den Pausen weiterarbeitet oder nicht.

Genau so ist es. Leider kann ich hier keine Quelle liefern, da ich keine schriftlichen Infos vorliegen habe. Letzens habe ich aber eine Radiosendung gehört, in der es genau um dieses Thema ging.

Dort wurde der Satz fast wortwörtlich so gesagt, wie er oben steht.

Geschrieben

dem kann ich nur zustimmen.

der Arbeitnehmer hat anrecht auf eine pause und der Arbeitgeber muss sie ihm gewähren. wenn er sie nicht nimmt muss der arbeitgeber ihn irgendwie dazu bewegen, aber einfach so die stunden net zu bezahlen ist IMHO auch nciht richtig.

Geschrieben

so mal hier die antwort von nem anwalt:

----

Schwierig zu beurteilen, ohne die Arbeitsverträge zu kennen.

Also zunächst mal hat der Arbeitgeber ein sogenanntes

Direktionsrecht, was - kurz gesagt - heißt, daß er die Ausformung

des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von Treu und Glauben

bestimmen darf. Insofern kann er auch sagen, wieviel Pausen

einzulegen sind. Er kann sogar gezwungen sein, Pausen

festzulegen, weil er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen

Arbeitnehmern hat.

An dem Fall ist aber einiges merkwürdig. Zunächst mal die

Arbeitszeit. Sie beträgt grundsätzlich 40 Stunden/Woche. Da

komme ich bei 10 Stunden/Tag locker drüber. Sofern der

Tarifvertrag für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt

wurde (müßte ich nachgucken), bindet er beide Seiten. Darin ist

aber eine niedrigere Arbeitszeit festgelegt. Aber ich glaube, das

würde jetzt erstmal zu weit gehen.

Wenn der Arbeitnehmer die 10 Stunden/Tag ohne Pause erbracht

hat, steht ihm grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu. Der Arbeitgeber

kann ihn allerdings abmahnen, weil er sich nicht an die

Anweisungen hält. Sofern er dann weiter arbeitet, ohne Pausen

einzulegen, kann das ohne Probleme zur Kündigung führen.

Das ändert allerdings nichts daran, daß für die gearbeiteten Zeiten

das Geld zu zahlen ist. Der Anspruch geht nicht dadurch unter, daß

er die Anweisungen nicht befolgt hat. Problematisch wird es nur

dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bestreitet. Ein von

dem Arbeitnehmer selbst geführtes Arbeitsbuch reicht als Beweis

nicht. Er würde - Prozeß angenommen - Zeugen dafür brauchen,

die bestätigen, daß er zumindest gewöhnlich keine Pausen einlegt.

Einfacher wäre noch, das Arbeitsbuch jeweils von einem Zeugen

unterschreiben zu lassen.

----

Hat das geholfen ?

LG

Mel

Geschrieben
Original geschrieben von sissle

Hat das geholfen ?

Voll und ganz. Das bestätigt mir, dass der Mitarbeiter ein Recht auf das Entgelt hat und ihm die Pausen nicht stillschweigend abgezogen werden dürfen, genau wie ich es mir gedacht habe.

Geschrieben

Wenn ich das allerdings richtig interpretiere, sollte er sich in Zukunft an die Pausenzeiten halten (wenn er noch einmal explizit von seinem Chef darauf hingewiesen wird), sonst riskiert er ne Abmahnung und später die Kündigung. korrekt?

Geschrieben
Original geschrieben von freddykr

Wenn ich das allerdings richtig interpretiere, sollte er sich in Zukunft an die Pausenzeiten halten (wenn er noch einmal explizit von seinem Chef darauf hingewiesen wird), sonst riskiert er ne Abmahnung und später die Kündigung. korrekt?

Ganz genau.

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