silver2k Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Hi Leute! Ich habe mal eine Frage zu den Richtlinien zum Verkürzen der Ausbildung! Welche Vorraussetzung müssen gegeben sein, dass man verkürzen darf? Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung (min. 81%) auch relevant wäre! Nur heute habe ich von einem Azubi, der letztes Jahr verkürzt hatte gehört, dass er nur 57 % in der ZP hatte und trotzdem verkürzt hatte! Man bräuchte nur einen Schulschnitt von 2,49 oder besser und die Zustimmung von seinem Betrieb! Danach muss man einen Antrag der IHK ausfüllen und vom Betrieb unterschreiben lassen! Was stimmt den nun? Ist das Ergebnis der ZP relevant? Die Aussage mit der ZP kam damals mal von einem Lehrer! Danke für Eure Mühe, Greetz silver (Azubi FISI, IHK Limburg / Hessen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von silver2k Hi Leute! Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung (min. 81%) auch relevant wäre! Nur heute habe ich von einem Azubi, der letztes Jahr verkürzt hatte gehört, dass er nur 57 % in der ZP hatte und trotzdem verkürzt hatte! Man bräuchte nur einen Schulschnitt von 2,49 oder besser und die Zustimmung von seinem Betrieb! Danach muss man einen Antrag der IHK ausfüllen und vom Betrieb unterschreiben lassen! Was stimmt den nun? Ist das Ergebnis der ZP relevant? Die Aussage mit der ZP kam damals mal von einem Lehrer! Danke für Eure Mühe, Greetz silver (Azubi FISI, IHK Limburg / Hessen) relevant ist nur das du an der ZP teilnehmen musst um zur ABS zugelassen zu werden. Es kann aber sein das in der firma eine interne regelung gilt schlechter als 50% in der ZP darf nicht verkürzen. das ist aber von firma zu firma unterschiedlich. frag da mal nach. ich denke schon das ein gewisser durchschnitt sein muss um verkürzen zu können. kann ich dir leider nicht sagen hab auf die schnelle nichts gefunden. sorry ich such aber weiter. gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silver2k Geschrieben 25. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von puzzlefreak relevant ist nur das du an der ZP teilnehmen musst um zur ABS zugelassen zu werden. Es kann aber sein das in der firma eine interne regelung gilt schlechter als 50% in der ZP darf nicht verkürzen. das ist aber von firma zu firma unterschiedlich. frag da mal nach. ich denke schon das ein gewisser durchschnitt sein muss um verkürzen zu können. kann ich dir leider nicht sagen hab auf die schnelle nichts gefunden. sorry ich such aber weiter. gruss puzzlefreak Servuz! Also die Regelung gibt es bei uns im Betrieb nicht, dass weiss ich 100%! Mit dem Schnitt glaube ich jetzt weniger, da der andere ja mit 57 % verkürzt hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von silver2k Servuz! Also die Regelung gibt es bei uns im Betrieb nicht, dass weiss ich 100%! Mit dem Schnitt glaube ich jetzt weniger, da der andere ja mit 57 % verkürzt hat! es wäre aber eine begründung von firmenseite her warum sie dich dann nicht verkürzen lassen mit dem schnitt habe ich den durchnitt der schule gemeint. ich glaube kaum, dass du als bsp.: mit einem schnitt von 4 verkürzen kannst (!!nur beispiel) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit ist gerechtfertigt, wenn a) der Ausbildende aufgrund der bisherigen Leistungen des Auzubildenden die Zulassung befürwortet, die Leistungen des Auszubildenden in den Unterrichtsfächern/Lehrgängen der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfungen sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis kann durch Vorlage des letzten Berufsschulzeugnisses, das zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung nicht älter als vier Monate sein darf, andernfalls durch eine besondere Bescheinigung der Berufsschule, geführt werden. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft... quelle: ihk limburg onlineseiten http://www.ihk-limburg.de/index_1024768.htm aus und weiterbildung -->tipps und informationen --> ziemlich weit unten: Prüfungsordnung der IHK Limburg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 die zp spielt keine rolle bei der verkürzung. zunächst brauchst du die einverständnis des betriebes, dann ein (zwischen-)zeugnis der schule und das alles geht an die kammer, die die verkürzung auf antrag des betriebes genehmigt oder auch ablehnt. wie gut der bs schnitt sein muss ist unterschiedlich, hier (in niederbayern) liegt er bei 2,5. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 Original geschrieben von api die zp spielt keine rolle bei der verkürzung. Aber das Einverstaendnis Deines Betriebes - und wenn er sagt, dass ohne eine gewisse Prozentzahl bei der ZP keine Verkuerzung von seiner Seite ermoeglicht wird, dann hilft Dir dieser Fakt auch nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 25. Februar 2004 Teilen Geschrieben 25. Februar 2004 na logisch - da hast du natürlich recht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silver2k Geschrieben 26. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Erstmal danke für die Antworten! Das Ergebnis der ZP spielt bei uns im Betrieb für die Verkürzung keine Rolle! Der Schnitt in der Schule muss bei min. 2,5 liegen! Ich werde heute bei der IHK mal anrufen! Greetz Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Unsere IHK wollte keine 3en auf dem BS Zeugniss sowie die Einwilligung des AG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ristic Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Falls du die mittlere Reife hast klappt es mit den 2,5 Jahren so oder so... Hatte in der ZP 47% und hab trotzdem verkürzt. IHK München hat da nicht gemeckert ;o) Also, viel Glück und hau rein! ;o) gReEtZ dAn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Original geschrieben von ristic Falls du die mittlere Reife hast klappt es mit den 2,5 Jahren so oder so... Das kann man so nicht sagen. Mein Kollege hat Abitur wurde aber wegen zwei 3en auf dem BS Zeugniss 1 Lehrjahr nicht zur verkürzten Prüfung zugelassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ristic Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 naja, ich kann auch nur von mir aus gehen, stimmt... Bei mir hat es jedenfalls geklappt und mein Berufsschulszeugnis war auch nicht das beste... Aber wegen zwei 3 im ersten Schuljahr, ich weiß nicht recht... Würd ich ziemlich heftig finden... Is zwar bestimmt von IHK zu IHK unterschiedlich, aber wegen zwei 3...? gReEtZ dAn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silver2k Geschrieben 26. Februar 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 thx @ ristic! :uli Also ich hab Fachabi, laut IHK Limburg kann man mit Fachabi ein halbes Jahr, mit Abi 1 Jahr verkürzen! Laut der netten Frau von der IHK soll ich das kommende Zeugnis (Jahreszeugnis 2. LJ) Anfang August zusammen mit dem Antrag bei denen einreichen! So long, Greetz Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ristic Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 hat doch wunderbar hingehaun ;o) immer wieder gern... *g* bis denne Mädls gReEtZ dAn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Also Verkürzen auf 2 Jahre mit Abi ist mir ganz neu. Studiumsabbrecher ja aber nur Abi und 2 Jahre Ausbildung glaube ich net. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 26. Februar 2004 Teilen Geschrieben 26. Februar 2004 Also Verkürzen auf 2 Jahre mit Abi ist mir ganz neu. Studiumsabbrecher ja aber nur Abi und 2 Jahre Ausbildung glaube ich net. Kannst du aber Das ist möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. Februar 2004 Teilen Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von Moeki Also Verkürzen auf 2 Jahre mit Abi ist mir ganz neu. Studiumsabbrecher ja aber nur Abi und 2 Jahre Ausbildung glaube ich net. teilweise ist es sogar so das auszubildenden mit abitur nur ausbildungsverträge mit 2 jahren angeboten werden, nicht in allen berufen, aber in vielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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