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Fragen zur Vorgehensweise Verkürzung der Lehrzeit auf 2,5 Jahre


silver2k

Empfohlene Beiträge

Hi Leute!

Ich habe mal eine Frage zu den Richtlinien zum Verkürzen der Ausbildung!

Welche Vorraussetzung müssen gegeben sein, dass man verkürzen darf?

Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung (min. 81%) auch relevant wäre!

Nur heute habe ich von einem Azubi, der letztes Jahr verkürzt hatte gehört, dass er nur 57 % in der ZP hatte und trotzdem verkürzt hatte!

Man bräuchte nur einen Schulschnitt von 2,49 oder besser und die Zustimmung von seinem Betrieb! Danach muss man einen Antrag der IHK ausfüllen und vom Betrieb unterschreiben lassen!

Was stimmt den nun? Ist das Ergebnis der ZP relevant?

Die Aussage mit der ZP kam damals mal von einem Lehrer!

Danke für Eure Mühe, Greetz silver (Azubi FISI, IHK Limburg / Hessen)

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Original geschrieben von silver2k

Hi Leute!

Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung (min. 81%) auch relevant wäre!

Nur heute habe ich von einem Azubi, der letztes Jahr verkürzt hatte gehört, dass er nur 57 % in der ZP hatte und trotzdem verkürzt hatte!

Man bräuchte nur einen Schulschnitt von 2,49 oder besser und die Zustimmung von seinem Betrieb! Danach muss man einen Antrag der IHK ausfüllen und vom Betrieb unterschreiben lassen!

Was stimmt den nun? Ist das Ergebnis der ZP relevant?

Die Aussage mit der ZP kam damals mal von einem Lehrer!

Danke für Eure Mühe, Greetz silver (Azubi FISI, IHK Limburg / Hessen)

relevant ist nur das du an der ZP teilnehmen musst um zur ABS zugelassen zu werden.

Es kann aber sein das in der firma eine interne regelung gilt schlechter als 50% in der ZP darf nicht verkürzen. das ist aber von firma zu firma unterschiedlich. frag da mal nach.

ich denke schon das ein gewisser durchschnitt sein muss um verkürzen zu können. kann ich dir leider nicht sagen hab auf die schnelle nichts gefunden. sorry ich such aber weiter.

gruss puzzlefreak

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Original geschrieben von puzzlefreak

relevant ist nur das du an der ZP teilnehmen musst um zur ABS zugelassen zu werden.

Es kann aber sein das in der firma eine interne regelung gilt schlechter als 50% in der ZP darf nicht verkürzen. das ist aber von firma zu firma unterschiedlich. frag da mal nach.

ich denke schon das ein gewisser durchschnitt sein muss um verkürzen zu können. kann ich dir leider nicht sagen hab auf die schnelle nichts gefunden. sorry ich such aber weiter.

gruss puzzlefreak

Servuz!

Also die Regelung gibt es bei uns im Betrieb nicht, dass weiss ich 100%!

Mit dem Schnitt glaube ich jetzt weniger, da der andere ja mit 57 % verkürzt hat!

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Original geschrieben von silver2k

Servuz!

Also die Regelung gibt es bei uns im Betrieb nicht, dass weiss ich 100%!

Mit dem Schnitt glaube ich jetzt weniger, da der andere ja mit 57 % verkürzt hat!

es wäre aber eine begründung von firmenseite her warum sie dich dann nicht verkürzen lassen

mit dem schnitt habe ich den durchnitt der schule gemeint. ich glaube kaum, dass du als bsp.: mit einem schnitt von 4 verkürzen kannst (!!nur beispiel)

Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule

vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden,

wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung

vor Ablauf der Ausbildungszeit ist gerechtfertigt, wenn

a) der Ausbildende aufgrund der bisherigen Leistungen des Auzubildenden

die Zulassung befürwortet,

B) die Leistungen des Auszubildenden in den Unterrichtsfächern/Lehrgängen der

Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfungen sind, im Durchschnitt

mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis kann durch

Vorlage des letzten Berufsschulzeugnisses, das zum Zeitpunkt der Anmeldung

zur Abschlussprüfung nicht älter als vier Monate sein darf, andernfalls durch

eine besondere Bescheinigung der Berufsschule, geführt werden.

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens

das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf

tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen

werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft...

quelle: ihk limburg onlineseiten

http://www.ihk-limburg.de/index_1024768.htm

aus und weiterbildung -->tipps und informationen -->

ziemlich weit unten: Prüfungsordnung der IHK Limburg

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die zp spielt keine rolle bei der verkürzung.

zunächst brauchst du die einverständnis des betriebes, dann ein (zwischen-)zeugnis der schule und das alles geht an die kammer, die die verkürzung auf antrag des betriebes genehmigt oder auch ablehnt.

wie gut der bs schnitt sein muss ist unterschiedlich, hier (in niederbayern) liegt er bei 2,5.

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naja, ich kann auch nur von mir aus gehen, stimmt...

Bei mir hat es jedenfalls geklappt und mein Berufsschulszeugnis war auch nicht das beste... Aber wegen zwei 3 im ersten Schuljahr, ich weiß nicht recht... Würd ich ziemlich heftig finden... Is zwar bestimmt von IHK zu IHK unterschiedlich, aber wegen zwei 3...?

gReEtZ

dAn

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thx @ ristic! :) :uli

Also ich hab Fachabi, laut IHK Limburg kann man mit Fachabi ein halbes Jahr, mit Abi 1 Jahr verkürzen!

Laut der netten Frau von der IHK soll ich das kommende Zeugnis (Jahreszeugnis 2. LJ) Anfang August zusammen mit dem Antrag bei denen einreichen!

So long, Greetz Silver

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Original geschrieben von Moeki

Also Verkürzen auf 2 Jahre mit Abi ist mir ganz neu. Studiumsabbrecher ja aber nur Abi und 2 Jahre Ausbildung glaube ich net.

teilweise ist es sogar so das auszubildenden mit abitur nur ausbildungsverträge mit 2 jahren angeboten werden, nicht in allen berufen, aber in vielen.

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