D-Styles Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 hallo, ich habe eine frage zum wohnungs-kündigungsrecht. vielleicht kann mir jemand helfen licht ins dunkle zu bringen... also...heute haben wir den 26.02.04. angenommen ich schicke heute abend noch meine kündigung ab und sie kommt vor dem 01.03.04 bei der vermieterin an. für welchen monat muss ich dann die letzte miete überweisen, bei einer kündigungsfrist von drei monaten ? sind die, auf die kündigung bezogenen monate, dann feb,märz und april - oder - märz, april und mai ?
sissle Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 meine rmeinung nach mai weil du hast drei monate kuendigungsfrist ... feb zaehlt da nimma also maerz april mai lg mel
Darth_Zeus Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 Im Mai musst du das letzte Mal bezahlen. D_Z Mel war schneller
D-Styles Geschrieben 26. Februar 2004 Autor Geschrieben 26. Februar 2004 hui..das ging aber schnell... danke :-) habe gerade folgende aussage gelesen : Das Kündigüngsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter im Briefkasten sein, wenn der Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählen soll(Der Samstag gilt hier nicht als Werktag!). ich werde in die kündigung schreiben, daß ich zum 01.06.04 kündige und die letzte mietzahlung am 01.05.04 erfolgen wird.
bimei Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 Original geschrieben von D-Styles ...zum 01.06.04 kündige Zum 31.05. meinst Du wohl. ;-)
robotto7831a Geschrieben 26. Februar 2004 Geschrieben 26. Februar 2004 Hallo, schreib lieber dass Du zum 31.05. kündigst. Warum willst Du denn schreiben, wann Du die letzte Miete bezahlst. Das kann Deine Vermiterin sich glaube ich selber ausrechnen. Frank
freddykr Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Man kündigt immer zum letzten Miettag, demzufolge zum 31.05.2004 (Das Jahr sollte nicht vergessen werden, manche Vermieter betrachten das sonst wie sie wollen...).
Jaraz Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Und sowas immer per Einschreiben mit Rückschein oder noch besser persönlich vorbeibringen und Empfang extra bestätigen lassen. Gruß Jaraz
robotto7831a Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Einwurfeinschreiben reicht auch schon. Der Postbote bestätigt dann, dass den Brief ausgeliefert hat. Das konnte oder kann man auf der Seite von der Post dann überprüfen. Frank
D-Styles Geschrieben 27. Februar 2004 Autor Geschrieben 27. Februar 2004 ich habe die kündigung gestern per einschreiben mit rückschein abgeschickt. habe allerdings den fehler gemacht die wohnung zum 01.06.04 zu kündigen. denke aber, daß es durch die 2fache absicherung in der formulierung recht klar ist. fürs nächste mal, weis ich jetzt aber bescheid. [...] hiermit kündige ich fristgerecht zum 01.06.2004 das Mietverhältnis für die Wohnung in der Djfskhsdjstrasse 7 in 73846 Hjkrunsjdjker. Die letzte Mietzahlung erfolgt somit am 01.05.2004. Für den Termin der Schlüsselübergabe schlage ich den 31.05.2004 vor. [...]
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