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Geschrieben

Moin!

Es ist auch daran zu denken, dass netschlurf nicht die einzige Person ist, der eine Kündigung bekommen hat. Mit ihm sollen noch weitere 13 Kollegen entlassen werden.

Wir wissen ja nicht, um was für einen Betrieb es sich handelt. Grösse, Branche ...etc.

Doch auf Grund der vielen Kündigungen ist anzunehmen, das etwas gravierendes passiert sein muss! Wie und welche Weise könnte man spekulieren, doch vielleicht besucht netschlurf diesen Thread recht bald wieder und kann uns weitere Informationen und Antworten geben!?

mfg Tronsam

Geschrieben

Falls sich nachweisen ließe, dass das Unternehmen grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, weil es Einstellungen wider besseren Wissens vorgenommen hat, wäre das m.E. sehr wohl ein Grund für Schadensersatzansprüche. Ein Mitverschulden des Antragsstellers kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Es ist ja überhaupt nicht gesagt, dass der Threadersteller aus finanziellen Gründen zunächst nicht übernommen wurde. Vielleicht war keine geeignete Stelle frei oder ähnliches.

Aber selbst wenn die Finanzen das Problem waren, so hat der Threadersteller ja wohl keinerlei Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens. Ich kann auch aus keinem Gesetz eine irgendwie geartete Pflicht erkennen, dass ein Bewerber sich über die finanzielle Situation des Unternehmens vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses informieren muss und Jobangebote generell kritisch auf ihre Glaubwürdigkeit hinterfragen muss.

In diesem Fall sehe ich durchaus gute Chancen.

Gruß

Menzemer

Geschrieben
Falls sich nachweisen ließe, dass das Unternehmen grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, weil es Einstellungen wider besseren Wissens vorgenommen hat, wäre das m.E. sehr wohl ein Grund für Schadensersatzansprüche.

Genauso habe ich mir das nämlich auch gedacht. Wobei man natürlich sagen muss, dass der Threadersteller sich vorher gründlich über das Untenehmen hätte erkundigen können. Aber damit ist nicht gesagt, dass er dazu verpflichtet gewesen wäre und auch nicht, dass er überhaupt an die erforderlichen Infos gekommen wäre.

Geschrieben

Hallo nochmal,

Fakt ist, dass ich vermuten konnte(gewusst hab ich nichts) dass in absehbarer Zeit ein Produktzweig reduziert wird. Mir wurde allerdings deutlich gesagt dass ich mich bei einem Neueinstieg auf der sicheren Seite befinde und mein Einsatzbereich bislang mit 20% der Mitarbeiter 80% vom Umsatz gemacht hat. Den Vertrag zu unterschreiben war aus meiner Sicht auf keinen Fall ein Fehler sondern wirklich deren Mist. Mir kann auch keiner erzählen dass die am Freitag noch nicht gewusst hatten das sie Mitarbeiter entlassen werden.

Ich war jetzt auf jeden Fall mal beim Rechtsanwalt und lasse meine Unterlagen prüfen.

Einen Betriebsrat gibts natürlich, wie in dieser Branche leider häufig, nicht, die können quasi mit den Mitarbeitern machen was sie wollen.

mfg,

netschlurf

Geschrieben

Sogesehen war es doch Täuschung. Sie haben ihm einen sicheren Arbeitsplatz versprochen den er nicht bekommen hat.

Kann man sich auf die Aussage des Chefs berufen? Muss man wahrscheinlich beweisen können.

Geschrieben
Original geschrieben von netschlurf

Mir wurde allerdings deutlich gesagt dass ich mich bei einem Neueinstieg auf der sicheren Seite befinde und mein Einsatzbereich bislang mit 20% der Mitarbeiter 80% vom Umsatz gemacht hat.

Das fehlte.

Damit hast du dein Pflicht erfüllt und konntest die Stelle ohne Bedenken antreten.

Allerdings musst du es glaubhaft versichern können (Ich schätze nicht, dass du dir das hast schriftlich versichern lassen). Ob du allerdings Anspruch auf Schadensersatz bekommen kannst, ist immer noch fraglich, da du möglicherweise auf Weiterbeschäftigung klagen kannst. Aber wenigstens dürftest du keine Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommen, da du ja - ganz simpel gesagt - eben aufgrund der Aussage des Betriebes davon ausgehen konntest, dass die dir angebotene Stelle als sicher gilt.

Ich würde dir in diesem Fall raten, deine Kündigung anzufechten.

@Menzember

Passt zwar nicht mehr ganz, poste ich aber trotzdem noch für dich :

Original geschrieben von Menzemer

Ich kann auch aus keinem Gesetz eine irgendwie geartete Pflicht erkennen, dass ein Bewerber sich über die finanzielle Situation des Unternehmens vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses informieren muss und Jobangebote generell kritisch auf ihre Glaubwürdigkeit hinterfragen muss.

Bei diesem Fall geht es darum, dass der Bewerber bereits vor Antritt der Stelle in dem Unternehmen beschäftigt war und nach eigenen Angaben nicht weiterbeschäftigt werden konnte. Hier sind die Gründe dafür entscheidend. Das Unternehmen wird dem Arbeitsamt in einer Bescheinung diese Gründe darlegen müssen. Stellt sich dabei heraus, dass finanzielle Schwierigkeiten der Grund dafür waren, wird geprüft werden, ob der Arbeitnehmer dies hätte wissen können oder müssen, als er auf das spätere Angebot der Firma eingegangen ist, und was er unternommen hat, um diese Zweifel auszuräumen. Außerdem wird geprüft, unter welchen Umständen die Beschäftigung zustande gekommen ist (Angebot der Firma, Bewerbung, Stellenanzeige, Abwerbung, etc.).

Bei Jobangeboten, die ausgeschrieben und unbefristet sind, braucht der Bewerber selbstverständlich nichts prüfen. Er darf hier davon ausgehen, dass das Angebot in der Form auch besteht, bzw. der Betrieb eine solche Stelle zu besetzen hat und sich auch leisten kann. Wenn er dann wider Erwarten binnen kürzester Zeit entlassen wird, spielt es eine Rolle, ob betriebsbedingt oder im Rahmen der Probezeit. Der erste Fall ist klar, dafür kann der Arbeitnehmer nichts. Im zweiten Fall wird überprüft, ob den Arbeitnehmer eine Mitschuld trifft. Gegenüber dem Arbeitsamt ist der Betrieb nämlich sehr wohl verpflichtet, eine Kündigung zu begründen, auch eine probezeitbedingte, da das Verhalten des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle für die Verhängung einer Sperrzeit spielt, denn ein Arbeitnehmer hat - wenn er grundsätzlich Leistungen vom Arbeitsamt beziehen möchte oder kann - auch grundsätzlich sicher zu stellen, dass er selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vermeidet. Dazu gehört u.a. auch, dass wenn Zweifel in irgendeiner Art und Weise an einem Stellenangebot bestehen, diese im Vorfeld möglichst auszuräumen. In diesem Fall gibt es begründete Zweifel, weil eine Weiterschäftigung seitens des Betriebes im Vorfeld zunächst verneint worden ist.

Geschrieben

Nur zur Richtigstellung:

Original geschrieben von U[[ °LoneWolf°

In der Probezeit darf beiderseits ohne eine frist und ohne angabe eines grundes das Arbeitverhältnis beendet werden.

Wenn nichts anderes (=besseres) vereinbart wurde, gilt auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist, nach BGB 2 Wochen.

Geschrieben

hallo

also ehrlich, so schei..e die ganze geschichte auch abgelaufen ist, ich würde da überhaupt nichts mehr unternehmen. der job ist weg und basta. klar isses ärgerlich, aber nun würde ich an deiner stelle raus aus der opferrolle springen und mich intensiv und aggressiv um einen neuen job bemühen. das hat überhaupt nichts mit klein beigeben zu tun, sondern zeigt, dass du auch mit einer (vermeintlichen!!) niederlage umgehen kannst.

ich selbst (44 jahre alt/umschüler ) bin auch fisi seit 2003 und hatte gute chancen, bei den hiesigen stadtwerken anzufangen. wie sich herausstellte, war das genauso ein windei. viel warme luft und am ende doch kein job. was sollte ich da gross lamentieren...bringt am ende doch nix. also weiter wie wild beworben..und nun bin ich bei y-reisen (bundeswehr) als systemer angefangen, wo ich beim vorstellungsgespräch auch die sache mit den stadtwerken erzählt hatte. es interessierte sie sehr, wie ich damit umgegangen bin. ich bin mir sicher, dass ich durch mein verhalten (nicht den kopf hängengelassen und herumprozessieren) mit der situation bei den stadtwerken echte pluspunkte gesammelt habe. sie haben mich genommen.

eins noch, auch wenn es jetzt wie opa's letzter ratschlag aussieht, aber es ist wirklich so: MAN TRIFFT SICH IMMER!!!!!! ZWEIMAL! ich spreche heute noch öfters mit den admins von den stadtwerken, und zwar ohne groll. wer weiss, wann hier das zweite treffen angesetzt ist?

nochmal: ist schei..e gelaufen, aber nun hake es ab und weiter gehts.

beste grüsse von lutz

Geschrieben

*imPrinzipzustimm*, zumindest was das mit dem Kopf hängenlassen und aktiv weitermachen angeht.

Eventuelle rechtliche Schritte sind aber das genaue Gegenteil von "Opferrolle". Wer nichts dagegen unternimmt begibt sich m.E. erst Recht in die Opferrolle *kannmanehnixmachen* und sorgt dafür, dass es noch viele nächste Opfer geben wird... *nachmirdieSintflutundwech*

Gruß

Menzemer

Geschrieben

hallo

jazzman hat eindeutig einen fehler gemacht, indem er sich nicht genügend abgesichert hat, was die zukunft in der alten firma betrifft. daran gibt es nichts, aber auch überhaupt nichts zu rütteln. jazzman hat einen sicheren arbeitsplatz aufgegeben und wegen der 6000€/anno mehr den neuen betrieb verlassen. ich nenne das pokern. pokern ist legitim, aber es beinhaltet auch die gefahr, dass man verliert. jazzman hat das spiel verloren. so einfach ist das.

wenn er nun mit dem alten betrieb vor gericht zieht, dann wird das nicht viel bringen, aber es wird seinem ruf wahnsinnig schaden. jeder personalchef in einem grösseren unternehmen wird vor der neuen einstellung von jazzman erst einmal rücksprache mit dem alten lehrbetrieb halten. was meinst du, wie die sich wohl äussern werden über jazzman? mach mir mal einen vorschlag bitte. ich sag's dir: wenn nur der leiseste zweifel an der integrität und der loyalität von jazzman durchschimmert, dann hat er von vorneherein schon bei einer neuen firma verloren. integrität und loyalität sowie absolute diskretion sind auch nach einem ausscheiden aus einem unternehmen das a&o im verhalten eines edv-mitarbeiters. sie werden es niemals offen sagen, aber wie die floskeln aussehen, die einen mitarbeiter schnell alt aussehen lassen, das dürfte jedem hinreichlich bekannt sein. was hat er dann gewonnen? nicht einmal einen blumentopf. wem hat er geholfen? einem etwaigen nachfolger in dem alten betrieb? man..bei einem vorstellungsgespräch bist du der einsamste mensch der welt. den möchte ich sehen, der sich in dem moment auf negative erlebnisse eines früheren mitarbeiters beruft. da geht es nur um dich..und den job. jazzman war auch in der situation und hat sich entschieden. leider falsch, aber so ist das nun mal. den fehler macht er nicht noch einmal. ich habe diesen fehler auch gemacht, und es gab wirklich genug warnhinweise, die mich von meiner fehlentscheidung hätten abhalten sollen/können/müssen. nachher war ich auch schlauer.

beste grüsse von lutz

Geschrieben

auch wenn er mit seiner Entscheidung einen Fehler gemacht hat, ich hätte sicherlich den gleichen gemacht. Denn nicht nur das Geld war mehr, sondern, er kannte den Betrieb und die Umgebung und hätte sich mit seiner Arbeit besser zurechtfinden können. Und selbst wenn er wegen der alten Firma klagt, wird das bei einer neuen Stelle keinen Ausschlag geben, auch wenn sie die alte Firma anrufen würden.

1. Betrieb kann mich nicht weiterbeschäftigen

2. neue Stelle suchen und gefunden (völlig normal)

3. alter Betrieb fragt wieder an (weil entweder jemand anderes abgesprungen ist, oder sich vielleicht ein zusätzlicher längerer Auftrag ergeben hat und sie ihn jetzt doch brauchen)

4. alter Betrieb muß mich doch urplötzlich entlassen (Auftrag schief gegangen?)

5. evtl. RA und Gang zu Gericht

6. neues Vorstellungsgespräch und Lage schildern

es wird jeder neue Arbeitgeber denke ich Verständnis für sowas haben.

Geschrieben

zunächst mal gehts ja nur um eine Beratung beim Rechtsanwalt. Wenn diese dann so ausfällt, dass es reelle Chancen gibt, sehe ich ein gerichtliches Vorgehen nicht als Illoyalität sondern als Gerechtigkeitsfrage. Jeder "vernünftige" Arbeitgeber wird das einsehen. Die Sitten verrohen m.E. auch deswegen, weil sich so viele, so viel gefallen lassen. Mit denen kann mans ja machen... leider...

Gruß

Menzemer

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich finde diesen Vorfall also auch sehr bedauerlich!!

Aber:

Mir ist gegen Ende letzten Jahres genau das gleiche passiert.

Ich bin sogar in eine andere Stadt gezogen mit entsprechenden

Kosten. Da lohnt sich auch nicht der Gang zum Anwalt, wenn die

Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt.

Es gibt nur eine Ausnahme. Der der Dich eingestellt hat, muss zu

dem Zeitpunkt der Unterschreibung des Arbeitsvertrages bereits

von den drohenden Entlassungen etwas gewußt haben. Dann und

nur dann gibt es eine Entschädigung. Der Nachweis ist jedoch von

Dir zweifelsfrei zu erbringen.

Gruss

Mickey26

Geschrieben

hallo nochmal,

erstmal vielen Dank für das Feedback!

Aber zur Situation:

Meine Rechtsanwältin hat mir keine Chance auf Schadenersatz eingeräumt. Selbst wenn ich Schadenersatz in Form einer Abfindung, die mir rechtlich nicht zusteht, gerichtlich erzwingen könnte, würde ich finanziell mit einem Minus aus der Sache rausgehen. Die Kollegen die gleichzeitig mit mir gekündigt wurden, werden allerdings alle prozessieren, da deren Kündigungen schwere formale Fehler enthalten. Die werden selbstverständlich was rausholen können.

Auf jeden Fall möchte ich aber nochmals betonen dass ich keinen Fehler gemacht habe. Mir wurde mündlich ein sicherer Arbeitsplatz zugesichert. Natürlich ist "sicher" relativ, aber mit mehr als einem Monat hatte ich schon gerechnet. Hätte ich die Information, dass Mitarbeiter gekündigt werden bzw. dass ein Produktzweig eingestellt wird, zum Zeitpunkt der Einstellung schon gehabt, wäre es selbstverständlich eigene Dummheit gewesen. Die Herren Vorstände können mir aber nicht verklickern dass sie 4 Tage vor der Kündigung noch nichts davon wussten. Ich gehe daher von einer vorsätzlichen oder zumindest grob fahrlässigen Handlungsweise aus.

Naja, ich habe mit dem Thema jetzt mal abgeschlossen und versuche mich jetzt wieder auf die Stellensuche zu konzentrieren,

vielen Dank nochmal für die vielen Antworten und Ratschläge,

mfg,

Netschlurf

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