LuckyLuke Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Wollte mal das Thema Überstunden zur Diskussion stellen. In meinem aktuellen Arbeitsvertrag kann ich Überstunden nicht abfeiern. Ist es denn üblich, dass dies mehr und mehr Firmen ablehnen? Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Klar muss ich froh sein, einen Job zu haben, aber viele Firmen geben doch einen Ausgleich. Wie sieht es bei euch aus?
robotto7831a Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Wir müssen unsere Überstunden abfeiern. Wie macht Ihr das denn? Frank
CyberDemon Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Bis 20 Überstunden werden ausbezahlt, der Rest muss abgefeiert werden.
Sariel Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von palvoelgyi Wir müssen unsere Überstunden abfeiern. Wir auch, - sonst wäre ich um einiges reicher! Ansonsten, kenne ich nur noch die Variante der Überstundenbezahlung.
lpd Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von LuckyLuke Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Hm. *grübel* Irgendwie meine ich, dass der Arbeitnehmer da ein Wörtchen mitreden kann. Ich glaube, er darf wählen. Müsste ich heute Nacht oder über´s Wochende mal das Arbeitsrecht wälzen. [Edit] Ich meine aber, dass ein Recht auf einen Ausgleich besteht. Nützt nur wenig ohne Quelle, gell ?
LuckyLuke Geschrieben 27. Februar 2004 Autor Geschrieben 27. Februar 2004 Bei uns ist das so, dass von Überstunden nichts im Vertrag steht. Bei der Einstellung wurde vereinbart, dass Überstunden keinen Ausgleich erhalten, aber dass man dafür mal früher gehen darf (was natürlich fast nie der Fall ist). Ich höre aber immer öfter, dass überstunden keinen Ausgleich mehr erhalten!!!
bimei Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Überstunden müssen weder bezahlt noch durch Freizeitausgleich abgegolten werden, wenn das nicht vertraglich (Arbeits-, Tarifvertrag etc.) vereinbart ist. Vor Gericht muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Überstunden vom AG angeordnet oder zumindest bewusst geduldet wurden. Besonders schwierig ist die Vergütung von Überstunden durchzusetzen, wenn ein pauschales Monatsgehalt vereinbart wurde, theoretisch ist die Arbeitsleistung damit abgegeolten.
Sariel Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Habe etwas gefunden: Gemäß Â§ 10 AZG gebührt für Überstunden entweder ein (finanzieller) Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Dies ist in den meisten Kollektivverträgen ebenso geregelt. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen und gesondert auszuzahlen. Dies bedeutet, dass Überstunden, für die ein 50%iger Zuschlag zu leisten ist, im Verhältnis 1:1,5 und Überstunden mit einem Zuschlag von 100% im Verhältnis 1:2 abzugelten sind. Quelle Jetzt weiß ich nur nicht, ob das dann trotzdem nochmal im Arbeitsvertrag stehen muss. :confused:
bimei Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von Vin Jetzt weiß ich nur nicht, ob das dann trotzdem nochmal im Arbeitsvertrag stehen muss. § 10 bezieht sich auf Sonn- und Feiertage und ist auch relativ genau definiert, wen das betrifft.
bimei Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von LuckyLuke Ich höre aber immer öfter, dass überstunden keinen Ausgleich mehr erhalten!!! Bei allgemeinem Interesse, dies ist eine Europastudie von 2003 zu Überstunden.
Lothy Geschrieben 27. Februar 2004 Geschrieben 27. Februar 2004 Original geschrieben von LuckyLuke Wollte mal das Thema Überstunden zur Diskussion stellen. In meinem aktuellen Arbeitsvertrag kann ich Überstunden nicht abfeiern. Ist es denn üblich, dass dies mehr und mehr Firmen ablehnen? Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Klar muss ich froh sein, einen Job zu haben, aber viele Firmen geben doch einen Ausgleich. Wie sieht es bei euch aus? In meinem Arbeitsvertrag sind auch Überstunden mit meinem Gehalt abegegolten. Allerdings ist mein Gehalt auch entsprechend dotiert und auch die äusseren Umstände wie Geschäftsreisen- Geschäftsessen, und auch Besprechungen werden gezahlt. Dh. auch für mich oft 50-60 h. Woche. Aber es macht Spass und es kommt mir nicht wie 50 h vor, sondern eher wie 20. Meine Zeit reicht nicht, um alles zu machen was ich gerne möchte. Ganz neue Worte von mir, aber es gibt noch Firmen die gut sind. In diesem Sinne. Cheers Lothy
JackC Geschrieben 1. März 2004 Geschrieben 1. März 2004 bei mir in der Firma ist das auch nicht fest geregelt. Überstunden werden weder abgefeiert noch ausgezahlt. Wenn es mal aber deutlich länger wird kann ich mir frei nehmen und im Sommer kann ich füher heim gehn. Ansonsten nicht! So genau nehmens wohl nicht alle Firmen. ICh schreib mir dennoch mal immer alle überstunden auf die ich so habe und wenns mir mal wirklich zu viel sein sollte leg ich das auch meinem chef vor. Kann ja nich angehn das man da a und zu mal bis 22 Uhr noch für nix dann da steht.
frquadrat Geschrieben 2. März 2004 Geschrieben 2. März 2004 Ähm... Also die Diskussion verstehe ich nicht ganz... Hat sich einer mal die Mühe gemacht, das Bundesarbeitszeitgesetz zu lesen? Auf http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/ Ist eine gute Übersicht über die Regelungen...
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