Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Ich hab ein Angebot als Freelancer.

Ich bin eben erst mit Ausbildung fertig geworden und soll jetzt

für die Freelancerarbeit eine Rechnung schreiben.

Das heißt - Mit meiner Gehaltsvorstellung muss ich die Steuern,

und die Krankenkasse abdecken, sowie am ende genug für meine

Familie und ich übrig haben.

Hat jemand sowas schonmal gemacht oder kann mir nähere Infos

darüber geben?

Dazu kommt noch, dass ich für meine Wohnung in dem Umfang wie ich

sie brauche mindestens 1600 € netto haben muss um den Prozentsatz

von 40% zur Miete zu erfüllen.

Nähere Angaben zu mir:

Steuerklasse III

verheiratet mit 2 Kindern

Ausbildung als FIAE

Kann jemand damit etwas anfangen?

Bekomme ich da auch beim Arbeitsamt nähere Informationen?

Danke für Eure Hilfe

Geschrieben
Original geschrieben von Nomade

Mal ein kurzer Einschub: Was ist ein Freelancer bzw. was macht er?

Ist das eine Art freier Mitarbeiter?

Ein einfaches Modewort für Freiberufler - Selbständiger Einzelkämpfer.

Man ist halt frei (mehr oder weniger).

Geschrieben

> Also praktsich selbstständig - eigene Firma und so. Alles klar.

falsch. ein Freelancer/Freiberufler ist nicht zwingend selbstständig und führt daher auch nicht automatisch ein Unternehmen.

Geschrieben

also egal was auch immer ein freelancer ist; ein freiberufler ist selbstständig, ansonsten ist er angestellter, aber dann kein freiberufler mehr.

zurück zum thema: ich glaube nicht, das man seinen tarif aus seinen lebenshaltungskosten zurück rechnen kann; man musssehen was der markt für die spezielle dienstleistung abgibt.

blöde frage: haben dein auftraggeber und du kein honorar bei auftragerteilung vereinbart?. ich meine. rechnung schreiben klingt für mich so, als wäre die leistung bereits erbracht und du rätslest jetzt was du berechnen sollst?

Geschrieben

Das Einkommenssteuergesetz beschreibt Einkommen aus selbständige Arbeit nunmal mit Freiberuflich und noch viel mehr, hingegen Einkommen aus unselbständige Arbeit als Arbeitnehmerschaft.

Es ist ein Unterschied, ob die selbständige Tätigkeit als Freiberufler am Gewerbeamt anzumelden ist / oder nicht.

Und zum Thema : Man kann sowohl von seinen Bedarf über die zu zahlende Steuer plus allen weiteren Kosten auf einen Mindestmonatsumsatz schliessen, und im Gegenzug auf dem Markt schauen, ob dieser Umsatz in einer vertretbaren Zeit in der vertretbaren Region zu vertretbaren Kosten (die natürlich im Mindestumsatz schon enthalten sein müssen) erzielbar bleibt.

Wenn man immer noch ja schreit, dann lohnen sich weiter detailliertere Überlegung bis zur Ausarbeitung eines Grob - und Fein - Konzeptes (welches sich sogar eine Bank anhören würde).

Geschrieben
Original geschrieben von Der Kleine

Es ist ein Unterschied, ob die selbständige Tätigkeit als Freiberufler am Gewerbeamt anzumelden ist / oder nicht.

Ja, wenn man z.B. beratend tätig ist braucht man keinen Gewerbeschein und spart sich natürlich auch die Gewerbesteuer.

Achtung aber bitte nochmal für alle Freelancer: Immer an die Scheinselbständigkeit denken :D

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...