Krain Geschrieben 3. März 2004 Geschrieben 3. März 2004 Hallo zusammen, Ich hab ein Angebot als Freelancer. Ich bin eben erst mit Ausbildung fertig geworden und soll jetzt für die Freelancerarbeit eine Rechnung schreiben. Das heißt - Mit meiner Gehaltsvorstellung muss ich die Steuern, und die Krankenkasse abdecken, sowie am ende genug für meine Familie und ich übrig haben. Hat jemand sowas schonmal gemacht oder kann mir nähere Infos darüber geben? Dazu kommt noch, dass ich für meine Wohnung in dem Umfang wie ich sie brauche mindestens 1600 € netto haben muss um den Prozentsatz von 40% zur Miete zu erfüllen. Nähere Angaben zu mir: Steuerklasse III verheiratet mit 2 Kindern Ausbildung als FIAE Kann jemand damit etwas anfangen? Bekomme ich da auch beim Arbeitsamt nähere Informationen? Danke für Eure Hilfe Zitieren
Nomade Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 Mal ein kurzer Einschub: Was ist ein Freelancer bzw. was macht er? Ist das eine Art freier Mitarbeiter? Zitieren
Der Kleine Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 Original geschrieben von Nomade Mal ein kurzer Einschub: Was ist ein Freelancer bzw. was macht er? Ist das eine Art freier Mitarbeiter? Ein einfaches Modewort für Freiberufler - Selbständiger Einzelkämpfer. Man ist halt frei (mehr oder weniger). Zitieren
Nomade Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 Also praktsich selbstständig - eigene Firma und so. Alles klar. Zitieren
minfsck235 Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 > Also praktsich selbstständig - eigene Firma und so. Alles klar. falsch. ein Freelancer/Freiberufler ist nicht zwingend selbstständig und führt daher auch nicht automatisch ein Unternehmen. Zitieren
api Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 also egal was auch immer ein freelancer ist; ein freiberufler ist selbstständig, ansonsten ist er angestellter, aber dann kein freiberufler mehr. zurück zum thema: ich glaube nicht, das man seinen tarif aus seinen lebenshaltungskosten zurück rechnen kann; man musssehen was der markt für die spezielle dienstleistung abgibt. blöde frage: haben dein auftraggeber und du kein honorar bei auftragerteilung vereinbart?. ich meine. rechnung schreiben klingt für mich so, als wäre die leistung bereits erbracht und du rätslest jetzt was du berechnen sollst? Zitieren
Der Kleine Geschrieben 4. März 2004 Geschrieben 4. März 2004 Das Einkommenssteuergesetz beschreibt Einkommen aus selbständige Arbeit nunmal mit Freiberuflich und noch viel mehr, hingegen Einkommen aus unselbständige Arbeit als Arbeitnehmerschaft. Es ist ein Unterschied, ob die selbständige Tätigkeit als Freiberufler am Gewerbeamt anzumelden ist / oder nicht. Und zum Thema : Man kann sowohl von seinen Bedarf über die zu zahlende Steuer plus allen weiteren Kosten auf einen Mindestmonatsumsatz schliessen, und im Gegenzug auf dem Markt schauen, ob dieser Umsatz in einer vertretbaren Zeit in der vertretbaren Region zu vertretbaren Kosten (die natürlich im Mindestumsatz schon enthalten sein müssen) erzielbar bleibt. Wenn man immer noch ja schreit, dann lohnen sich weiter detailliertere Überlegung bis zur Ausarbeitung eines Grob - und Fein - Konzeptes (welches sich sogar eine Bank anhören würde). Zitieren
Polli Geschrieben 7. März 2004 Geschrieben 7. März 2004 Original geschrieben von Der Kleine Es ist ein Unterschied, ob die selbständige Tätigkeit als Freiberufler am Gewerbeamt anzumelden ist / oder nicht. Ja, wenn man z.B. beratend tätig ist braucht man keinen Gewerbeschein und spart sich natürlich auch die Gewerbesteuer. Achtung aber bitte nochmal für alle Freelancer: Immer an die Scheinselbständigkeit denken Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.