VPN-USER Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 Hallo an alle! Ich stehe vor einer schweren Entscheidung! Ich habe diesen Monat ein Angebot bei meiner jetzigen Firma bekommen, dass ich noch ein weiteres Jahr hier arbeiten kann! Ist zwar nicht schlecht (ca. 1200 Netto) aber viel wird sich da auf Dauer sicherlich nicht tun. Zur Info: Ich habe nach der Realschule die 2 jährige Berufsfachschule für Wirtschaftsassistenten gemacht und danach eine Ausbildung zum Informatikkaufmann! Diese habe ich mit "2" bestanden. Seitedem habe ich einen Zeitvertrag bei meiner jetztigen Firma, wo ich im User-Helpdesk Bereich zuständig bin! Zudem habe ich mich jetzt bei verschiedenen Firmen im Umfeld um eine Ausbildungsstelle als Anwendungsentwickler mit einem Wirtschaftsinformatik-Studium beworben (sprich: BA-Studium)! Hatte jetzt auch schon 2 Vorstellungsgespräche und es sieht recht gut aus, dass ich eine von den beiden Stellen bekomme! Jetzt meine Frage: Wie soll ich dieses Studium finanzieren??? Ich würde im ersten "Lehrjahr" 510 Euro bekommen! Davon würden pro Monat die 255 euro Studiengebühr abgehen plus Kosten für eine wohnung, die ich mir nehmen müßte (Studienort ist weiter weg). plus Kosten fürs tägliche Brot.... plus 75 euro im Monat für irgendeine Gebühr, die der Betrieb nicht bezahlt! Also bleibt mir zum Leben NICHTS!!! Worauf hätte ich denn jetzt Anspruch? Wohngeld, BaföG etc. ??? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen!! Wenn ich sonst nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Geldleistungen hab, werd ich das Studium wohl nicht finanzieren können!! Vielen Dank für eure Mühe.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 Das finde ich relativ ungewöhnlich. Normal zahlen die Firmen für BAler etwas besser als für normale Azubis. Ich meine was macht es für einen Sinn, ein BA-Modell anzubieten, wo die Leute nichts zu beißen haben. Naja seis drum, wenns so is, ist es wohl so. Ob du BAFöG bekommst hängt AFAIK vom Einkommen deiner Eltern ab. Elternunabhäniges gibts erst nach zwei Jahren Bberufstätigkeit (!=Ausbildung). Gibt auch Online-Rechner für, Versuch isses auf jeden Fall wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Addi_01 Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 Was meinst du hier mit BA-Studium? Ich vermute mal, dass du nicht ein normales "Berufsakademie-Studium an einer staatlichen Studienakademie" meintest, denn dies wäre 1. kostenlos (abgesehen von Verwaltungsgebühren) und 2. wäre es nur mit einer Hochschulreife möglich. Ist das eine private Einrichtung? Gruß Addi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VPN-USER Geschrieben 9. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2004 Ja, ist an der FHWT in Vechta! Private Volkshochschule für Wirtschaft und Technik! www.fhwt.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beebof Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 http://www.das-neue-bafoeg.de Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VPN-USER Geschrieben 9. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2004 Kann ich mit sonst noch irgendeiner Unterstützung vom Staat rechnen????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 Original geschrieben von beebof http://www.das-neue-bafoeg.de Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Das trifft auf das Studium an einer FH oder Uni jedenfalls nicht zu. Und bei ner BA hätte ich eigentlich gedacht auch nicht, weiss ich aber nicht genau... Laut:http://www.also-zentrum.de/berat/info/wohngeld.htm 1. Vom Wohngeld ausgeschlossen 1.1 Personen in Ausbildung Nach § 41 WoGG sind Personen in Ausbildung im allgemeinen vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, wenn ihr Ausbildungsgang "dem Grunde nach" förderungsfähig im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) oder im Sinne des 3. Sozialgesetzebuchs (§ 59 SGB III: Bundesausbildungsbeihilfe) sind. Allerdings erhalten diejenigen, die vor Beginn der Ausbildung Wohngeld bezogen haben, dies für den Zeitraum weiter, für die das Wohngeld bewilligt wurde. (§ 41 Abs. 3 Satz 3 WoGG). Alle anderen gehen leer aus, es gibt allerdings folgende Ausnahmen Wohngeld dürfte also flach fallen. Ausbildungsbeihilfe: laut: http://www.aim-mia.de/print.php?sid=285 BA 1. Finanzielle Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) 1.1 Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) BAB unterstützt Auszubildende, die aus dem Elternhaus ausziehen und ihren eigenen Haushalt gründen müssen, da der Ausbildungsort nicht am elterlichen Wohnort liegt Förderberechtigt ist jeder, der sich in der ersten Ausbildung befindet der eine eigene Wohnung bewohnt dessen Anfahrtszeit vom Elternhaus zur Firma länger als zwei Stunden dauert der älter als 18 Jahre ist Sieht also schlecht aus, wegen zweite Ausbildung. BAFöG is also das einzige was ich für dich gefunden hab - wenns für BA geht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 Wohngeld dürfte also flach fallen. Ne, das ist nicht ganz richtig. Er hat ja schon eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und somit keinen Anspruch mehr auf Berufsausbildungsbeihilfe. Folglich hätte er aber Anspruch auf Wohngeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 9. März 2004 Teilen Geschrieben 9. März 2004 wenn ihr Ausbildungsgang "dem Grunde nach" förderungsfähig im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) oder im Sinne des 3. Sozialgesetzebuchs (§ 59 SGB III: Bundesausbildungsbeihilfe) sind Der Ausbildungsgang wäre aber trotzdem förderungsfähig (nur der Auszubildende nicht) - meines Verständnisses nach. Aber du hast Recht, da könnte was gehen. ==> Nachfragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VPN-USER Geschrieben 9. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2004 Danke für eure Mühe!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 10. März 2004 Teilen Geschrieben 10. März 2004 Denke nicht dass da mit Bafög was geht. Er hat die Schule abgeschlossen und ist danach in Ausbildung gegangen, kann also in seinem Beruf arbeiten. Auch ist fraglich inwieweit die BA und sein bisheriger Lebenslauf die Voraussetzungen einer Förderung erfüllt. Genau nachlesen kann man das ganze hier: http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap02_06.php Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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