MasterVoo Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 Hallo Da ich zum 1.8.2001 eine Ausbildung angetreten habe, sehe ich mich zur Zeit nach einer Wohnung um. Da eine Wohnung leider meine finanziellen Mittel übersteigt, möchte ich mich im Voraus bei Ihnen erkundigen, ob ich evtl. Anrecht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) habe, bzw. wieviel ich dann zu erwarten habe. Mein momentanes Gehalt beträgt DM 1200,- (BRUTTO) und die Miete würde DM 600,-/Mtl. warm, inkl. aller Nebenkosten betragen. Zur Zeit wohne ich jedoch bei meinen Eltern und muss tägl. eine Stunde (Bus und Bahn + umsteigen) zu meinem Aussbildungsbetrieb fahren. Kann mir Jemand sagen, ob bzw. wiviel BAB ich zu erwarten habe?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 Zunächst einmal sind deine Eltern unterhaltspflichtig, solange du dich noch in der Berufsausbildung befindest - es sei denn, du bist älter als 27 Jahre. Es wird also folgendes gemacht : Dein Aufkommen, also deine monatlichen Kosten werden zusammengerechnet. Dann werden dein Nettoeinkommen & der Unterhalt deiner Eltern zusammengerechnet und mit deinem Aufkommen verglichen. Dann entscheidet sich, ob und in welcher Höhe du BAB bekommst. Alternativ kannst du auch versuchen, andere Gelder zu beantragen, z.B. Wohngeld als Zuschuss für die Miete deiner Wohnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DV-Trainer Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 Hi MasterVoo, wenn Du irgendwelche Sozialleistungen vom Staat bekommen willst, dann musst Du schwerere Argumente finden, als das Du eine Stunde zum Ausbildungsbetrieb brauchst. Soweit ich weiß, sind 1,5 Stunden Fahrtzeit vom Gesetz zutragbar. Die Ämter versuchen natürlich Geld für den Staat einzusparen. Sie werden zum Beispiel fragen, ob die Wohnung der Eltern nicht groß genug ist, um dort weiter zu wohnen. Wenn Du angibst, daß es nicht mehr tragbar für Beide Parteien ist, weiterhin im selben Haushalt zusammen zu leben, dann hast Du den Punkt schon einmal eingesackt. Ich selber hatte mit BAB zum Schluß etwa 1400,- DEM Netto. Meine Miete betrug 640,- DEM/Monat. Mit anderen Worten: Man kann damit leben, zwar ohne Auto, aber es geht. Du solltest versuchen, an Wohngeld dranzukommen, denn es könnte sein, daß das Sozialamt Dir einen Darlehensvertrag andreht. Das Wohngeld wird dann monatlich mit dem Darlehen verrechnet. (Zumindest wars bei mir so). Es gibt übrigends auch ein Buch, in dem stehen die Möglichkeiten, bzw. Rechte drin, auf die Du als Geringverdiener Anspruch hast. Ich werde mal zu Hause nachsehen, dann poste ich Dir die ISBN-Nr. Aber bis dahin schon einmal Viel Glück !!! DV-Trainer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigMac Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 IMHO hat man in der ersten Ausbildung kein Anrecht auf Wohngeld, weil man dann BAB beziehen kann. Ihr könnt euch auch bei www.arbeitsamt.de unter Veröffentlichungen über BAB informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sesefanni Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 Hi MasterVoo, BAB ist nicht ganz so einfach zu beantragen das weiß ich aus eigener Erfahrung. Zum einen welche Schulbildung hast du denn?? Falls du Abitur oder Fachabitur hast oder so was in der Richtung kannst du das mit dem BAB schon mal vergessen, da dies "Art von Ausbildung" schon als zweite Ausbildung anerkannt wird. 2. Wenn du noch bei den Eltern wohnst und noch keine 18 bist kannst du es ebenfalls vergessen. So das ist erstmal das wichtigste was es zum BAB zu sagen gibt. Am besten holst du dir aber die ganzen Infos beim Arbeitsamt. Die sagen dir dann auch ganz genau ob du BAB-berechtigt bist. Viel Glück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 27. August 2001 Teilen Geschrieben 27. August 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Helit: <STRONG>Falls du Abitur oder Fachabitur hast oder so was in der Richtung kannst du das mit dem BAB schon mal vergessen, da dies "Art von Ausbildung" schon als zweite Ausbildung anerkannt wird. </STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Savanna Geschrieben 28. August 2001 Teilen Geschrieben 28. August 2001 Hallo, lies dir das hier mal durch, dort hab ich bereits mal was über die Ansprüche zu BAB geschrieben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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