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Geschrieben

Hallo Leutz,

ich habe vor noch diesen Monat zu kündigen.

Ich habe einen "Standardarbeitsvertrag" und somit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Diese Frist blick ich noch nicht so richtig.

Angenommen ich würde am 22. März kündigen. Muss ich dann in der Kündigung "ordentlich bis zum 30. April" reinschreiben ?

Oder muss ich 4 Wochen nach dem 22. März rechnen und "ordentlich bis zum 16. April" schreiben ?

Danke für Eure Hilfe :-)

Geschrieben
Original geschrieben von gugelhupf

Ich habe einen "Standardarbeitsvertrag" und somit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Dann hast Du entweder eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, oder von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. ;) Siehe auch: § 622 BGB

Geschrieben

Hallo Soulmate,

so dachte ich mir das auch.

Nun hab ich "ergoogelt" dass es 2 Arten gibt:

einmal eben die 4 Wochen Frist und einmal die Monatsfrist.

Aber so richtig schlau werd ich daraus net...:confused:

Geschrieben
Original geschrieben von bimei

Dann hast Du entweder eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, oder von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. ;) Siehe auch: § 622 BGB

Hallo bimei :-)

Also konkret muss ich dann "bis zum 30.4" reinschreiben ?!

Auch wenn ich am 31. März kündigen sollte ?

Letzte Frage: was wäre der späteste Zeitpunkt für mich an dem ich noch "bis zum 30.4" schreiben könnte ? (1. April ??)

Danke Euch :)

Geschrieben
Original geschrieben von gugelhupf

Also konkret muss ich dann "bis zum 30.4" reinschreiben ?!

Auch wenn ich am 31. März kündigen sollte ?

Richtig.

Letzte Frage: was wäre der späteste Zeitpunkt für mich an dem ich noch "bis zum 30.4" schreiben könnte ? (1. April ??)

Das wäre dann zu spät, wenn Du eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats hast. Hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wo. zum 15. oder Monatsende, könntest Du auch noch am 02. April zum 30. April kündigen.

Geschrieben
Original geschrieben von bimei

Richtig.

Das wäre dann zu spät, wenn Du eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats hast. Hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wo. zum 15. oder Monatsende, könntest Du auch noch am 02. April zum 30. April kündigen.

Muss nochmal nachschauen; ich glaube aber es sind 4 Wochen zum Monatsende.

Der 2. April wäre noch möglich ?! Ich vermute weil am 5.4. eine neue Woche beginnt...

Ich danke euch für eure schnellen und kompetenten Antworten :-)

Habt mir sehr geholfen.

Grüssle

Jürgen

PS: Ich bekomm noch Augenkrebs bei der neuen Rechtschreibung. "eure" "euch" "du"....alles kleingeschrieben :rolleyes:

Geschrieben

Eine Frage taucht nun noch auf.

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld ? Bei mir steht im Arbeitsvetrag "Der Arbeitnehmer erhält Weihnatsgeld" (hab ich mir also quasi garantieren lassen).

Nun gibt es auch hier Fristen, die es dem AG ermöglichen die Hälfte des Weihnachtsgeldes zurückzufordern, wenn innerhalb der ersten 3 Monate im Jahr gekündigt wird.

Wenn also mein letzer Arbeitstag der 30.4. ist, was gilt dann ?

Ich war ja dann 4 Monate im Betrieb ?!

Geschrieben

Heisst das, das ist richtig als Weihnachstgeld, also als zusätzliche Gratifikation vereinbart? Oder ist das ein 13. Monatsgehalt?

Grundsätzlich ist es erstmal so, dass eine zusätzliche Gratifikation (genauso wie ein 13. Gehlat) für bereits geleistete Arbeit gezahlt wird. Eine Rückzahlungsverpflichtung muss im Normalfall auch vereinbart werden, sonst ist eine geforderte Rückzahlung anfechtbar.

---> Zu Rückzahlungsklauseln als Anhaltspunkt.

Das ist auch das, was die aktuelle Rechtsprechung hergibt.

Geschrieben

In deinem Link steht:

"Hiernach kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer bei einem Ausscheiden bis zum 31.03......"

Es geht mir nur um den Begriff "Ausscheiden".

Ist damit der Tag gemeint an dem ich zum letzten mal im Betrieb erscheine, oder ist damit der Tag der Überreichung der Kündigung gemeint ? (also z.B. der 31.3.)

Geschrieben
Original geschrieben von gugelhupf

Es geht mir nur um den Begriff "Ausscheiden".

Ist damit der Tag gemeint an dem ich zum letzten mal im Betrieb erscheine, oder ist damit der Tag der Überreichung der Kündigung gemeint ? (also z.B. der 31.3.)

Damit ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses gemeint, bei Dir wäre dann also Tag des Ausscheidens der 30.04.

Geschrieben

in dem Fall auf alle Fälle.

Gefährlich wird es nur, wenn dort steht, "der Arbeitnehmer scheidet aus unserem Unternehmen mit Ablauf des 31. März aus." Da gehen manchmal die Meinungen von Arbeitgebern und Gerichten auseinander :rolleyes:

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