Saga Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Hi zusammen! Gibt es sowas wie ein ausserordentliches Kündigunsgrecht bei Zeitschriftenabos? Hintergrund ist folgender: Ich habe im November eine Zeitschrift abonniert und die Mindestlaufzeit des Abos ist ein Jahr, erst danach kann ich jederzeit kündigen. Jetzt haben die lieben Leute mir aber gleich mal doppelt den Abobetrag abgebucht, weil sie einen Fehler in der Buchhaltung gemacht haben. Das wäre ja an sich nicht so tragisch, wenn ich diesen *zensiert* nicht schon seit 5 (in Worten: fünf!) Monaten nachlaufen müsste, um mein Geld wiederzubekommen. Sämtliche "Nervereien" per Telefon und Mail und sogar Fristsetzungen haben den erwünschten Erfolg noch nicht gebracht. Erst hiess es, das Geld haette nicht zurückgebucht werden können, jetzt ist angeblich schon seit 6 Wochen ein V-Scheck an mich angewiesen. Und der Fuzzi, mit dem ich die ganze Zeit über korrespondiert habe, meldet sich jetzt gar nimmer bei mir. Mir wär's ja echt zu doof, wegen 23,88 Euro zum Anwalt/Amtsgericht zu rennen, aber ich würde lügen, wenn ich sage, dass mir die Sache nicht auf den Kranz geht. Komm' ich irgendwie aus dem Abo dieses Saftladens raus? Genervte Grüsse Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
King-Chaos Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Aus meinen alten Studienzeiten erinnere ich mich an ein Sonderkündigungsrecht bei Minder- oder Schlechtleistung. Denke schon, dass das hier funktioniert. Wenn du das Geld natürlich schon im Vorraus überwiesen hast, macht das weitere Probleme. Wie kriegst du es wieder zurück usw. Hab auch mal einen Handyvertrag gekündigt weil viele SMS nicht angekommen sind. Hat nach einigem hin und her auch geklappt... Aber diese Zeitschriften-Heinis sind ein ganz anderes Kaliber, mit denen kann man sich eigentlich nur rumschlagen... Ich würde vermutlich um die 23 Euronen kämpfen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das macht vermutlich die wenigsten Probleme. Ich geh mal davon aus, dass das Abo nicht bei der Zeitschrift selbst bestellt ist, sondern bei einer Agentur. Daher würde ich noch einen Beschwerdebrief an die Zeitschrift schicken und so auf die Machenschaften der Agentur hinweisen. Ansonsten: Bild hilft Nur nicht nachgeben und kämpfen, damit die es endlich lernen. Gruß, King-Chaos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Ich weiss ja nicht was das für ein Verlag ist (in Bezug auf Größe und Mitarbeiterzahl), aber ich würde telefonisch, oder schriftlich (per Einschreiben) die Hierarchieleiter hochklettern. Sachbearbeiter -> Vorgesetzter -> Vorgesetzter vom Vorgesetzten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von King-Chaos Aber diese Zeitschriften-Heinis sind ein ganz anderes Kaliber, mit denen kann man sich eigentlich nur rumschlagen... Ich würde vermutlich um die 23 Euronen kämpfen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das macht vermutlich die wenigsten Probleme. Ich hab das Abo beim Verlag selbst bestellt...das sind die, die immer diese tollen Bücherkataloge schicken und ein rot-weisses Logo haben. Ich habe gerade eben einen kleinen "Drohbrief" an die Geschäftsführer aufgesetzt. Vielleicht hilft die Androhung einer Klage beim Amtsgericht, damit die in die Puschen kommen. Wenn die meinen, ich lass mich für blöd verkaufen, dann können die mich mal kreuzweise. Man darf ja beim Amtsgericht, sogar bei solchen Futzelbeträgen, auch ohne Anwalt Klage einreichen. Schön, nicht? @Lone: Da ich da mittlerweile schon mit Hans und Wurst korrespondiert habe, geht's jetzt an die ganz grossen Chefs. *Schnauze gestrichen voll hab* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Hallo Saga, aber nicht etwa mein Arbeitgeber, oder??? Du kannst doch meinen (indirekten) Chefs nicht einfach drohen! Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von kingofbrain Hallo Saga, aber nicht etwa mein Arbeitgeber, oder??? Du kannst doch meinen (indirekten) Chefs nicht einfach drohen! Peter Dann kannst Du ja Saga gleichmal die Durchwahl für deren Faxgerät und Telefon geben ... @Saga: Ich erinnere mich, dass Mel gute Beziehungen zu einem Anwalt hat. Vielleicht kann er Dir ja mal unverbindlich 'nen Tipp geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Doham @Saga: Ich erinnere mich, dass Mel gute Beziehungen zu einem Anwalt hat. Vielleicht kann er Dir ja mal unverbindlich 'nen Tipp geben Thx for the info, aber ich hab ne Anwältin, die meine Brautkleidsache betreut, die darf ich sicher auch fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Saga Jetzt haben die lieben Leute mir aber gleich mal doppelt den Abobetrag abgebucht, weil sie einen Fehler in der Buchhaltung gemacht haben. Ja und warum bist Du nicht zu Deiner Bank gegangen und hast den Betrag zurückbuchen lassen? Wenn falsch abgebucht wurde ist das ohne Probleme möglich. Die Hinterhertelefoniererei und Briefe schreiben kostet jetzt natürlich nur weiteres Geld (das Dir keiner zahlt). Am besten ist es Du verschickst entweder jetzt einen Mahnbescheid (dessen Kosten die dann tragen müssen) oder Du vergisst das ganze und trinkst jetzt ein paar Bierchen weniger. Ein Sonderkündigungsrecht dürftest Du nach dem Aufwand haben (aber ich bin kein Anwalt). Ob Du dann allerdings Dein Geld schneller wiederbekommst??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Schachcomputerfreak Die Hinterhertelefoniererei und Briefe schreiben kostet jetzt natürlich nur weiteres Geld (das Dir keiner zahlt). und trinkst jetzt ein paar Bierchen weniger. Äh...Rückbuchungen kosten auch Geld. Ausserdem verlässt man sich normalerweise drauf, wenn einem gesagt wird, dass ein Fehler behoben wird. Ich bin schwanger, ich trinke kein Bier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von LoneGunman Ich weiss ja nicht was das für ein Verlag ist (in Bezug auf Größe und Mitarbeiterzahl), aber ich würde telefonisch, oder schriftlich (per Einschreiben) die Hierarchieleiter hochklettern. Sachbearbeiter -> Vorgesetzter -> Vorgesetzter vom Vorgesetzten Hm, also es geht (wir wollen das hier mal festhalten) um läppische 24 EUR. Nun hat der gute schon ohne Erfolg zig Telefonate geführt und Briefe geschrieben. Geld das ihm keiner erstattet... (ich schätze mal 5 EUR dürfte der Aufwand schon gekostet haben) Was kostet jetzt ein Einschreiben? Mit Briefporto und als Einwurfeinschreiben meines Wissens nochmals läppische 2,80 (die er auch von niemandem zurückbekommt). Damit hat er, wenn er jetzt die 24 EUR zurückbekommt schon mal 7,80 EUR in den Sand gesetzt. Hat also von den 24 EUR nur noch 16,20 EUR. Dann noch ein Brief und noch einer und wenn er Pech hat gehts unterm Strich 0 für 0 auf. Dann hätt er auch stillhalten und die 24 EUR einfach abschreiben können. Nach der Sachlage wurde ein Brief/Mailwechsel geführt. Es wurde gemahnt, es wurde eine letzte Frist gesetzt. Also ist doch schon alles wichtige erledigt. Es ist ein Verzug eingetreten. Demnach ist es jetzt erstmal Zeit für einen Mahnbescheid (der nun vom Verlag zu zahlen ist, wenn kein Widerspruch erfolgt. Erfolgt der geht das ganze eben vor Gericht). Danach zahlt der Verlag entweder (inkl. der Kosten für den Mahnbescheid) oder es kommt zum Vollstreckungsbescheid. Danach macht der Gerichtsvollzieher die restliche Arbeit. Alles andere sind unnötige Ausgaben, die nichts bringen. Die Briefeschreibphase ist jetzt jedenfalls definitiv vorbei. Es sei denn, man will Geld verschenken. Für den Fall geb ich aber auch gerne meine Kontonummer bekannt. Geld stinkt ja nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Saga Äh...Rückbuchungen kosten auch Geld. Äh, wie jetzt? Aber nicht so wirklich. Original geschrieben von Schachcomputerfreak Mahnbescheid Welcher aber über das Gericht kommen muß, folglich nochmehr Geld kostet. PS: @Schachcomputerfreak : Saga ist schwanger und somit kaum männlich. (Denke ich jedenfalls * duck* :D ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Saga Äh...Rückbuchungen kosten auch Geld. Ausserdem verlässt man sich normalerweise drauf, wenn einem gesagt wird, dass ein Fehler behoben wird. Ich bin schwanger, ich trinke kein Bier. Ja Rückbuchungen kosten Geld. Aber nicht Dich, sondern den, von dem das Geld zurückgebucht wird. Hätte für Dich also überhaupt keine Auswirkungen. Bzgl. sich verlassen: Nun, dann hast Du jetzt (so leid es mir für Dich tut) eine Lektion gelernt und kannst froh sein, dass es "nur" um 24 EUR geht. Falsche Abbuchungen muss man immer sofort zurückbuchen. Innerhalb von einer Woche geht das (bei manchen Banken auch länger, meine macht das sogar noch nach 14 Tagen). Macht man das nicht, hat man sein Geld erstmal gesehen. Es dann zurückzubekommen ist schwer, denn gerade bei solchen Pipifaxbeträgen sitzt das der Abbucher erstmal aus (Briefe schreiben etc. ist auch teuer und viele verzichten dann darauf dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen). Die Legitimation für die Rückbuchung hast Du ja, sodaß Dir der abbuchende nichts kann. Er hat ja den Fehler begangen und für den musst Du nicht geradestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2004 Okay Leute, bevor das hier ausartet... Danke für die Hilfe, zumindest an die, die's versucht haben. Ich ruf morgen meinen Anwalt an, oder besser noch: ich laufe hin, weil das kein Geld kostet..sind ja nur 200 m. @Der Kleine: Weiblich. Ganz definitiv. Frag Hawk. Okay..schlechte Idee. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 11. März 2004 Teilen Geschrieben 11. März 2004 Original geschrieben von Der Kleine Äh, wie jetzt? Aber nicht so wirklich. Welcher aber über das Gericht kommen muß, folglich nochmehr Geld kostet. PS: @Schachcomputerfreak : Saga ist schwanger und somit kaum männlich. (Denke ich jedenfalls * duck* :D ) Ja der Mahnbescheid kostet Geld, ist aber dann vom Gläubiger zu zahlen, während es relativ schwer ist für Briefe und Telefonate jetzt Geld zu verlangen sind die Kosten des Mahnbescheids eindeutig und vom Gläubiger (hier also dem Verlag) zu zahlen. OK, das Saga weiblich ist wusste ich nicht. Ich chatte ja nicht jeden Tag mit ihr, grins... Sorry Saga... war nicht persönlich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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