lpd Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Jetzt soll ich da in 2 Wochen nochmal antanzen, weil da ein sog. "Job-to-Job" Vermittler mit mir ein Gespräch führen will. Dazu habe ich eine Frage: Auf dem Einladungsblatt steht, ich soll einen kompletten Satz Bewerbungsunterlagen mitbringen. Wie soll ich das verstehen ? Soll ich da einen Lebenslauf, Zeugniskopien etc. mitbringen ? Ein Anschreiben kann ich ja schlecht formulieren, da ich mich ja auf keine bestimmte Stelle bewerbe. Also was heißt das genau und was passiert bei diesem Gespräch genau ? Unter "Bewerbungsunterlagen" versteht sich alles, was du in eine Bewerbungsmappe packen würdest. Zeugnisse, Nachweise, Foto, Lebenslauf, Anschreiben. Du kannst ein Musteranschreiben, quasi eine Initiativ-Bewerbung (Bewerbung ohne konkrete Stellenausschreibung) erstellen, es geht dabei lediglich darum, festzustellen, wie du dich darin präsentierst, also verkaufst, und was du besser machen könntest. Durch so ein Anschreiben kann der Arbeitsvermittler zum Beispiel erkennen, ob du noch fit genug bist oder ob es besser wäre, wenn du dich im Bewerbungszentrum beraten lässt. Außerdem geht es in diesem Gespräch um deine konkreten Berufswünsche, bzw. eine realistische Einschätzung, was für Stellen aufgrund deiner Qualifikationen noch infrage kämen (Simples Beispiel; ein Anwendungsentwickler mit guten Kenntnissen in Netzwerken könnte sich auch auf Stellenausschreibungen zum Netzwerkadministrator bewerben). Zitieren
user103109 Geschrieben 31. März 2004 Autor Geschrieben 31. März 2004 Alles klar, danke für Deine Hilfe. Die haben mir auch so einen Zettel mitgegeben, wo man die Tätigkeiten ankreuzen soll, die man machen möchte / kann (z.B. Programmieren, Support usw.) Zitieren
lpd Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Alles klar, danke für Deine Hilfe. Die haben mir auch so einen Zettel mitgegeben, wo man die Tätigkeiten ankreuzen soll, die man machen möchte / kann (z.B. Programmieren, Support usw.) Der Arbeitsvermittler geht natürlich bevorzugt auf deine Wünsche ein. Sobald du aber Leistungen beantragst, unterschreibst du, dass du alles mögliche unternimmst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dann geht es u.U. nicht mehr darum, was du möchtest, sondern was dir zumutbar ist. Demensprechend werden dir dann auch die Stellenangebote unterbreitet, auf die du dich dann bewerben musst - es sei denn, du kannst einen wichtigen Grund nachweisen, warum du das nicht kannst. Da kann es u.U. eben auch passieren, dass dir Tätigkeiten angeboten werden, die du dir so nicht vorgestellt hast, je nach Qualifikationen, die du hast. Zitieren
user103109 Geschrieben 31. März 2004 Autor Geschrieben 31. März 2004 Der Arbeitsvermittler geht natürlich bevorzugt auf deine Wünsche ein. Sobald du aber Leistungen beantragst, unterschreibst du, dass du alles mögliche unternimmst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dann geht es u.U. nicht mehr darum, was du möchtest, sondern was dir zumutbar ist. Demensprechend werden dir dann auch die Stellenangebote unterbreitet, auf die du dich dann bewerben musst - es sei denn, du kannst einen wichtigen Grund nachweisen, warum du das nicht kannst. Also könnten die mich auch zum Spargelstechen einsetzen, oder wie ? Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht auf eine von den angebotete Stelle nicht bewerbe, weil z.B. die Aufgabe nicht gefällt oder die Bezahlung mies ist ? Wird dann das Arbeitslosengeld gesperrt ? Ach so, noch was: Muss ich eigentlich auch Stellen annehmen, die außerhalb meiner Heimatstadt HH liegen oder gilt das nur für Langzeitarbeitslose ? Ich will hier nämlich nicht weg.... Zitieren
Saga Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Also könnten die mich auch zum Spargelstechen einsetzen, oder wie ? Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht auf eine von den angebotete Stelle nicht bewerbe, weil z.B. die Aufgabe nicht gefällt oder die Bezahlung mies ist ? Wird dann das Arbeitslosengeld gesperrt ? Rein theoretisch, ja. Aber die Leute beim AA sind eigentlich immer bestrebt, einen nach Fähigkeit zu vermitteln. Ich bekam immer Bürojobs angeboten, weil es für FIs nunmal nix gab, aber das wär ja als Übergangslösung nicht tragisch gewesen. Naja, wenn Du Dich nicht bewirbst, dann gibbet auch keine Kohle mehr, zumindest vorübergehend. Bei unserem hiesigen AA ist es so, dass die AG Deine Unterlagen zugeschickt bekommen und angeben müssen, ob Du Dich beworben hast und warum Du ggf. abgelehnt wurdest. Ausserdem wird von dem Suchenden erwartet, dass er den Stellenvorschlag zusammen mit dem evtl. Absageschreiben wieder beim Jobvermittler einreicht. Ob das bei euch genauso gehandhabt wird, weiss ich nicht, das solltest Du mal erfragen. Aber Fakt ist, nix Bewerbung = nix Geld. Ich weiss ja nicht, wie es derzeit mit der Arbeitsmarktsituation bei euch aussieht, aber vielleicht wäre ja eine Zeitarbeitsfirma eine mögliche Übergangslösung für Dich. Reich wird man da zwar nicht, aber man hat Arbeit und bekommt noch ein gutes Stück mehr Geld als vom Amt...und vor allen Dingen kann man dann ein klein wenig gelassener an die Suche gehen. Zitieren
lpd Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Also könnten die mich auch zum Spargelstechen einsetzen, oder wie ? Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht auf eine von den angebotete Stelle nicht bewerbe, weil z.B. die Aufgabe nicht gefällt oder die Bezahlung mies ist ? Wird dann das Arbeitslosengeld gesperrt ? Ach so, noch was: Muss ich eigentlich auch Stellen annehmen, die außerhalb meiner Heimatstadt HH liegen oder gilt das nur für Langzeitarbeitslose ? Ich will hier nämlich nicht weg.... Ja, sofern du die entsprechenden Voraussetzungen mitbringst, schon. Ist aber selbst da nicht so einfach, etwas zu bekommen, da es schwere körperliche Belastung bedeutet und oft Erfahrung erwartet wird. Soll heissen, wenn du vorher jahrelang im Büro gesessen hast, wird dich kaum jemand zum Spargelstechen einstellen, weil er die Auffassung vertritt, dass du das gar nicht durchhälst. Wenn du dich nicht bewirbst, musst du dafür einen wichtigen Grund nachweisen. Nichtgefallen, bzw. geringfügige Bezahlung sind kein wichtiger Grund. Am 1. Juli 2003 war es noch so, dass du spätestens nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit auch verpflichtet warst, bundesweit nach Stellen zu suchen und ggf. dafür umzuziehen. Ob sich daran zum 1.1.2004 etwas geändert hat, weiß ich nicht. Das steht dann aber in dem Merkblatt für Arbeitslose drin, das du bekommst. Zitieren
user103109 Geschrieben 31. März 2004 Autor Geschrieben 31. März 2004 Aha, da bin ich schon mal etwas schlauer, vielen Dank. Am 1. Juli 2003 war es noch so, dass du spätestens nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit auch verpflichtet warst, bundesweit nach Stellen zu suchen und ggf. dafür umzuziehen Und wie soll ich einen Umzug bezahlen ohne Geld ? Ich denke mal nicht, dass die vom AA das bezahlen, die haben doch selbst keine Kohle. Naja, ich denke mir wird sowieso nichts angeboten. Ich will's auf die eigene Faust probieren. Unser Nachbar war 2 Jahre arbeitslos und da kam so gut wie keine Stellenangebote vom AA. Er hat dann selbst etwas gefunden durch Beziehung. Er ist allerdings auch schon Mitte 50... Zitieren
hmaas Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Und wie soll ich einen Umzug bezahlen ohne Geld ? Ich denke mal nicht, dass die vom AA das bezahlen, die haben doch selbst keine Kohle. Das Arbeitsamt, äh Arbeitsagentur, fördert dich bei einem Umzug, wenn dieser dir eine neue Arbeitsstelle bringt. Die müssen dann halt nur einmal zahlen, anstatt dir für längere Zeit Arbeitslosengeld. Die Bezuschussung ist natürlich begrenzt, fragst du am besten bei deinem zuständigen Sacharbeiter nach. Gruß Pönk Zitieren
bimei Geschrieben 31. März 2004 Geschrieben 31. März 2004 Original geschrieben von user103109 Und wie soll ich einen Umzug bezahlen ohne Geld ? Ich denke mal nicht, dass die vom AA das bezahlen, ... SGB III § 53 Mobilitätshilfen (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten füra) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3)... (4)... Auch Zitieren
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