toppy Geschrieben 12. März 2004 Geschrieben 12. März 2004 Habe heute die Antwort auf meinen Projektantrag bekommen. In diesem hatte ich unter "Geplante Dokumentation zur Projektarbeit" folgendes geschrieben: 1. Projektdokumentation 2. Benutzerhandbuch 3. zusätzliche Hinweise für die Moderator Hinter Punkt 2 und 3 ist jeweils ein Haken - nur hinter 1 nicht. Und unter dem Antrag steht: "Die Dokumentation ist praxisüblich zu erstellen" Wie soll ich das verstehen ?? Ist es einfach überflüssig die Projektdokumentation unter dem Punkt aufzuführen, da sie halt üblich ist ?? Oder was ist mit "praxisüblich zu erstellen" gemeint ?? Ein Anruf bei der zuständigen IHK ergab nur, dass man meine Akte jetzt nicht findet und ich solle es vielleicht präzisieren. Ja was denn präzisieren ?? Für mich ist eine Projektdokumentation eine Projektdokumentation und irgendwie fällt mir dazu nicht mehr ein..... Zitieren
Fuldaer_Bub Geschrieben 12. März 2004 Geschrieben 12. März 2004 Eine Projektdoku ist immer zu erstellen. Vermutlich hielten die das bei Deiner IHK für überflüssig es extra noch mit aufzuführen. Hiermal nen Auszug von meiner IHK : Weitere Hinweise und Verfahrensweisen 1. Der Projektantrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen. 2. Es kann nur ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Projektantrag zur Genehmigung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet werden. 3. Für den Fall, dass der Projektantrag vom zuständigen Prüfungsausschuss abgelehnt wird, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Es ist möglich, dass nur Änderungen vorzunehmen sind oder ein neues Thema eingereicht werden muss. Hierfür wird eine angemessene Nachfrist gewährt. 4. Der Projektantrag dient der Einschätzung des Projektumfangs und des Schwierigkeitsgrades. 5. Die Projektdurchführung einschließlich Dokumentationserstellung darf höchstens 35 Stunden betragen. Zitieren
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