Brei Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Hallo Mir geht es manchmal so, dass ich nicht wirklich weiß, wie ich meine Tätigkeiten formulieren soll bzw. ob ich sie überhaupt erwähnen soll. Diese woche war z. B. so: Mo + DI war Berufsschule Mi hatten wir halben Tag ne Schulung (kommt also in den Teil "Betriebliche Unterweisungen, Schulungen) DO 1 Stunde SChulung FR dürfen wir immer für Berufsschule was machen an eigentlichen Tätigkeiten waren dann blos so Sachen wie Monitor, Drucker wohingetragen. Einmal einen Rechner neuinstalliert. Das füllt aber dann nicht wirklich den Bereich auf dem Berichtsheft-Formular aus. Ich pusche dann so Tätigkeiten wie PC Neuinstallation auf, indem ich dann unterpunkte mache und schreibe "Partitionen gelöscht und erstellt", formatiert, OS installiert, Treiber + Software installiert. ist das ok? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 warum. Wenn ich z.B. die Bänder vom Backup ins andere Gebäude bringe, schreibe ich das auch auf. Warum denn nicht? Das Berichtsheft soll ja zeigen, was wir wirklich gemacht haben und das ist nicht immer das, was man in der Ausbildung machen sollte Also ruhig die nicht anspruchvollen Aufgaben mitaufnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Original geschrieben von b-r-e Das füllt aber dann nicht wirklich den Bereich auf dem Berichtsheft-Formular aus. Ich pusche dann so Tätigkeiten wie PC Neuinstallation auf, indem ich dann unterpunkte mache und schreibe "Partitionen gelöscht und erstellt", formatiert, OS installiert, Treiber + Software installiert. ist das ok? Kurze Antwort: Ja Etwas längere Antwort: Ich fülle das Berichtsheft so präzise wie möglich, und so vage wie nötig aus. Hat den Vorteil: Wenn du schreibst Rechner neu aufgesetzt, dann kann das viel mehr beinhalten als wenn du schreibst "Rechner neu aufgesetzt, hierzu Partitionen gelöscht und erstellt[...]" Und im Zweifelsfalls kannste dich in der Prüfung drauf berufen, daß du das nie gemacht hast (was nicht im Berichtsheft steht). Sorry liest sich n bisserl verpeilt, aber es ist sonntag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Wer sagt denn, dass Du die komplette Seite voll schreiben mußt? Bei mir standen da auch ab und zu nur drei oder vier Stickwörter drin. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Naja, sollte man da wirklich alles reinschreiben? Wenn da jetzt steht "Hund des Chefs ausgeführt", dann glaub ich fällt das bestimmt negativ auf den Azubi zurück und nicht auf den Betrieb in den man arbeitet. So Monitor schleppen oder Drucker wohinbringen kann man ja eventuell zusammenfassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 gerade um das Gassigehen geht es doch. Damit kannst Du im Zweifelsfall beweisen, dass deine Ausbildung nicht optimal war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brei Geschrieben 14. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2004 Und wenn ich das beweisen kann, dann hilft mir das auch nicht viel weiter. Wenn ich das Berichtsheft bei der prüfung vorlege, und dann rauskommt dass mein Betrieb versagt hat, dann kann ich mir auch nichts davon kaufen. Oder gibts da ne Möglichkeit den Betrieb "schadensersatzpflichtig" zu machen? Nach dem Motto: Ich verklag dich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Damit kannst du höchstens beweisen, dass man sich selbst nicht um die Ausbildung gekümmert hat und sich das "Gassi gehen" gefallen hat lassen. Den Ausbildungsbetrieb wird da niemand zur Verantwortung ziehen. Bei der Prüfung fällt das trotz keiner Schuld auf den Prüfling selbst zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Oder gibts da ne Möglichkeit den Betrieb "schadensersatzpflichtig" zu machen? Ich wills mal so sagen. Das Berichtsheft wird geführt um ein Beweisdokument für die Ausbildungsinhalte haben, die im Betrieb vermittelt wurden. Im Ernstfall könnte es sozusagen als "Beweismittel" gegen den Betrieb dienen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Aber zu sowas wird es selten kommen. Den Prüfer interessiert das während der Prüfung wahrscheinlich herzlich wenig. Ist ja nicht mal sicher, dass ihm Missstände überhaupt auffallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Bei mir wollten die Prüfer die Berichtshefte noch nicht mal sehen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brei Geschrieben 14. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2004 Tja, so ist das. Man weiß nicht wirklich woran man ist mit dem Berichtsheft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Ich denk wenn man es nach bestem Wissen und Gewissen führt, dann geht das schon in Ordnung. Wenn man ein bißchen mehr schreibt als nötig schadet das bestimmt nicht. Wirkliche Vorgaben gibt es ja nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 allerdings habt ihr recht, wenn ihr besagten hund nicht erwähnen würdet. der "schlechte ausbilder" kann nicht durch die prüfung fallen; ihr schon. will heissen: die konsequenzen (falls es überhaupt welche gibt, tragt zunächst ihr, dem betrieb wird später allenfalls die ausbildungsberechtigung genommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 14. März 2004 Teilen Geschrieben 14. März 2004 Wir haben zumindest zur Zeit der DV-Kaufleute (heute bin ich nicht mehr so oft dabei) mehrere Ausbildungsbetriebe ordentlich kritisiert; einem Betrieb ist die Eignung entzogen worden. Grundlage waren (unter anderem) auch die ordentlichen Berichtshefte der dortigen ausgebeuteten (und sonstiges) Azubis... Von daher fände ich auch den Hund gut. Übrigens erwarte ich von mündigen Azubis bereits vor der Prüfung, dass die mal den Mund aufbekommen. Möglichkeiten gibt es genug: - in der Firma (Ausbilder, Chef, ChefChef, guter Kollege, Betriebsrat, etc. - IHK bzw. BS-Lehrerschaft - zur Not (letztes Mittel) Anwalt Wenn man das erst bei der Prüfung merkt, dann - sorry - haben es viele nicht anders verdient Das kann ich dann nur selten nachvollziehen (auch wenn wir Prüfer sicher gerne helfen!). LiGrü Michael (Prüfer und Berichtsheftleser) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 15. März 2004 Teilen Geschrieben 15. März 2004 Also dann doch den Hund, aber mit Beschwerde!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 mit verlaub: "blödsinn". wenn schon jemand 2-3 jahre überwiegend den hund ausführt und sonstige private erledigungen für den chef durchführt, ist er gut damit beraten, diesem sachverhalt keinen raum im berichtsheft einzuräumen, da er (der/die/das azubi) sonst durchfällt und nicht der stolze hundebesitzer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 ALso man fällt nicht durch weil im Berichtsheft steht das man den Hund ausgeführt hat, das ist Blödsinn. Aber wenn man im Grunde nur belanglose Sachen machen mußte, und sich früh genug angefangen hat zu wehren, und seine Prüfung nicht schafft - dann kann das Berichtsheft etwas sehr wichtiges sein. Aber kein Prüfer wird einen Azubi durchfallen lassen weil er in seinem Berichtsheft stehen hat er hätte den Hund ausgeführt, oder wäre immer den Wocheneinkauf kaufen gefahren. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daiana Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 Also bei uns läuft das so, dass unser Personaler sich die Berichtsheft sehr genau durchliest und wenn ich mal ne Woche nicht so viel gemacht habe, muß ich was dazu erfinden, weil das bei uns sonst nicht unterschrieben wird. Völlig unabhängig davon, ob es stimmt oder nicht, was ich schreibe. Z.B. Habe ich bei uns eine Woche am Fließband arbeiten müssen, weil da jemand ausgefallen war (sowas kommt aber nicht oft vor, bevor jemand was falsches denkt) und als ich das ins Berichtsheft geschrieben habe, hat mein Personaler gesagt, dass er das so nicht unterschreiben wird und ich solle für die Woche ein paar mehr Sachen aufschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 Da würde ich mit dem Personaler aber noch mal dringend Reden da es FALSCH ist da Sachen hinzu zu erfinden und das er – wenn ihm der Inhalt nicht paßt – dann ehe dafür zu Sorgen hat das du halt mehr oder andere Arbeit zu tun hast.... es sollte IMMER der Wahrheit entsprechend und wenn dein Chef / Personaler wer auch immer sagt das er das nicht unterschreibt dann sage DU halt das du nichts dazu erfindest weil du NICHT LÜGEN darfst im Berichtsheft... Es wird hier immer wieder gesagt wie wichtig es ist das das was da drin steht auch stimmt... denn es ist eure Beweisgrundlage für die Dinge die hier tatsächlich gemacht habt... und es ist nicht dafür da die Firma zu schützen sondern es ist eure Schutz gegen Ausbeutung... und euer Beleg gegenüber der IHK. Und wenn ihr dem ganzen Tag am Kopierer verbracht hat dann steht da halt drin Kopiert... bzw. höchstens Allg. Bürotätigkeiten Wenn ein Chef verlangt das man da Dinge rein schreibt die man nicht gemacht hat sollte man das verweigern ! Das kann man sich gleich für die spätere Arbeitswelt merken... nichts unterschreiben was nicht der Wahrheit entspricht... . Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 @Daiana Stell dir mal vor, du erfindet Sachen im Berichtsheft, die du noch nie gemacht hast. In der mündlichen Prüfung wirft dann ein Prüfer einen Blick ins Berichtsheft und ihm fällt eine Frage zu genau diesen Punkten ein. Du kannst sie nicht beantworten, weil du sowas nie gemacht hast. In so einem Fall glauben die Prüfer das was im Berichtsheft steht und du kassierst die schlechtere Note, weil du Dinge nicht weißt, die du laut Berichtsheft wissen müsstest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 Da stimme ich Sandrin und Soulmate voll und ganz zu, blos ist es bestimmt nicht einfach sich gegen den Chef "aufzulehnen". Ein Gespräch gut und schön, aber wenn das nichts bringt bleibt ja praktisch nur noch die Beschwerde, was man als Azubi dann wahrscheinlich wieder auszubaden hat. Mein Vorschlag wäre: Keine Tätigkeiten dazuerfinden, sondern absolvierte Tätigkeiten genauer zu beschreiben bzw. auszuformulieren. Dann steht viel drin und du weißt noch genauer was du da in der Vergangenheit gleich wieder gemacht hast. Obwohl sich bei mir noch nie jemand beschwert hat, wenn mal nur wenig drin stand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 16. März 2004 Teilen Geschrieben 16. März 2004 Was du ggf. machen könntest, wenn es in der einen oder anderen Woche wirklich mal nach zuwenig aussieht(*): Schreibe Tätigkeiten auf, die du in der vorherigen Woche erledigt hast, evtl. auch "kleinere" Sachen oder Routinearbeiten. Wichtig ist (im Hinblick auf die Prüfung), dass du dich mit den genannten Tätigkeiten auch entsprechend auskennst. Auf keinen Fall solltest du beim Auffüllen Tätigkeiten nennen, von denen du kaum oder gar keine Ahnung hast. Ich habe manchmal bei meinen Monatsberichten die eine oder andere Sache um eine Woche nach vorne oder hinten verschoben, so dass es in der Übersicht später ausgewogener aussah. Oder lag es daran, dass ich mir beim Nachschreiben kurz vor dem vierteljährlichen Abgabetermin nicht mehr so ganz sicher war, wann genau ich welche Arbeit gemacht hatte? (*) Das ganze natürlich unter der Voraussetzung, dass deine Ausbildung - von gelegentlichen Hilfstätigkeiten abgesehen - fachbezogen abgelaufen ist. Ansonsten könntest du deinem Ausbilder nämlich nicht nachweisen, wenn er dich nur als billige Arbeitskraft missbraucht hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 um da mal nen schlusspunkt zu setzten. sehe ich genauso. meine ausbildung ist weiß gott nicht schlecht. es werden auch alle dinge im rahmenplan eingehalten, da gucken eigentlich alle drauf. nur halt nicht genau in der reihenfolge, sowas ist nun mal nicht möglich in so einer kleinen firma. mit den berichtsheften: wen mal ein tag war wo ihalt nix zu tun war schreibe ich immer sachen auf die man dann halt so täglich macht. bestellung von ware, angebotsvergleich, lieferscheine, rechnungen schreiben. kann mich ein prüfer ruhig dazu fragen;) hatte auch mal ein paar sachen die nicht ausbildungsgerecht waren, aber da renne ich nicht gleich zur ihk wen es im rahmen bleibt. z.B. musste ich mal weil wir nen praktikanten bekommen haben einen schreibtisch bei ikea holen:D das waren auch 2 std. aber danach habe ich einen server vorinstalliert. das und die erklärungen meines chefes der mir wirklich immer toll sachen erklärt die gerade anfallen entschädigen locker für die 2std autofahren. in den abns hab ich ikea natürlich nicht erwähnt:floet: aber das sind ja ausnahmen, wen ich täglich die halle fegen und den müll rausbringen müsste, wäre ich der letzte der nicht der ihk nen tip gibt (man muss ja nicht seinen namen nennen *g*) so dass die sich den betrieb mal genauer angucken. ist ja schließlich "meine" ausbildung. bin ja auch mal gespannt ob die bei der prüfung da reingucken, dann habe ich die 3 jahre wenigstens nicht umsonst geschrieben:beagolisc PS: der betrieb muss dir sogar zeit geben die abns zu schreiben. entweder im betrieb (optimal) oder du gehst eher und schreibst die zu hause(dann aber auch wirklich schreiben,ich kenne das^^) so gn8 ich hab urlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Das mit Ikea würd ich auch keinem Übel nehmen. Das sind Dinge die indirekt mit dem Betrieb zu tun haben und auch gemacht werden müssen. Und wieso sollte man das erwähnen!? Wenn du deine Schublade aufräumst oder ein paar Tische umstellst wird man das wohl nicht erwähnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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