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Geschrieben

Hi,

da ich bisher noch nie (so wie`s aussieht aber bald:D) einen Einstellungsvertrag gesehen habe, wollte ich mich mal erkundigen auf welche Punkte ich ausser dem Gehalt, dem Urlaub und der Arbeitszeit sonst noch so zu achten habe und was da normalerweise alle s aufgeführt ist (ich gehe mal davon aus das der etwas ausführlicher ist als der Ausbildungsvertrag).

Gruß

Guybrush

Geschrieben
Original geschrieben von Guybrush Threepwood

[...]ich gehe mal davon aus das der etwas ausführlicher ist als der Ausbildungsvertrag.

Nicht unbedingt. Mein letzter Arbeitsvertrag umfasste 1,5 DIN A4 Seiten.

Die Tätigkeits- und Einsatzbereiche sollten IMHO auch drinstehen.

Geschrieben

Es gibt einiges zu beachten ... u.a. wir wird mit Überstunden umgegangen, Urlaub, Gleitzeit oder nicht..

Die Arbeitszeit (monatlich, Wöchentlich oder Jahressumme (dann nachrechnen ob die eventuelle vorher mündliche Absprache zum Beispiel über eine Wochenarbeitszeit auch der Tatsache entspricht))

Dann natürlich Kündigungsfrist anschauen

Wie ist es mit Weihnachts – Urlaubsgeld... oder anderen Vergünstigungen...

Stimmt das Gehalt mit der mündlichen Vereinbarung überein... ?

Usw.

Dann als WAS man eingestellt wird... (IT Berater, Web – Designer oder so was)

Immer darauf achten das DAS was einem Gesagt worden ist auch schriftlich da drin steht...

(PS: die Arbeitswelt ist böse.... )

Alles Gründlich durchlesen – Vertrag mit nach Hause nehmen – und nicht sofort unterschreiben sondern dann wieder vorbeigingen (oder schicken..)

Hilfe gibt es auch bei www.arbeitsrecht.de

Grüße

Nadine

Geschrieben

Wie heißt denn dann der Vertrag mit dem man übernommen wird dann offiziell?

Ich dachte da bekommt man einen stinknormalen Arbeitsvertrag!?

Geschrieben
Original geschrieben von Nomade

Wie heißt denn dann der Vertrag mit dem man übernommen wird dann offiziell?

Ich dachte da bekommt man einen stinknormalen Arbeitsvertrag!?

Rechtlich ist es egal, was als "Titel" über dem Vetrag steht, im Sinne des Gesetzes ist es erstmal immer ein Dienstvertrag nach §§ 611 BGB. ;-)

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