scheema Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Hallo, mein Chef hat sich bis jetzt Zeit gelassen, mich darüber zu informieren, dass er mich nicht übernehmen wird. Auf meinen Wunsch hat er mir dann ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Dieses ist aber unter aller Sau, damit kann ich mich nirgends bewerben. Ich möchte meinem Chef jetzt folgendes Zeugnis als Gegenvorschlag vorlegen. Ist das so ok oder sind da noch ein paar versteckte Gemeinheiten. zum Beispiel bin ich mir nicht sicher, ob rechtzeitig nicht negativ ist?? Danke schonmal! Vorläufiges Ausbildungszeugnis Herr xxx, geboren am XXXXXXXXX in XXXXXXXXX, absolvierte in der Zeit vom 01.08.2001 bis voraussichtlich 31.07.2004 in unserem Unternehmen die Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration. Im Rahmen des Ausbildungsplanes wurden folgende Kenntnisse vermittelt: - Administration von Windows NT, 2000, 2003 Netzwerken, - Benutzerverwaltung in Domänen, - Netzwerkpflege, Netzwerkanalyse und Netzwerkdokumentation, - Schnittstellenkonzepte, - Sicherheit in Netzwerken (Virenschutz, Firewalltechniken und Back Up-Lösungen), - Installation, Konfiguration und Wartung von Client- und Serverbetriebssystemen, - Installation, Konfiguration und Wartung von Anwendungssoftware, - Betreuung von email-systemen - Fehlersuche, Fehlererkennung und Fehlerbehebung Herr xxx wurde während seiner Ausbildung unter anderem mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Implementierung und Administration homogener Windows-Netzwerke, speziell im Umfeld der DATEV-Verbundsoftware betraut. Den Kundenservice vor Ort erledigte Herr xxx eigenverantwortlich und selbstständig. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er rechtzeitig, sorgfältig, zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Sein Auftreten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt und vorbildlich. Wir bedanken uns für die gute Mitarbeit und wünschen Herr xxx privat und beruflich alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Wir bedauern es, dass uns betriebsbedingt eine Übernahme in diesem Jahr nicht möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Original geschrieben von scheema Herr xxx, geboren am XXXXXXXX in XXXXXXXX, absolvierte in der Zeit vom 01.08.2001 bis voraussichtlich<--wech 31.07.2004 in unserem Unternehmen die Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration. Im Rahmen des Ausbildungsplanes wurden folgende Kenntnisse vermittelt: - Administration von Windows NT, 2000, 2003 Netzwerken, - Benutzerverwaltung in Domänen, - Netzwerkpflege, Netzwerkanalyse und Netzwerkdokumentation, - Schnittstellenkonzepte, - Sicherheit in Netzwerken (Virenschutz, Firewalltechniken und Back Up-Lösungen), - Installation, Konfiguration und Wartung von Client- und Serverbetriebssystemen, - Installation, Konfiguration und Wartung von Anwendungssoftware, - Betreuung von email-systemen - Fehlersuche, Fehlererkennung und Fehlerbehebung Herr xxx wurde während seiner Ausbildung unter anderem mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Implementierung und Administration homogener Windows-Netzwerke, speziell im Umfeld der DATEV-Verbundsoftware betraut. Den Kundenservice vor Ort erledigte Herr xxx eigenverantwortlich und selbstständig. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets rechtzeitig, sorgfältig, zuverlässig und zu unserer vollst en Zufriedenheit erledigt. Sein Auftreten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt und vorbildlich. Wir bedanken uns für die gute Mitarbeit und wünschen Herr xxx privat und beruflich alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Wir bedauern es, dass uns betriebsbedingt eine Übernahme in diesem Jahr nicht möglich ist.erst Satz2 dann Stz1 Dann sollte es passen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DX-Rated Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Meine 2 Cents: Original geschrieben von scheema Die ihm übertragenen Aufgaben hat er rechtzeitig, sorgfältig, zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Da würde ich sagen: "Herr xxx zeichnete sich bei all seinen Tätigkeiten durch außerordentliches Engagement und großes Interesse aus. Die ihm aufgetragenen Aufgaben erledigte er stets sehr sorgfältig und effizient." [...] vollst en Zufriedenheit [...] Ähem... das würde ich so nicht schreiben, da ich nicht glaube, dass das Wort "vollsten" so überhaupt exisitiert. "Voller" als voll geht nun mal nicht. Das ist wie mit dem Wort "Einzigster", dass so nicht existiert, da man eben nicht "einziger" als einzig sein kann. Ich würde es komplett anders schreiben, z.B. "Herr xxx hat uns mit seinen Leistungen stets voll überzeugt." Machst aus dem einen Satz halt 3. Das hier würde ich dafür weglassen: Herr xxx wurde während seiner Ausbildung unter anderem mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Implementierung und Administration homogener Windows-Netzwerke, speziell im Umfeld der DATEV-Verbundsoftware betraut. Die Tätigkeiten wurden ja schon oben alle aufgelistet, daher denke ich sollte man da nicht später im Text noch mal drauf eingehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Original geschrieben von DX-Rated "Voller" als voll geht nun mal nicht. Das ist wie mit dem Wort "Einzigster", dass so nicht existiert, da man eben nicht "einziger" als einzig sein kann. Laut Duden richtig argumentiert. Die Zeugnissprache hat aber ihre Eigenheiten, es gibt hier das Wort vollsten. stets zur vollsten Zufriedenheit = 1 stets zur vollen Zufriedenheit = 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 17. März 2004 Teilen Geschrieben 17. März 2004 Original geschrieben von DX-Rated Meine 2 Cents: Ähem... das würde ich so nicht schreiben, da ich nicht glaube, dass das Wort "vollsten" so überhaupt exisitiert. "Voller" als voll geht nun mal nicht. Das ist wie mit dem Wort "Einzigster", dass so nicht existiert, da man eben nicht "einziger" als einzig sein kann. Ich würde es komplett anders schreiben, z.B. .... Ich häng dir HIER mal nen Link hin, der zwar nicht sehr ausführlich ist, aber für Anfänger mehr als ausreichend. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Original geschrieben von scheema Die ihm übertragenen Aufgaben hat er rechtzeitig, sorgfältig, zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Für mich als Zeugnis-Laie klingt dieser Satz etwas seltsam.... "rechtzeitig" klingt für mich so, als hättest du deine Aufgaben auf die lange Bank geschoben, um sie dann kurz vor Toresschluss doch noch (womöglich hopplahopp) zu erledigen. Außerdem passt die Doppelung "sorgfältig, zuverlässig" nicht ganz zum Rest ("rechtzeitig", s.o. und volle statt vollster Zufriedenheit), als ob darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass da irgendwas nicht ganz stimmt. Hier solltest du noch was dran ändern. Beim Rest wäre mir sonst nichts weiter aufgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
onte Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 Ich war einige Jahre selbständig und kenne mich mit diesen Arbeitszeugnissen ganz gut aus. Mit der Steigerung von "zur vollen Zufriedenheit" auf "zur vollsten Zufriedenheit" wäre ich etwas vorsichtig. Es ist tatsächlich so, daß das Zweitere die höchste Form der Beurteilung darstellt. Wenn der Ausbilder etwas Verstand hat, wird er diesen Satz nicht einfach so unterschreiben, wenn es nicht wirklich so war. "Zur vollen Zufriedenheit" ist also quasi eine 2 und damit kann man doch wohl wirklich zufrieden sein. Was das "rechtzeitig" angeht, ist es vielleicht etwas unglücklich gewählt. "Stets innerhalb der gegebenen Terminrahmen" z.B. klingt da vielleicht etwas besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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