allthatsleft Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Hi, ich bin 22, habe Abitur mache zur Zeit eine 3jährige Ausbildung zum FI-SI. Ich habe meine Ausbildung etwa ein halbes Jahr später angefangen bin ab trotzdem in der selben Klasse wie die anderen. In der Schule habe ich durchweg gute Leistung und finde es insgesamt zu einfach. Letzte Woche ist einer in die Klasse gekommen, der 26 und Studienabrecher ist Er hat auch ein halbes Jahr später angefangen und muss nur 2,5 Jahre machen. Kann ich meinen Chef zu einer änderung am Ausbildungsvertrag bewegen? So dass ich auch diese Verkürzung habe? Würde auch gerne noch nach der Zwischenprüfung verkürzen ... mal sehen ... ich werde ja auch nicht jünger! MfG ALL:bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manuel21 Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Du kannst mindestens um ein halbes Jahr verkürzen. Dazu ist keine Änderung im Ausbildungsvertrag nötig. Bei mir musste der Antrag bei der zuständigen IHK (Stuttgart) gestellt werden und benötigte die Zustimmung der Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule. Zum Verkürzen benötigst Du mind. einen Schnitt von 2,4 bei Deinen Leistungen in der Schule und im Ausbildungsbetrieb. Den Antrag auf Verkürzung sollte nach der ZP gestellt werden. Als Abiturient steht Dir zusätzlich nochmal eine Verkürzung von einem halben Jahr zu. Wie und wo Du das beantragst weiss ich nicht, mir hat damals keiner gesagt dass das geht. Halb halt 2,5 Jahre gemacht. Btw, eine Befreiung der Berufsschule kann auch beantragt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Hallo, das mit dem Abitur ist eine Kannverkürzung. Das entscheidet der Ausbildungsbetrieb ob er der Verkürzung zustimmt. Nur das Berufsgrundschuljahr ist eine Mussverkürzung. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Original geschrieben von Manuel21 Als Abiturient steht Dir zusätzlich nochmal eine Verkürzung von einem halben Jahr zu. Verkuerzungen sind grundsaetzlich Kann-Bestimmungen, kein Muss. @allthatsleft: Verkuerzungen (und auch Verlaengerungen) werden auf Antrag durch die zustaendige IHK genehmigt (oder auch abgelehnt). Jede der ueber 80 IHKn hat ihre eigenen Bestimmungen. Mit anderen Worten: Frag bei der Deiner zustaendigen IHK nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Todo Geschrieben 18. März 2004 Teilen Geschrieben 18. März 2004 Hi, ich hatte meine Ausbildung zum Fisi AE um ein ganzes Jahr verkürzt. Nach dem ersten Ausbildungsjahr habe ich dafür Rücksprache mit meinem Ausbildungsbetrieb gehalten. Die habens genehmigt und es wurde ein entsprechender Antrag bei der zuständigen IHK (bei mir Darmstadt) gestellt. Voraussetzung war Abitur, Notendurchschnitt von min. 2,4 und die Zustimmung des Betriebes. Als der Antrag genehmigt wurde, habe ich direkt vom ersten ins dritte Ausbildungsjahr gewechselt. Für die Abschlussprüfungen habe ich da wenig versäumt. Das Handicap schlechthin ist eigentlich der Ausbildungsbetrieb. Die genehmigen das meistens nur ungerne. Gruss Todo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 20. März 2004 Teilen Geschrieben 20. März 2004 Original geschrieben von Manuel21 Als Abiturient steht Dir zusätzlich nochmal eine Verkürzung von einem halben Jahr zu. Wie von anderen bereits gesagt nur wenn der Betrieb einverstanden ist. Original geschrieben von Manuel21 Btw, eine Befreiung der Berufsschule kann auch beantragt werden. Und auch das nur vom Betrieb, der sich das reichlich überlegens sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sturmflut Geschrieben 20. März 2004 Teilen Geschrieben 20. März 2004 Mein Ausbildungsbetrieb hat meinem Arbeitskollegen einfach die verkürzung auf 2,5 Jahre verweigert, weil sie keinen Bock hatten ihn nachher zu übernehmen aber er trotzdem noch die 6 monate für kleines geld arbeiten soll. Er ist Klassenbester mit einem Schnitt von 1,0. Ist sowas zulässig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 21. März 2004 Teilen Geschrieben 21. März 2004 Original geschrieben von sturmflut Mein Ausbildungsbetrieb hat meinem Arbeitskollegen einfach die verkürzung auf 2,5 Jahre verweigert, ..... . Er ist Klassenbester mit einem Schnitt von 1,0. Ist sowas zulässig? Das wird nicht vom Betrieb entschieden, sondern vom Prüfungsausschuß. Hierzu müssen vom Betrieb und von der Berufsschule Stellungnahmen abgegeben werden. Möglicherweise gibt es im Detail der Durchführung Unterschiede zwischen einzelnen Kammern. Aber letztlich entscheidet der Prüfungsausschuß, also hat es der Betrieb vermutlich geschafft, ihm den Antrag aus zu reden. Gruß Reinhold Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. März 2004 Teilen Geschrieben 21. März 2004 Der Betrieb muss auch sein OK geben. Er kann ja in der Schule einen Schnitt von 1,0 haben. Wenn ich als Betrieb sage, seine betrieblichen Arbeiten sind drei bis vier und deshalb kann ich als Betrieb eine Verkürzung nicht verantworten, hat sich die Sache erledigt. Denn für eine Verkürzung muss man in der Berufsschule und im Betrieb gute Leistungen haben. Das könnte jetzt aber wieder irgendein Sonderfall sein, wo die IHK Y sagt, dass er trotzdem verkürzen darf. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 21. März 2004 Teilen Geschrieben 21. März 2004 Original geschrieben von palvoelgyi Der Betrieb muss auch sein OK geben. Der Betrieb muss eine Stellungnahme abgeben ... Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass wenn sowohl Betrieb als auch Schule den Antrag auf vorgezogene Abschlußprüfung befürworten, dem Antrag auch stattgegeben wird und wenn beide den Antrag nicht befürworten, dieser wahrscheinlich abgelehnt wird. Wenn nun nur einer (Schule oder Betrieb) zustimmt, der andere aber ablehnt, dann entscheidet letztlich wie bereits gesagt der Prüfungsausschuß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 21. März 2004 Teilen Geschrieben 21. März 2004 Rechtsquelle dazu ist wie immer das Berufsbildungsgesetz: § 39 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. § 40 Zulassung in besonderen Fällen (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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