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Geschrieben

Hallo!

Vorab: Eigentlich hab ich es verstanden und weiß auch wie es geht. Aber ich hab mich gerade bei einem Detail gefragt, warum man das so macht.

Also folgendes Kalkulatiionsschema:

Fert. Mat

+MGK

=Materiaklosten

Fert. Löhne

+FGK

+SEKF

=Fert. Kost.

=HKE (Fert. K. + Mat. K)

+Bestandsminderung

-Bestandmehrung

=HKU

+VTGK

+VWGK

+SEKV

=SK des umsatzes

Nettoverkaufserlöse - SK des umsatzes = Betriebsergebnis

______________________________________________________

Ich weiß, dass die Bestandsveränderung verrechnet werden muss, da ja nur durch die wirklich verkauften Waren Kosten in im Vertrieb verursachen.

ABER:

Egal davon ob sie verkauft werden, die VWGK entstehen doch auch wenn man die Waren nicht verkauft!

Sollte man nicht nachdem man die VWGK und die VTGK und die SEKV dazugerechnet hat auch wieder die Bestandsveränderung "retour" rechnen? Denn sonst tut man ja so, als hätten die Waren die jetzt im lager sind (also die nicht verkauft worden sind) keine kosten verursacht.

Hoffe mir kann einer helfen, denn am dienstag sollte ich es ín der schulaufgabe wissen.

Geschrieben

hm habe das schon länger nicht mehr so genau gemacht und alle Bücher sind an der Schule... jaja sogar als BWL-Lehrer

Die VerwGK sind ja bei den gelagerten Waren schon drin. Der Zuschlag erfolgt ja bereits "nach der Herstellung". Auf alle produzierten Waren ist also der VerwGK. zuzuschlagen.

Die Vertriebskosten kommen halt erst dann drauf, wenn sie auch verkauft wurden.

Ich kann aber morgen nochmal in meinen schlauen Büchern nachschauen.

Gruß

Menzemer

Geschrieben
Original geschrieben von b-r-e

Sollte man nicht nachdem man die VWGK und die VTGK und die SEKV dazugerechnet hat auch wieder die Bestandsveränderung "retour" rechnen? Denn sonst tut man ja so, als hätten die Waren die jetzt im lager sind (also die nicht verkauft worden sind) keine kosten verursacht.

Hoffe mir kann einer helfen, denn am dienstag sollte ich es ín der schulaufgabe wissen.

Nein, ich glaube im IT - Handbuch stehen gerade für diesen Part sehr schöne Erklärungen :

[zitat]

Die VTGK werden nicht von den erzeugten, sondern von den abgesetzten Produkten verursacht. Daher werden die Vertriebsgemeinkosten nichtb zu den Herstellkosten der in der Periode erzeugten produkte in Verhältnis gesetzt, sondern zu den Herstellkosten der in der Periode verkauften - umgesetzten - Produkte.[/zitat]

Ähnliche Überlegungen bei VerwaltungsGk usw.

Geschrieben
Die VTGK werden nicht von den erzeugten, sondern von den abgesetzten Produkten verursacht. Daher werden die Vertriebsgemeinkosten nichtb zu den Herstellkosten der in der Periode erzeugten produkte in Verhältnis gesetzt, sondern zu den Herstellkosten der in der Periode verkauften - umgesetzten - Produkte.

Das hab ich ja Verstanden. Blos sollte ich wenn ich die gemeinkosten auf die umgesetzten waren aufgeschlagen habe, dann nicht wieder die herstellkosten für die jetzt im lager befindlichen waren wieder dazuzählen?

Geschrieben
Original geschrieben von b-r-e

Das hab ich ja Verstanden. Blos sollte ich wenn ich die gemeinkosten auf die umgesetzten waren aufgeschlagen habe, dann nicht wieder die herstellkosten für die jetzt im lager befindlichen waren wieder dazuzählen?

Versuchen wirs mit einem Beispiel:

Periode1:

100 Produkte produziert

25 eingelagert (Lager war leer)

75 verkauft

wir berechnen HKE für 100 Produkte -> HKE (Fert. K. + Mat. K)

ziehen die Bestandsmehrung ab ->HKU

jetzt noch VTGK/VWGK/SEKV für 75 verkaufte Produkte -> SK des umsatzes

Betriebsergebnis für Peridoe1 = Nettoverkaufserlöse - SK des umsatzes

Periode2

100 Produkte produziert

25 ausgelagert (Lager wierder leer)

125 verkauft

wir berechnen HKE für 100 Produkte -> (Fert. K. + Mat. K)

addieren die Bestandsminderung ->HKU

jetzt noch VTGK/VWGK/SEKV für 125 verkaufte Produkte -> SK des umsatzes

Betriebsergebnis für Peridoe 2 = Nettoverkaufserlöse - SK des umsatzes

In Periode1 tragen die 25 gelagerten Produkten nichts zum Nettoverkaufserlös bei.

Somit verursachen sie auch keine Kosten für VTGK/VWGK/SEKV und du darfst sie nicht in die SK des umsatzes einrechnen.

Das machst du erst in der 2.Periode, wenn du die Produkte verkaufst.

Hoffe war jetzt verständlicher

Pönk

Geschrieben

ja, langsam dämmerts mir. Ich weiß ja wie ich es machen muss, versteh auch die logik. Aber da hackts halt.

Also dann verlagere ich praktisch die Herstellkosten der Erzeugung der Produkte, die ich nicht verkauft habe, aus der Periode 1 in die Periode 2 (auf dein Beispiel bezogen)

Geschrieben

Zitat:

------------------------------------------------------------------------------------------

Versuchen wirs mit einem Beispiel:

Periode1:

100 Produkte produziert

25 eingelagert (Lager war leer)

75 verkauft

wir berechnen HKE für 100 Produkte -> HKE (Fert. K. + Mat. K)

ziehen die Bestandsmehrung ab ->HKU

jetzt noch VTGK/VWGK/SEKV für 75 verkaufte Produkte -> SK des umsatzes

Betriebsergebnis für Peridoe1 = Nettoverkaufserlöse - SK des umsatzes

Periode2

100 Produkte produziert

25 ausgelagert (Lager wierder leer)

125 verkauft

wir berechnen HKE für 100 Produkte -> (Fert. K. + Mat. K)

addieren die Bestandsminderung ->HKU

jetzt noch VTGK/VWGK/SEKV für 125 verkaufte Produkte -> SK des umsatzes

Betriebsergebnis für Peridoe 2 = Nettoverkaufserlöse - SK des umsatzes

In Periode1 tragen die 25 gelagerten Produkten nichts zum Nettoverkaufserlös bei.

Somit verursachen sie auch keine Kosten für VTGK/VWGK/SEKV und du darfst sie nicht in die SK des umsatzes einrechnen.

Das machst du erst in der 2.Periode, wenn du die Produkte verkaufst.

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Hm, meines Erachtens ist da ein Fehler drin, weil die Verwaltungsgemeinkostenzuschläge sich auf die Herstellkosten der Produktion beziehen und nicht wie oben geschrieben auf die Herstellkosten des Umsatzes.

Dann hat man die Selbstkosten für diese Periode. (von den Selbstkosten des Umsatzes habe ich allerdings auch noch nie etwas gehört)

Ich gebe jetzt einfach mal ein Beispiel aus einem meiner Bücher. Ist ein Produktionsbeispiel, ich hoffe das reicht auch. Achtung, es ergeben sich Rundungsungenauigkeiten im Centbereich:

Herstellkosten der Produktion

(Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten,

Löhne, Fertigungsgemeinkosten) 1.072.613,00

+ Bestandsverminderung 80.000,00

__________________________________________________

= Herstellkosten des Umsatzes 1.152.613,00

+ Verwaltungsgemeinkosten

(lt. BAB ca. 11,9 % auf die Herstellkosten

der Produktion) 127.641,00

+ Vertriebsgemeinkosten

(lt. BAB ca. 7,3 % auf die Herstellkosten

des Umsatzes) 84.141,00

__________________________________________________

= Selbstkosten der Periode 1.364.395,00

=============================================

Die Verwaltungsgemeinkostenzuschläge werden also auf die produzierte Menge bezogen.

Da die Vertriebsgemeinkosten eher für die umgesetzte Menge anfallen, wird dieser Zuschlag auf die Herstellkosten des Umsatzes bezogen.

Das ist prinzipiell logisch (würde ich sagen). Ich sehe keinerlei Notwendigkeit, da noch mal etwas zurückzurechnen.

In der Hoffnung, nicht zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben

Gruß

Menzemer

P.S. Sorry, aber meine schönen Formatierungen (Zahlen untereinander) werden irgendwie "geschluckt".

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