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Mindestgewinn bei GmbH


DerMatze

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Entschuldigung bitte, aber was soll das sein?

Noch nie gehört.

Der Mindesgewinn könnte sich so definieren.

Der höchste Negativgewinn den das Kapital zulässt, ist der Mindesgewinn.(weil mehr is net, dan is Insolvenz;)

Scherz ;o)

Ne-klär mich mal bitte auf, was das bedeuten soll.... was passiert den wenn eine Firma verlust erwirtschaftet(Negativgewinn)`?

Grüße

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GmbH

*Rechtsgrundlage:

- GmbH-Gesetz

*Wesen:

- juristische Person

- keine Auswirkung im Wesen der GmbH bei Gesellschafterwechsel

*Firmenname:

- Sachfirma

- Personenfirma

- gemischt

*Rechtsfähigkeit:

- juristische Person mit der Eintragung in das Handelregister

- notarielle Beurkundung der Satzung, Gesellschaftsverträge weitgehend dispositiv gestaltbar (Mindestanforderung s. § 3 GmbHG), Satzungsänderungen erfordert ¾ Mehrheit der Gesellschafteranteile und notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG)

- Gründung einer Ein-Mann-GmbH möglich

*Mindestkapital:

- Stammkapital mindestens 25.000 €, wird durch Stammeinlage erbracht, Stammeinlage mindestens 100 € (§ 5 GmbHG)

- auf das Stammkapital sind mindestens 25 % einzuzahlen, mindestens aber 12.500 € (Geld- oder Sacheinlagen) für alle Stammeinlagen (§7 GmbHG)

- Anteile sind nicht teilbar, werden nicht an der Börse gehandelt, sind übertragbar

*Registereintragung:

- Anmeldung, Prüfungsrecht des Gericht (formell, materiell), Eintragung in Handelsregister, damit ist die Firma als juristische Person entstanden

*Geschäftsführung/ Vertretung:

- mindestens ein Geschäftsführer; muss eine natürliche Person sein

- kann auch ein Nichtgesellschafter sein

- Geschäftsführer unterliegen dem Wettbewerbsverbot

- Verbot der Selbstkontrahierung (§ 181 BGB), kann aber auch im Gesellschaftervertrag umgangen werden

- Geschäftsführer sind der Gesellschaft weisungsgebunden

*Organe:

- Gesellschafterversammlung

- Geschäftsführung

- in Ausnahmen auch ein Aufsichtsrat (ab 500 Mitarbeiter zwingend)

*Haftung:

- Gesellschafter haften mit ihrer Einlage

- Nachschusspflicht

- Gewinn/ Verlust:

- nach Geschäftsanteilen

- Sonderregelungen im Gesellschaftervertrag möglich

*Prüfung/ Publizität:

- mittlere und große Gesellschaften müssen geprüft werden

- Offenlegung des Jahresabschlusses durch Einreichung bei Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft

*Auflösung:

- Gesellschafterbeschluss (¾ – Mehrheit)

- nach Zeitablauf

- Eröffnung des Konkursverfahrens

Vorteile einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung und die Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen ohne die Gesellschaft selbst zu berühren. Eine Aufnahme weiterer Gesellschafter ist unproblematischer, wodurch sich die Kapitalbasis erweitert werden kann. Eine Fremdgeschäftsführung und –vertretung ist möglich.

Nachteile sind die Mindesteinlage und die relativ hohen Gründungsaufwendungen.

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Original geschrieben von DerMatze

Welchen ?

Z. B. StÄndG 2003

Mindestgewinnbesteuerung: Verlustvorträge bis zu einer Mio Euro können voll mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der steuerliche Gewinn 1 Mio Euro, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent.

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