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Geschrieben

Hallo,

ich haette da mal ne Frage.

ich suche den enstrechenden Gesetzestext zum Thema Mindestgewinn bei GmbHs. Ich weiss, dass der 5% betraegt, wuesste nur gern, wo genau das steht.

*an die Gesetzestextfirmen denk*

Geschrieben

Entschuldigung bitte, aber was soll das sein?

Noch nie gehört.

Der Mindesgewinn könnte sich so definieren.

Der höchste Negativgewinn den das Kapital zulässt, ist der Mindesgewinn.(weil mehr is net, dan is Insolvenz;)

Scherz ;o)

Ne-klär mich mal bitte auf, was das bedeuten soll.... was passiert den wenn eine Firma verlust erwirtschaftet(Negativgewinn)`?

Grüße

Geschrieben

Mindest-Stammkapital, Mindeststammeinlage... gibts

aber Mindestgewinn??? :confused: So was gibts nicht. Ist mir noch nie untergekommen, aber ich lasse mich gerne belehren...

Gruß

Menzemer

Geschrieben
Original geschrieben von Vin

Einen Mindestgewinn gibt es nicht.

Naja, doch, einen Mindestgewinn gibt es schon, z. B. im Steuerrecht, es fragt sich nur, worauf sich hier der Mindestgewinn beziehen soll. ;)

Geschrieben

Hmm, dann muss ich mich nochmal schlau machen ... :rolleyes:

Original geschrieben von bimei

Naja, doch, einen Midestgewinn gibt es schon, z. B. im Steuerrecht, es fragt sich nur, worauf sich hier der Mindestgewinn beziehen soll. ;)

Welchen ?

Geschrieben

GmbH

*Rechtsgrundlage:

- GmbH-Gesetz

*Wesen:

- juristische Person

- keine Auswirkung im Wesen der GmbH bei Gesellschafterwechsel

*Firmenname:

- Sachfirma

- Personenfirma

- gemischt

*Rechtsfähigkeit:

- juristische Person mit der Eintragung in das Handelregister

- notarielle Beurkundung der Satzung, Gesellschaftsverträge weitgehend dispositiv gestaltbar (Mindestanforderung s. § 3 GmbHG), Satzungsänderungen erfordert ¾ Mehrheit der Gesellschafteranteile und notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG)

- Gründung einer Ein-Mann-GmbH möglich

*Mindestkapital:

- Stammkapital mindestens 25.000 €, wird durch Stammeinlage erbracht, Stammeinlage mindestens 100 € (§ 5 GmbHG)

- auf das Stammkapital sind mindestens 25 % einzuzahlen, mindestens aber 12.500 € (Geld- oder Sacheinlagen) für alle Stammeinlagen (§7 GmbHG)

- Anteile sind nicht teilbar, werden nicht an der Börse gehandelt, sind übertragbar

*Registereintragung:

- Anmeldung, Prüfungsrecht des Gericht (formell, materiell), Eintragung in Handelsregister, damit ist die Firma als juristische Person entstanden

*Geschäftsführung/ Vertretung:

- mindestens ein Geschäftsführer; muss eine natürliche Person sein

- kann auch ein Nichtgesellschafter sein

- Geschäftsführer unterliegen dem Wettbewerbsverbot

- Verbot der Selbstkontrahierung (§ 181 BGB), kann aber auch im Gesellschaftervertrag umgangen werden

- Geschäftsführer sind der Gesellschaft weisungsgebunden

*Organe:

- Gesellschafterversammlung

- Geschäftsführung

- in Ausnahmen auch ein Aufsichtsrat (ab 500 Mitarbeiter zwingend)

*Haftung:

- Gesellschafter haften mit ihrer Einlage

- Nachschusspflicht

- Gewinn/ Verlust:

- nach Geschäftsanteilen

- Sonderregelungen im Gesellschaftervertrag möglich

*Prüfung/ Publizität:

- mittlere und große Gesellschaften müssen geprüft werden

- Offenlegung des Jahresabschlusses durch Einreichung bei Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft

*Auflösung:

- Gesellschafterbeschluss (¾ – Mehrheit)

- nach Zeitablauf

- Eröffnung des Konkursverfahrens

Vorteile einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung und die Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen ohne die Gesellschaft selbst zu berühren. Eine Aufnahme weiterer Gesellschafter ist unproblematischer, wodurch sich die Kapitalbasis erweitert werden kann. Eine Fremdgeschäftsführung und –vertretung ist möglich.

Nachteile sind die Mindesteinlage und die relativ hohen Gründungsaufwendungen.

Geschrieben
Original geschrieben von DerMatze

Welchen ?

Z. B. StÄndG 2003

Mindestgewinnbesteuerung: Verlustvorträge bis zu einer Mio Euro können voll mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der steuerliche Gewinn 1 Mio Euro, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent.

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