koukou_am Geschrieben 22. März 2004 Teilen Geschrieben 22. März 2004 Habe die Abschlussprüfung FISI in ca. einen Monat und habe so richtig Schiss. Was kann eigentlich passieren wenn ich total versage? z.B. Schriftlichen Teil nicht bestehen und das der mündliche nicht ausreicht. Kann ich dann gekündigt werden? Muss ich wieder ein halbes Jahr zur BS? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 22. März 2004 Teilen Geschrieben 22. März 2004 Original geschrieben von koukou_am z.B. Schriftlichen Teil nicht bestehen? Bei einer sechs musst du in einem halben Jahr nach mal die Schriftliche ablegen. Sonst bleibt dir die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem der drei schriftlichen Teilbereiche, um dort die Note zu verbessern. der mündliche nicht ausreicht.? Du musst in einem halben Jahr noch mal ein anderes Projekt durchführen. Bestehst du einen Teil nicht, musst du nur diesen wiederhohlen, Beispiel: Teil A mit einer 3 bestanden, Teil B mit einer 6 vergeigt, du musst nur Teil B wiederhohlen. Kann ich dann gekündigt werden? nein, du musst aber einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen, muss bis zu einem Jahr gewährt werden. Muss ich wieder ein halbes Jahr zur BS? Normaler weise ja. Lass den Kopf nicht hängen. Du schafst das schon. Bereite dich besten Gewissens vor. Lern den Umgang mit dem Tabellenbuch, du hast in der Prüfung nicht die Zeit lange darin zu suchen und du musst die den komprimierten Infos verstehen. Arbeite zu dem die letzten Prüfungen durch, um dich an die Aufgabenstellung zu gewöhnen. Mach mindestens eine Prüfung unter "real" Bedingungen, also in 90 Minuten eine unbekannte Prüfung von vorn bis hinten durch, so bekommst du ein Zeitgefühl. Bei uns in der Schule ist aufgefallen, dass manche halbe Romane schreiben um 2 Punkte für die Antwort zu bekommen, am Ende aber für die 12 Punkte-Aufgabe keine Zeit mehr haben. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. März 2004 Teilen Geschrieben 22. März 2004 original erstellt von Pönk: Bei einer sechs musst du in einem halben Jahr nach mal die Schriftliche ablegen. Sonst bleibt dir die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem der drei schriftlichen Teilbereiche, um dort die Note zu verbessern. ned ganz. 1. Sie haben insgesamt weniger als 49.5% in der schriftlichen Prüfung erzielt. 2. Sie liegen in keinem Prüfungsbereich unter 30 Punkten. 3. Es existiert eine rechnerische Chance, die Prüfung insgesamt noch zu bestehen Die Eränzungsprüfung kannste nur in einem einzigen Bereich ablegen, wo du nur ein mangelhaft hast. Du kannst also ned praktisch sagen, hey in WISO hab ich nen Hund reingehaun und hab nur ein befriedigend und denn will ich verbessern. Am sinnvollsten ist immer der Bereich, der am wenigsten Punkte erhalten hat. Die Ergänzungsprüfung ist ungefähr 15 min. lang und wird mit dem Faktor 1/2 gewichtet. Uns wurde damals gesagt, das es zu jedem Fachgebiet nen Karteikasten gibt, aus der man dann die Fragen zieht. Glaub es waren auch zehn. Ob es nur ein Ammenmärchen ist oder von IHK zu IHK verschieden ist, kannich leider nicht sagen. Kenn zwar jemand, die in die mündliche müssen hat, aber die hab ich seitdem nimmer getroffen. Würd mich aber auch mal interessieren. Vielleicht meldet sich Timmi oder Michael da mal zu Wort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von Pönk nein, du musst aber einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen, muss bis zu einem Jahr gewährt werden. Dem kann ich so nicht ganz folgen. Verlängert werden muß nur bis zur nächsten Prüfung. Alles darüber hinaus ist ermessen des Arbeitgebers. Greetz Lutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von janlutmeh Dem kann ich so nicht ganz folgen. Verlängert werden muß nur bis zur nächsten Prüfung. Alles darüber hinaus ist ermessen des Arbeitgebers. Darum hat Pönk das so geschreiben: BBiG § 14 Beendigung (1) ... (2) ... (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Deswegen das nicht ganz. Wollte vermeiden das Aufgrund von Missverständnissen noch jemand auf die Idee kommt "Ist eh egal, ich hab ja trotzdem noch ein Jahr". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von Pönk Du musst in einem halben Jahr noch mal ein anderes Projekt durchführen. Einspruch: Das hängt von der IHK ab, sofern theoretisch die Möglichkeit besteht, mit Doku und Präsi zu bestehen (also Präsi extrem schlecht), ist dieses nicht immer erforderlich. Original geschrieben von Manitu71 Uns wurde damals gesagt, das es zu jedem Fachgebiet nen Karteikasten gibt, aus der man dann die Fragen zieht. Glaub es waren auch zehn. Ob es nur ein Ammenmärchen ist oder von IHK zu IHK verschieden ist, Ja. In München spielt man mit Karten. Wir (IHK FFO) sind da spontaner und machen so etwas life. *Sorry Michael* Was besser ist für den Prüfling, mag ich nicht beurteilen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Naja, bin ja auch bei der Münchner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.